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Anonymität bei der AG mittels Namenaktien/Inhaberaktien und bei der GmbH

Zwischen der AG und der GmbH gibt es im Bereich der Anonymität erhebliche Unterschiede. Während die AG grundsätzlich völlig anoym ist, fehlt sie bei der GmbH.



 
Anonymität bei der Aktiengesellschaft (AG):

Die Aktionärinnen und Aktionäre einer AG können grundsätzlich völlig anonym bleiben. Im Handelsregister werden nur die Organe der Aktiengesellschaft (z.B. der Verwaltungsrat)  eingetragen, während Aktionärinnen und Aktionäre, die sich nur durch ihre Kapitaleinlage an der AG beteiligen, nach aussen nicht bekannt gegeben werden. Werden Namenaktien ausgegeben, sind die Aktionärinnen und Aktionäre aufgrund des Aktienbuches (muss geführt werden) der AG bekannt. Bei Inhaberaktien wird kein Aktienbuch geführt, weil Aktionärin bzw. Aktionär der bzw. die  jeweilige Besitzer(in) der Aktie ist. Mit anderen Worten kann bei Inhaberaktien kein Aktienbuch geführt werden, da der AG ihre Aktionärinnen und Aktionäre  oft nicht bekannt sind. Die bzw. der Beteiligte bleibt diesfalls gegenüber dem Unternehmen und nach aussen völlig anonym.

(fehlende) Anonymität bei der GmbH:

Bei der GmbH werden im Gegensatz zur AG sämtliche Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen im Handelsregister eingetragen. Aussenstehende können bei der GmbH problemlos die Beteiligungen der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter einsehen. Aufgrund des detaillierten Handelsregistereintrags kommt den Beteiligten einer GmbH keine Anonymität zu.

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4 Kommentare zu “Anonymität bei der AG mittels Namenaktien/Inhaberaktien und bei der GmbH

    • Guten Tag

      In das Aktienbuch können nur die Gesellschafter und Verwaltungsräte Einsicht nehmen. Die Aktionäre sind somit grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar. Allerdings können die Gründungsdokumente, in der die Aktionäre aufgeführt sind, eingesehen werden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  1. Guten Tag,

    ist es bei Schweizer GmbHs möglich einen Treuhänder in die Rolle des Gesellschafters einzusetzen, um so die Anonymität auch bei einer GmbH zu erreichen? Oder spricht rechtlich etwas dagegen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    • Guten Tag

      Dies ist grundsätzlich möglich jedoch ist in diesem Fall der Treuhänder nicht nur Gesellschafter, sondern auch Geschäftsführer und der einzige Zeichnungsberechtigte der GmbH.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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