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Arbeitnehmer oder Gesellschafter: Wichtiger Unterschied in der Praxis

Ob man als Arbeitnehmer oder Gesellschafter in einem Unternehmen handelt, spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Als Gesellschafter ist man Eigentümer des Unternehmens und als Arbeitnehmer steht man in einem Subordinationsverhältnis zum Unternehmen. Diese zwei Funktionen sind strikt zu trennen.

arbeitnehmer oder gesellschafter

Was ist ein Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer verpflichtet sich in einem Arbeitsvertrag zur Leistung von Arbeit. Der Arbeitgeber zahlt dagegen für die geleistete Arbeit einen Lohn aus (Definition nach Art. 319 Obligationenrecht). Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht ein Subordinationsverhältnis. Der Arbeitgeber darf also Weisungen erteilen und der Arbeitnehmer ist an diese gebunden.

Das Gesetz kennt viele Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers wie der obligatorische Ferienanspruch, Lohnfortzahlungspflicht und Kündigungsschutz (vgl. Blogbeitrag).

Was ist ein Gesellschafter?

Die Gesellschafter sind die Eigentümer einer Firma. Das Eigentumsrecht ergibt sich daraus, dass die Gesellschafter einen Anteil des Gesellschaftsvermögens entweder in Form von Aktien (bei der AG) oder Stammanteile (bei der GmbH) besitzen. Verkauft ein Gesellschafter seine Aktien, gehen die Eigentumsrechte auf den neuen Erwerber über und dieser wird Eigentümer der Firma. Gesellschafter besitzen besondere Rechte, damit sie das Unternehmen leiten und gestalten können (z.B. indem sie die Organisation bestimmen oder die Statuten anpassen; vgl. Blogbeitrag).

Zwischen dem Gesellschafter und der Firma besteht grundsätzlich kein Arbeitsvertrag. Bei der AG hat der Aktionär auch keine Pflicht, für das Unternehmen zu arbeiten.

Arbeitnehmer oder Gesellschafter: Kann ich auch beides sein?

Der Eigentümer eines Unternehmens kann gleichzeitig auch Angestellter desselben Unternehmens sein. In der Praxis kommt dies sehr häufig vor, wenn z.B. der Alleinaktionär auch Geschäftsleiter ist. Er schliesst dann im Namen der AG einen Arbeitsvertrag ab und zahlt sich selber einen Lohn für die geleistete Arbeit aus.

Bei Personengesellschaften wie dem Einzelunternehmen, der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft ist diese doppelte Rolle als Arbeitnehmer und Gesellschafter jedoch nicht möglich.
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17 Kommentare zu “Arbeitnehmer oder Gesellschafter: Wichtiger Unterschied in der Praxis

  1. Guten Tag Herr Regli

    Ich habe nebenberuflich meine GmbH aufgebaut, bisher aber keinen Lohn bezogen. Nun laufen die Geschäfte erfreulich und ich möchte deshalb auch rechtlich Arbeitnehmer “bei mir” werden, also einen Lohn auszahlen. Ich habe an einen Vertrag auf Stundenlohn-Basis gedacht. Was gibt es da zu beachte bzw. welche rechtlichen Minimal-Pflichten müssen eingehalten werden? Falls ich ja einmal krank werde, möchte ich mir kein Lohnersatz auszahlen müssen, sonst würde ich meine 1-Mann-GmbH rasch in finanzielle Nöte bringen. Dennoch habe ich gelesen, dass gewisse Fortzahlungspflichten und Ferien-Entschädigungen bestehen. Über eine kurze Aufklärung in Kommentar-Form wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Viele Grüsse
    Thomas Siegenthaler

    • Guten Tag Herr Siegenthaler

      Es freut uns zu hören, dass Ihre Geschäfte gut laufen. Sozialversicherungsrechtlich sind Sie nicht selbständig, sondern Angestellter Ihrer eigenen Firma. D.h. Sie könne jeweils auch entscheiden, ob Sie sich einen Lohn ausbezahlen oder nicht. Einen Arbeitsvertrag in dem Sinne muss nicht schriftlich festgehalten werden, macht aber sicher zwecks Planung und Absicherung Sinn. Je nach Branche kann es sein, dass Sie spezielle Pflichten einhalten müssen, da Sie allenfalls einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Geren beraten wir Sie konkret für Ihre Situation. Sie können den Arbeitsvertrag ebenfalls direkt auf unserer Online-Plattform eingeben. Unsere Juristen setzen sich dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung, um die Details zu klären und senden Ihnen dann einen auf Sie zugeschnittenen Arbeitsvertrag zu.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  2. Guten Tag
    Möchte gerne eine GmbH gründen aber habe zu diesem Zeitpunkt kein Kapital dafür, was für Möglichkeiten gibt es noch?

    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Sowohl die Einzelfirma als auch die Kollektivgesellschaft erfordern kein Mindestkapital. Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung im Handelsregister bzw. bei der Gründung der Gesellschaft. Für eine ausführliche Beratung betreffend die jeweiligen Rechtsformen können Sie hier ein Beratungsgespräch buchen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  3. Guten Tag
    hat man als Angestellter seiner GmbH

    – einziger Gesellschafter
    – Geschäftsführer
    – Arbeitsvertrag

    auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Vielen Dank.

    • Guten Tag
      Als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH gelten Sie als Person mit arbeitgeberähnlicher Stellung und haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Sobald aber bspw. die Gesellschaft nicht mehr im Handelsregister eingetragen ist, haben Sie wieder Anspruch darauf.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  4. Guten Tag
    Ich betreibe seit mehreren Jahren eine eigene GmbH, über die ich meine Consulting-Dienstleistungen abrechne. Seit 2 Jahren habe ich nun mein Lohnzahlungsmodell so umgestellt, dass ich mir nur noch einen “normalen” Lohn bezahle und den Rest des Gewinns in der Firma lasse.
    Der Plan ist, nach Beendigung meiner Tätigkeit mit der eigenen GmbH (entweder bei Wechsel in eine Festanstellung, oder spätestens bei Pensionierung), die in der GmbH dann angehäuften Gelder jährlich als Gesellschafter-Dividende auszahlen zu lassen.
    Gibt es bzgl. diesem “Modell” irgendwelche bekannten Restriktionen, auf welche ich achten muss? Kann ich eine GmbH so einfach ohne Mitarbeiter führen?

    Grüsse Manu

    • Guten Tag
      Eine Dividende kann nur ausbezahlt werden, nachdem ein marktüblicher Lohn ausbezahlt wurde (Dividenden auszahlen oder vorherige Lohnzahlungen sind nicht möglich).
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  5. Guten Tag Frau Eberle
    Besten Dank für Ihre Antwort. Mir ist jedoch nicht klar, wieso ein “marktüblicher Lohn” ausbezahlt werden soll, wenn doch kein rechtliches Arbeitsverhältnis mehr zwischen mir und der GmbH besteht? Nach Beendigung meiner aktiven Tätigkeit als Arbeitnehmer für die GmbH bin ich ja dann nur noch “Gesellschafter” mit meinen Stammanteilen und kein Arbeitnehmer mehr.
    Die Gesellschaft würde dann jährlich einfach eine Substanzdividende an ihre Gesellschafter auszahlen (analog bspw., wenn mich Aktien irgendwo halte und dort eine Dividende erhalte.
    Besten Dank im Voraus
    Grüsse Manu

  6. Hallo,
    Ich möchte mich mit einer Freundin selbstständig machen, allerdings werde nur ich in der Firma arbeiten, muss ich ihr auch Privatleistungen (Lohn) geben? Sie möchte nur Inhaberin sein und kein Geld beziehen. Geht das? Hätte es Steuerrechtliche Nachteile wenn sie nichts entnimmt?

    • Guten Tag

      Es steht Ihnen frei, ob Sie einen Lohn ausrichten möchten oder den Gewinn in der Gesellschaft belassen möchten. In steuerrechtlicher Hinsicht können Lohnzahlungen vom Gewinn der Gesellschaft abgezogen und so die Steuerlast bei der Gesellschaft reduziert werden. Allerdings ist der Lohn sodann in der privaten Steuererklärung der jeweiligen Person zu versteuern. Ob und in welchem Umfang sich Lohnauszahlungen aus steuerlicher Sicht lohnen, besprechen Sie am besten mit einem Treuhänder oder Ihrem Buchhalter.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  7. Guten Tag

    Verstehe ich dies richtig, man kann als Gesellschafter einer GmbH zugleich auch Angestellter derselben Firma sein?

    Welche Art von Vetrag zwischen der GmbH und dem Gesellschafter besteht, wenn kein Arbeitsvertrag verhandelt wurde?

    Muss der Gesellschafter zugleich für die GmbH tätig sein?

    Für Ihre kompetente Antwort danke ich Ihnen bereits im Voraus.

    Freundliche Grüsse

    Hakim Lorenzetti

    • Guten Tag

      Ja, man kann als Gesellschafter Angestellter seiner eigenen GmbH sein. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden (es ist jedoch ratsam). Sofern der Gesellschafter für die GmbH tätig ist bzw. Arbeiten ausführt und dafür Lohn erhält, agiert die GmbH als Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer, auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sofern der Gesellschafter “nur” Gesellschafter ist und keinen Lohn bezieht, ist er Inhaber der GmbH; seine Rechte und Pflichten sind grundsätzlich in den Statuten festgelegt.

      Gerne beraten wir Sie in einer persönlichen Besprechung, welche Sie unter folgendem Link buchen können: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  8. Hallo, ich habe eine Frage und würde vorab kurz meine lage schildern:

    Ich habe in Deutschland eine Gbr in der ich 50% tätig bin. Seit Okt 22 habe ich zudem eine Gmbh in der Schweiz, zusammen mit 2 Geschäftspartnern. In dieser Gmbh bin ich zu 33% beteiligt und arbeite ca. 15%.
    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich vorerst am kostengünstigsten in der Schweiz abrechnen kann:

    – als Angestellte mit Gehalt + Sozialabgaben als Grenzgänger oder
    – ich stelle mit der deutschen Firma (Gbr) meine 15% Arbeitsleistung in der Schweiz in Rechnung und führe vorerst keine Sozialabgaben ab sondern beantrage die A1 Bescheinigung.

    Hierzu muss ich noch sagen, dass es sich im 1.Grundungsjahr vermutlich nicht um mehr als 10.000 Sfr. handelt.
    2024 wäre dann der Plan, als Angestellte in die Schweizer Rentenversicherung einzubezahlen.

    Ich freue mich auf Ihr Feedback
    Vielen Dank und einen schönen Abend

  9. Meine Frau wurde in einer Liegenschaft von der Arbeitnehmerin zur Geschäftsführerin “gezwungen” da ihr Chef noch in einer anderen Firma arbeitet. Nun hat dieser die Firma zugrunde gerichtet und Gelder abgezweigt, die Firma wurde unter falschen Tatsachen verkauft und ist nun kurz vor der Pleite, sie arbeitet nur zwei Tage und dies 11 Stunden mit einem Minilohn ohne 13. Gehalt, noch sind einige Zahlungen offen und das Geld auf dem Konto schwindet, es reicht nicht einmal für ihr spärliches Gehalt, die beiden Käufer wollen kein Geld mehr in die Firma stecken. Nun haftet sie als sogenannte Geschäftsführerin für alle Schäden . Was können wir tun, das dies nicht eintrifft

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