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Arbeitszeit in der Schweiz – was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Die übliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Bei einer vertraglichen Änderung der Arbeitszeit müssen die Höchstarbeitszeiten beachtet werden.

arbeitszeit in der schweiz

Höchstarbeitszeit im Arbeitsgesetz

Die übliche Arbeitszeit beträgt in der Schweiz 42 Stunden pro Woche für ein 100% Pensum. Im Arbeitsvertrag kann man weniger oder mehr vereinbaren. Bei der vertraglichen Vereinbarung der Arbeitszeit muss man als Arbeitgeber das Arbeitsgesetz betrachten, welches zwingende Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer enthält.

Eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche gilt für alle Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, für Büropersonal und für technische Angestellte. Alle übrigen Arbeitnehmer dürfen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten. Für einzelne Wirtschaftsbereiche können Ausnahmen vorgesehen werden. Einzelne Betriebe können beim Bundesamt für Wirtschaft (SECO) Bewilligungen für eine Verlängerung beantragen.

Zwischen den Arbeitstagen ist jedem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren. Als Ruhezeit gelten dabei der Aufenthalt ausserhalb des Betriebes und der Arbeitsweg. Wird der Arbeitsweg verlängert, weil man ausserhalb des Betriebes arbeiten muss, gilt diese Zeit auch als Arbeitszeit.

Überstunden und Überzeit

Überstunden leistet man bei einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit (z.B. im Arbeitsvertrag festgelegte 42 Stundenwoche). Überstunden können ausbezahlt, kompensiert oder vertraglich wegbedungen werden.

Überzeit beginnt, wenn man die Höchstarbeitszeiten im Arbeitsgesetz überschreitet. Überzeit muss ausbezahlt oder kompensiert werden. Eine vertragliche Wegbedingung ist nicht möglich.

Arbeitsgesetz gilt nicht für leitende Angestellte

Arbeitnehmer mit höherer leitender Tätigkeit sind nicht vom Arbeitsgesetz erfasst. Für sie gelten folglich die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhepausenvorschriften nicht. Wer aufgrund seiner Stellung und Verantwortung über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt, gilt als leitender Angestellter. Die Abgrenzung ist in der Praxis jedoch schwierig.

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27 Kommentare zu “Arbeitszeit in der Schweiz – was muss ich als Arbeitgeber beachten?

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  2. Grüezi
    Muss in einem Arbeitsvertrag auf Stundenbasis eine Mindestarbeitszeit festgelegt sein, oder reicht der Vermerk “Die wöchentliche Arbeitszeit ist weniger als 42 h”
    Merci vielmals für die Hilfe.

  3. Hallo das wären meine neuen Arbeitszeiten
    Mo-Do 7:50-12:15/12:45-17:30
    Fr 7:50-13:30 10 min pause

    Ist das legal nur mit 30 min pause? Da es 9 stnden Arbeitszeit ist.

  4. Hallo das wären meine neuen Arbeitszeiten
    Mo-Do 7:50-12:15/12:45-17:30
    Fr 7:50-13:30 10 min pause

    Ist das legal nur mit 30 min pause? Da es 9 stnden Arbeitszeit ist.

  5. Guten Tag

    Ich bin Büroarbeiter, meine vertragliche Arbeitszeit beträgt 8h x 5, also 40 Stunden und vom 9-18. Jetzt meiner Arbeitgeber will dass ich per default bis 7Uhr arbeite, und manchmal nur 30min mittag und keine Kaffepause. Ist das zumutbar? gibt es hier einen gesetzliche Schutz?

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist massgebend, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Eine Anpassung hat dann eine Anpassung des Arbeitsvertrages zur Folge, was Ihre Zustimmung erfordert.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  6. Guten Tag

    Darf Mein Teamleiter mir Wortwörtlich ( ICH BEFEHLE DIR ) aussprechen? Oder mich zwingen wollen dass ich immer länger bleiben muss ohne mich zu fragen ob ich kann?

    Lg
    Ivan

    • Guten Tag

      Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb allgemeine Anordnungen erteilen und ihnen besondere Weisungen erteilen. Bei der Erteilung von Anweisungen hat der Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu beachten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er gegenüber seinen Arbeitnehmern kommuniziert. Sofern nicht persönlichkeitsverletzend, kann der Arbeitgeber demnach auch in entsprechendem Rahmen Befehle erteilen.

      Als Arbeitnehmer sind sie verpflichtet, Überstunden zu leisten, sofern diese notwendig und zumutbar sind sowie wenn die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann Sie folglich nicht uneingeschränkt zur Leistung von Überstunden verpflichten. Hingegen sind Sie angehalten, in zumutbarem Umfang Überstunden zu leisten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  7. Guten Tag
    Ich arbeite zu 80% in einem Fitnessstudio Mo-So geöffnet. Nun möchte mein Chef plötzlich, dass ich 5Tage die Woche arbeite und jedes Wochenende, obwohl ich von Anfang an gesagt hatte „ich möchte nur 80%, um nur 4 Tage zu arbeiten zu müssen“

    Zu meiner Frage. Darf er das einfach so ändern? Vertraglich wurde leider nichts festgehalten.

    Danke im Voraus.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist in solchen Fällen der schriftliche Arbeitsvertrag massgebend. Da ein solcher bei Ihnen nicht vorliegt, wäre abzuklären, wie Ihre mündliche Vereinbarung lautete. Zu beweisen, was sie mündlich vereinbart haben, wird hingegen äusserst schwierig sein. Somit kann festgehalten werden, dass das Vorgehen Ihres Arbeitgebers wohl unzulässig ist, sofern Sie tatsächlich mündlich eine andere Vereinbarung getroffen haben. Dass Sie Ihren Anspruch gerichtlich tatsächlich durchsetzen könnten, ist stark zu bezweifeln. Ich rate Ihnen, von Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag einzufordern, der die Arbeitszeiten und das Pensum ausdrücklich festhält.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  8. guten tag
    ich bin angestellte seit september zu 50% vertrag vorhanden arbeite aber seit diesem datum täglich 4.5 std 5 tage woche ich beziehe eine 50% Iv rente und darf nicht mehr als 50% tätig sein das wären 4 std täglich. ich habe meinen chef darauf hingewiesen doch ohne erfolg.
    was kann ich tun grüsse s.t

    • Guten Tag

      Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit darf nur unter strengen Voraussetzungen überschritten und die Arbeitnehmerin zu Überstunden verpflichtet werden. Eine regelmässige Leistung von Überstunden, die faktisch ein höheres Arbeitspensum bedeutet, ist unzulässig. Dies wird in Ihrem Fall durch die Tatsache verschärft, dass Sie von der IV verpflichtet wurden, maximal 50% zu arbeiten.

      Weisen Sie Ihren Chef erneut auf die zwingende Einhaltung des Vertrages hin. Sollte dies keinen Erfolg bringen, wenden Sie sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  9. Guten Tag
    Ich arbeite für eine Umzugs und Transportfirma.Mein Chef meint ich muss täglich von 6 uhr Morgens bis 18 Uhr verfügbar sein an 5 Tage die Woche.Auch sagt er das die 50 std nicht gelten und ich laut OR 60 Stunden arbeiten muss.
    Ist das rochtig?Normal ist 42 1/2 Stunden laut arbeitsvertrag.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich gelten in der Schweiz gemäss Arbeitsgesetz Höchstarbeitszeiten von 45, resp. 50 Stunden. Dies sollte auch für Sie gelten. Ich empfehle Ihnen, für eine ausführliche Analyse Ihres Falls eine Rechtsberatung zu machen, welche im Bereich Arbeitsrecht spezialisiert ist.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  10. Guten Tag
    Ich arbeite im Röntgen und off arbeite ich 2 Wochen durch mit dazwischen Wochenende Picket Dienst ( wo ich immer angerufen wurde). Ist erlaubt 12 Tage durch arbeiten?
    Danke für Ihre Antwort.

    • Guten Tag

      Wir spezialisieren uns auf Gesellschaftsgründungen und deren Rechtsgebiete. Da Sie im Gesundheitsbereich tätig sind, gelten allenfalls spezifische Regeln. Ich rate Ihnen, sich diesbezüglich an einen Spezialisten im Arbeitsrecht zu wenden.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  11. Ich arbeite 80% in Festanstellung.
    Über 4 Monate war ich aufgrund Unterbesetzung bereit, 100% zu arbeiten.
    Ich hatte meinem AG mehrmals gesagt, dass ich definitiv nicht mehr 100% arbeiten werde, jedoch “fragt” er immer wieder, wenn jemand ausfällt.
    Kann ich ohne negative Folgen einfach nein sagen, ohne Begründung? Oder kann mich der AG tatsächlich dazu zwingen? Denn er behauptet, er kann dies verlangen.

    • Guten Tag

      Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein Pensum von 80 % vereinbart wurde, dann darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen, dass Sie über das Pensum hinaus arbeiten (ausser es handelt sich lediglich um Überstunden o.ä.). Folglich müssen Sie auch nicht begründen, weshalb Sie nicht mehr als das vereinbarte Pensum arbeiten möchten. Der Arbeitgeber darf Ihnen aufgrund dessen nicht künden, jedoch rate ich Ihnen, sich diesbezüglich von einem Experten im Arbeitsrecht zu beraten zu lassen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  12. Hallo
    Ich muss ausrechnen wieviel sin Arbeitsstunden monatlich für 60% Pensum,bei einer 43 st/w für 100%.
    Kann mir jemand helfen.
    Danke im Voraus

  13. Guten Tag

    Welche Wochenarbeitszeit gilt, wenn auf dem Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit und kein Bezug zum GAV (Unia) steht? 42 Std. oder 40 Std. ?

    Büromitarbeiter bei einem Heizungsunternehmer.

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Büropersonal beträgt gemäss Art. 9 ArG 45 Stunden pro Woche. Bis zu dieser Limite liegt die Arbeitszeit in der Kompetenz Ihres Arbeitgebers.
      Am besten wenden Sie sich diesbezüglich somit direkt an Ihren Arbeitgeber.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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