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Besteuerung als Holding in der Schweiz (Holdinggesellschaft/Schweizer Holding)

Die Holding im Sinne des Steuerrechts ist eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), deren Geschäftszweck das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist und die selber keine eigene Geschäftstätigkeit ausübt.

(aktualisiert am 20. Mai 2022)

Holding

Ehemaliges Steuerprivileg

Bis zum 31. Dezember 2019 kannte die Schweiz das Steuerprivileg für Holdinggesellschaften. Holdingstatus erlangte eine Gesellschaft, wenn der Geschäftszweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen anderer Gesellschaften verfolgte. Weiter durfte keine eigene Geschäftstätigkeit ausgeübt werden.

Erfüllte die Gesellschaft diese Voraussetzungen, unterlag sie dem Steuerprivileg und war somit auf Kantons- und Gemeindeebene von der Gewinnsteuer befreit. Zudem war nur eine reduzierte Kapitalsteuer zu entrichten. Das Privileg galt indes nicht hinsichtlich direkter Bundessteuer. Es konnte auf Ebene Bundessteuer lediglich ein sogenannter Beteiligungsabzug geltend gemacht werden.

Kein Steuerprivileg für Holdinggesellschaften

Insbesondere auch im internationalen Verhältnis waren Unternehmenskonstrukte mit Schweizer Holdinggesellschaften beliebte Mittel für Steueroptimierungen. Dem internationalen Druck trug die Schweiz sodann im Rahmen der Steuer- und AHV-Reform Rechnung und hob das Steuerprivileg per 1. Januar 2020 auf. Dies hatte zur Folge, dass nun auch auf Kantons- und Gemeindeebene Holdinggesellschaften ordentlich besteuert werden, allerdings mit der Möglichkeit des Beteiligungsabzugs, wie dieser bereits bei der direkten Bundessteuer geltend gemacht werden konnte.

Auch nach Aufhebung des Steuerprivilegs für Holdinggesellschaften erfreuen sich diese immer noch grosser Beliebtheit. So fungieren diese bspw. häufig als Finanzierungsgesellschaften innerhalb eines Konzerns und ermöglichen weitere Beteiligungskonstellationen.

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24 Kommentare zu “Besteuerung als Holding in der Schweiz (Holdinggesellschaft/Schweizer Holding)

  1. Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Luxemburg und beabsichtige, in der Schweiz oder Luxemburg eine Holding zu gründen. Diese Holding wird eine Anleihe in Höhe von 3 Mio. zeichnen und zwar einer Luxemburger ltd. Diese Ltd gehört mir ebenfalls und hält 100 % an einer ltd in UK, die eine Bíogasanlahge baut und den Kredit hierfür von der luxemburg. ltd erhält. Der Gewinn der Biogasanlage bleibt in UK. Zins und Abtrag gehen nach Luxemburg, werden dort direkt in die Holding weitergeleitet. Bei Entnahme aus der Holding würde ich 10% Steuern auf die Zinsen zahlen, solange ich in Luxemburg wohne. Aber ich beabsichtige in 1-2 Jahren nach UK zu ziehen. Dann müßte ich in Luxemburg den vollen Steuersatz auf die Zinsen zahlen. Wäre es da besser, die Holding in der Schweiz zu gründen.?

    • Sehr geehrter Herr Schulz

      Am besten besprechen Sie Ihre Frage direkt mit einem unserer Treuhänder/ Revisoren. Sie erreichen uns unter der Nummer 0041 (0)52 260 30 80.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Sehr geehrter Herr Moser

      Eine Holding ist ja eine Gesellschaft, welche Beteiligungen von anderen Gesellschaften hält. D.h. die Holding würde von der IBC alle Anteile halten, was m. E. kein Problem darstellt.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Guten Tag

    Ich möchte eine Holding gründen. Gibt es hier Vorteile bzw. Nachteile zwischen den beiden Rechtsformen GmbH und AG im Zusammenhang mit einer Holding? Ansonsten kenne ich die Vor- und Nachteile grundsätzlich zwischen GmbH und AG.

    Besten Dank für die Antwort!

  3. Ich bin Minderheitsaktionär (20%) von zwei Firmen und mein Wohnsitz ist in der Schweiz.

    Aus bestimmten strategischen Gründen ist die Gründung einer Holding mit Sitz in Deutschland definitiv geplant, in die insgesamt 100% Aktien der zwei Firmen eingelegt werden sollen (meine 20% + die 80% der beiden anderen Aktionäre). Mittelfristig (5 Jahre) ist angedacht, die Anteile der Firmen in der Holding zu veräussern an einen Investor.

    Meine Frage ist konkret:
    Im Falle eines Exits (Veräusserung der Anteile an den Firmen) – wie sieht es steuerrechtlich für mich aus:
    – Wenn meine Anteile in einer Holding liegen mit Sitz in Deutschland?
    – Wenn ich meine Anteile im Privatbesitz behalte?

    Ergo, macht es steuerrechtlich eher Sinn für mich die Aktien in die Holding in D zu legen oder besser im Privatbesitz zu behalten?
    Des Weiteren wäre zu klären wie sich die Situation verändern würde, für den Fall eines Wohnsitzwechsels, z.B. Wegzug in ein anderes Land. Gibt es in CH eine Wegzugs-Besteuerung?

    • Guten Tag Herr Ernst

      Wenn die Anteile in der Holding gehalten werden, so erzielt die Holding einen Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Beteiligungsrechte. Da die Holding den Sitz in Deutschland hat, sind die Steuerfolgen mit einem Deutschen Steuerberater abzuklären. Wir beraten ausschliesslich Schweizer Recht.

      Wenn Sie Ihre Anteile im Privatbesitz halten, ist einerseits abzuklären, ob Sie in den vergangenen 5 Jahren einen Betrieb oder Teilbetrieb von einer Personenunternehmung auf eine juristische Person übertragen haben (Sperrfrist ist zu beachten, ansonsten werden die stillen Reserven besteuert). Zusätzlich sind die Sperrfristen gem. Art. 61 DBG zu beachten. Sofern keine Sperrfristen von Art. 19 und Art. 61 DBG betroffen sind, wird ein steuerfreier Kapitalgewinn aus Veräusserung von Privatvermögen realisiert, sofern Sie nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert werden. Wenn der Verkauf als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel taxiert wird, so stellt der Verkauf kein von der Steuer befreiter Kapitalgewinn aus Veräusserung von Privatvermögen dar, sondern ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, welches steuerbar ist und zusätzlich Sozialversicherungen abzurechnen sind.

      Die Frage, ob es mehr Sinn macht die Aktien in die Holding in Deutschland zu legen oder im Privatbesitz zu behalten kann nicht abschliessend beantwortet werden, da zusätzliche Angaben fehlen. Wir können an dieser Stelle an unsere Partnerfirma Findea AG verweisen.

      Mit einem Wegzug aus der Schweiz endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Eine Wegzugsbesteuerung für Vermögenswerte des Privatvermögens existiert nicht. Wenn Sie jedoch als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert werden, zählen die Wertschriften nicht zu Ihrem Privatvermögen, sondern zum Geschäftsvermögen. Mit einem Wegzug ins Ausland würden alsdann die stillen Reserven besteuert werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  4. Guten Tag
    Ist die Holding-Besteuerung möglich, wenn langfristig über 50% der Erträge aus Immobilien stammen und weniger als 50% Ertrag aus Beteiligungen?

    Die Immobilienverwaltung wird von einer Tochterfirma gemacht, womit die Holding keine Geschäftstätigkeit ausübt.

    Danke & Gruss
    Pat

    • Guten Tag

      Grundsätzlich darf die Holding keine Geschäfte ausüben, welche nicht dem Holdingzweck dienen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall ein Steuerruling bei der Steuerbehörde einzuholen oder einen Treuhänder beizuziehen.
      Sofern Sie über keinen Treuhänder verfügen, steht Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG unter 052 269 30 85 gerne zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Guten Tag
    ich möchte eine Gesellschaft übernehmen und muss mich bei der Bank dafür stark verschulden. Meine Bank empfiehlt mir nun eine Holding zu gründen, um das private Risiko zu senken.
    Ist das so möglich und wenn ja, wie funktioniert das?
    Danke und Gruss
    Sue

    • Guten Tag Sue
      Eine Holding ist in der Regel eine GmbH oder AG, welche aber nicht operativ tätig ist, sondern als Zweck “nur” das Halten und Verwalten von Beteiligungen hat. Die Holding hat dann verschiedene Tochtergesellschaften. Der grosse Vorteil bei einer Holding ist, dass Sie vom sogenannten Holding-Privileg bezüglich der Steuern profitieren können.
      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung der Holding behilflich. Gerne können Sie die Bestellung direkt über unser Online-Tool erfassen oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  6. Guten Tag

    Ich plane die GmbH meines Vaters mit Sitz in Deutschland zu übernehmen. Mein aktueller Wohnsitz ist in der Schweiz. Kann ich mittels einer Beteiligung einer schweizer Holding die Gewinne der GmbH in die Schweiz abführen?

    Freundliche Grüsse
    Ferdinand Walter

  7. Liebes Startups.ch-Team

    Ich habe eine GmbH (100% der Anteile) und spiele mit dem Gedanken eine Holding darüber zu stellen, da ich in weitere Firmen oder Immobilien investieren möchte.
    Wenn ich jetzt die GmbH-Anteile, welche ich privat halte, an die Holding verkaufe, muss ich den Erlös ja versteuern. Gibt es eine andere Möglichkeit um diese Versteuerung zu umgehen oder zu vermeiden?

    Danke im Voraus für Eurer Feedback.

    Freundliche Grüsse

    Pascal

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie eine Besteuerung von Einnahmen nicht umgehen. Sie könnten aber die Anteile der GmbH schenken, so dass Sie keine Gegenleistung für die Übertragung der Anteile auf die Holding erhalten würden.

      Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Eine Besteuerung eines Erlöses können Sie grundsätzlich nicht vermeiden. Sie könnten aber die Stammanteile der Holding schenken, so dass Sie privat keine Gegenleistung für die Übertragung erhalten würden.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  8. Liebes Startups.ch-Team

    Ich habe eine GmbH (100% der Anteile) und spiele mit dem Gedanken eine Holding darüber zu stellen, da ich in weitere Firmen oder Immobilien investieren möchte.
    Wenn ich jetzt die GmbH-Anteile, welche ich privat halte, an die Holding verkaufe, muss ich den Erlös ja versteuern. Gibt es eine andere Möglichkeit um diese Versteuerung zu umgehen oder zu vermeiden?

    Danke im Voraus für Eurer Feedback.

    Freundliche Grüsse

    Pascal

    • Guten Tag

      Eine Besteuerung eines Erlöses können Sie grundsätzlich nicht vermeiden. Sie könnten aber die Stammanteile der Holding schenken, so dass Sie privat keine Gegenleistung für die Übertragung erhalten würden.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  9. Guten Tag

    ich besitze Anleihen im wert von 20.000 CHF + Jährlicher Reinvestition aus privaten Geld 10.000 – 20.000 CHF. Es ist gedacht um vermögen aufzubauen und steuern Ersparungen von Dividenden zu haben.

    Die Dividenden würden reinvestiert werden. Keine Dividenden Ausschüttungen auf privates Konto!

    Ab welche summe lohnt es sich eine Holdinggesellschaft zu Gründen?
    Was sind die Gründung und Jährliche kosten?

    Freundliche Grüsse
    Alex

    • Guten Tag

      Bei Steuerfragen wenden Sie sich am besten direkt an einen Treuhänder oder einen Steuerexperten.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  10. Kann eine GmbH welche aktiv tätig war komplett in eine Holding umgewandelt werden wenn der Firmenzweck und Statuten geändert werden und das Unternehmen nicht mehr operativ tätig ist?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es möglich, eine GmbH, die zuvor aktiv tätig war, in eine Holdinggesellschaft umzuwandeln, indem der Firmenzweck und die Statuten geändert werden und das Unternehmen nicht mehr operativ tätig ist.

      Da die Umwandlung in eine Holdinggesellschaft aber auch steuerliche Auswirkungen haben kann, empfehlen wir Ihnen sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Prozess ordnungsgemäss durchgeführt wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

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