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Bundesrat ruft Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO» ins Leben

Im Auftrag des Bundesrates hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen die Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO» ins Leben gerufen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Branchenvertretern wird die Arbeitsgruppe die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Blockchain zu evaluieren. Der Schlussbericht wird per Ende 2018 erwartet.

Was ist Blockchain?

Blockchain ist eine relativ neue Technologie, bei der es sich um eine dezentrales System handelt, in welchem Transaktionen jeweils von mehreren daran beteiligten Benutzern bestätigt werden müssen, damit die Transaktion Gültigkeit erlangt. Nach der Verifizierung wird die Transaktion in sogenannten „Blocks“ gespeichert und auf allen am System beteiligten Computer hinterlegt. Aufgrund der vielen dezentralen Speicherorten ist das System extrem sicher gegen Angriffe von Aussen. Die Nutzungsmöglichkeiten dieser neuen Technologie sind sehr vielfältig. Die bekanntest Verwendung sind die Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum.

Die Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO»

Am 15. November 2017 stellte der Bundesrat bereits in Aussicht, dass eine solche Arbeitsgruppe geschafft werde. Mit der Medienmitteilung vom 18. Januar 2018 ist es nun offiziell: Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SiF) schafft die Arbeitsgruppe. Dabei werden das Bundesamt für Justiz sowie die FINMA miteinbezogen. Zudem soll die Arbeitsgruppe in enger Konsultation zur Branche agieren.

Diese Arbeitsgruppe ist notwendig, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass durch die immer stärkere Verwendung von Blockchain-Technologien grundsätzliche juristische Fragen auftauchen, insbesondere im Bereich des Finanzmarktrechts. Die Arbeitsgruppe wird nun die rechtlichen Rahmenbedingungen evaluieren, wobei ein besonderer Fokus auf Initial Coin Offerings (ICOs) gelegt wird.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und durch eine optimale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens die Standortattraktivität des Schweizer Finanzmarktes für Blockchain-Unternehmen zu festigen und wo möglich noch zu erhöhen.

Sacheinlagengründung mit Kryptowährungen

Die durch Blockchain geschaffenen Kryptowährungen können neuerdings in gewissen Kantonen als Vermögenswerte für die Sacheinlagengründung verwendet werden. Vergangenen September hat STARTUPS.CH die erste Sacheinlagengründung mit Kryptowährung der Schweiz im Kanton Zug eintragen lassen.

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