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Checkliste für die Gründung einer GmbH

Im nachfolgenden Blogbeitrag finden Sie eine Checkliste für die Gründung einer GmbH und erfahren, was notwendig ist während der Vorbereitungs- sowie in der Gründungsphase.

Checkliste für die Gründung einer GmbH

Checkliste für die Gründung einer GmbH

In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen die wichtigsten Punkte für die Gründung einer GmbH auf. Ausserdem erfahren Sie welche Vorbereitungsarbeiten dafür notwendig sind.

Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei der Vorbereitung sind folgende Faktoren zu beachten:

  1. Firmenname (Kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss aber den Tatsachen entsprechen und darf zu keiner Täuschung Anlass geben)
  2. Zweck (Mit eigenen Worten muss ein zutreffender Zweck für die GmbH definiert werden)
  3. Domizil (Sitz der GmbH)
  4. Gesellschafter (Legen Sie fest, wer alles an der GmbH beteiligt sein soll und wer die Zeichnungsberechtigung erhält)
  5. Stammkapital (Muss mindestens CHF 20’000 betragen, jeder Stammanteil hat dabei einen Nennwert von mind. CHF 100)
  6. Geschäftsführer und Vorsitzender (Bestimmen Sie einen Geschäftsführer, sofern es mehrere Geschäftsführer geben soll, ist zusätzlich ein Vorsitzender festzulegen)
  7. Mehrwertsteuer (Wenn die GmbH voraussichtlich einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr erzielen wird, so ist sie mehrwertsteuerpflichtig)
  8. Pensionskassengelder (Ein Vorbezug von Pensionskassengeldern ist bei Gründung einer GmbH oder AG nicht möglich)
  9. Werbematerialien (Erstellung von Firmenlogo, Visitenkarten und Briefpapier)

Gründungsphase

Sobald die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, kann die Gründung durchgeführt werden. Hier gibt es auch einige Punkte zu bedenken:

  1. Gründung (Berechnen Sie eine Offerte für die Gründung Ihrer GmbH und geben Sie die dazu notwendigen Daten ins System ein)
  2. Beglaubigung (Unterschreiben Sie die erforderlichen Dokumente und lassen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen)
  3. Einzahlung des Stammkapitals (Überweisen Sie das Stammkapital auf ein Sperrkonto einer Bank und schicken Sie die Kapitaleinzahlungsbestätigung im Original an STARTUPS.CH)
  4. Versand sämtlicher Gründungsdokumente an STARTUPS.CH (Senden Sie sämtliche Gründungsdokumente per Einschreiben an STARTUPS.CH, danach werden weitere Dokumente durch STARTUPS.CH erstellt und an das zuständige Handelsregisteramt geschickt)
  5. Sozialversicherung (Nach dem Eintrag ins Handelsregister wird sich die AHV-Ausgleichskasse bei Ihnen melden)
  6. Anmeldung Mehrwertsteuer (Nach Erhalt des Handelsregisterauszuges erstellen wir die Mehrwertsteueranmeldung)
  7. Werbematerialien & Internetdomain (Nun können Sie Ihre Werbematerialien bestellen und die Internetdomain registrieren)
  8. Treuhanddienstleistungen (Sofern Sie Unterstützung bei der Buchhaltung oder der Steuerabrechnung benötigen, so stellt Ihnen STARTUPS.CH ein breites Netzwerk an Treuhand-Partnern zur Verfügung)
  9. Markenschutz (STARTUPS.CH hilft Ihnen beim Schutz von Firmenname und Logo)

Weitere Informationen und Hinweise zu dieser Checkliste finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zur GmbH

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8 Kommentare zu “Checkliste für die Gründung einer GmbH

    • Grüezi Herr Jakupovic

      Das Pensionskassengeld kann nur bei einer Selbständigkeit bezogen werden. Selbständig im rechtlichen Sinne sind Sie nur, wenn Sie eine Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft gründen. Bei der Gründung einer GmbH sind Sie Arbeitnehmer, da sie von Ihrer eigenen GmbH angestellt sind. Aus diesen Gründen ist bei der Gründung einer GmbH der Bezug des Pensionskassengeldes leider nicht möglich.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  1. sehr geehrte Damen und Herren

    Ist es legal, aus steuerrechtlichen Gründen den Firmensitz an einem steuergünstigen Ort zu gründen, jedoch die Arbeit an einem anderen Ort auszuführen? Wenn ja, was würde es hierfür benötigen?
    Ich nehme an, dass der HR Eintrag an einem anderen Ort erfolgt. Für die Firma selber, genügt es, wenn am Sitz der Firma lediglich ein Briefkasten zur Verfügung steht?
    Darf der Briefverkehr dennoch über den eigentlichen Arbeitsort geregelt werden oder ist dies an weitere Bedingungen verknüpft?

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Feedback.

    Viele Grüsse
    P. Zelenay

    • Guten Tag Herr Zelenay

      Grundsätzlich kann der Firmensitz frei gewählt werden.
      Es ist jedoch so, dass wenn die Hintergründe steuerrechtlicher Natur sind, der Sitz an jenem Orte sein sollte, an dem die Tätigkeiten geschehen.
      Besteuert wird das Unternehmen am Ort der Wertschöpfung, was vom Firmensitz abweichen kann.

      Es ist daher zu empfehlen, der Firmensitz Orte der Verwaltungstätigkeit festzulegen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Sehr geehrte Damen und Herren

    Um mein Pensionskassenguthaben zu beziehen, möchte ich erst eine Einzelfirma gründen, später diese in eine GmbH umwandeln.

    Wie lange sollte man zwischen der Anerkennung als Selbständig erwerbender(Einzelfirma) durch die SVA und der Gründung der GmbH warten? Gibt es da ein rechtliches Problem?

    Für Ihre Antwort vielen lieben Dank.

    Freundliche Grüsse
    Dario Stucki

    • Guten Tag Herr Stucki

      Eine fixe zeitliche Sperrfirst existiert nicht. Es ist aber auf jeden Fall ratsam mind. einmal über die Einzelfirma Steuern bezahlt zu haben. Es ist wichtig, dass das Geld auch wirklich für die Einzelfirma verwendet worden ist.

      Sie sollten dieses geplante Vorgehen unter Umständen vorgängig mit der Steuerverwaltung in Ihrem Kanton absprechen. Wir können Ihnen nicht bestätigen, dass diese faktische Umgehung der Bestimmung, dass die BVG-Auszahlung nur an Selbständigerwerbende möglich ist, zu keinen Problemen führen wird.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  3. ich möchte mit meinem Partener eine GmbH gründen , er besitzt bereits schon ein Arch. Büro wie muss ich vorgehen?
    Kann ich meine Pensionskasse vorbeziehen ?

    • Guten Tag

      Es ist nicht vorgeschrieben, bei wie vielen Gesellschaften eine Person beteiligt sein darf. So kann Ihr Partner neben dem Architektur Büro noch an einer weiteren Gesellschaft beteiligt sein.

      Die Pensionskasse können Sie nur als selbständig Erwerbstätige beziehen. Mit einer GmbH werden Sie als Arbeitnehmende betrachtet und nicht als selbständig Erwerbstätig. Aus diesem Grund können Sie, bei einer GmbH Gründung, das Pensionskassengeld nicht vorbeziehen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der richtigen Rechtsform und der anschliessenden Gründung.
      Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine kostenlose Offerte berechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

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