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Darf ich als Arbeitnehmer nebenbei ein eigenes Unternehmen gründen?

Aktualisiert am 8. Juli 2022

In den meisten Fällen ist die Gründung eines eigenen Unternehmens möglich, auch wenn man noch als Arbeitnehmer tätig ist. Es sind allerdings einige Überlegungen nötig, bevor mit der Gründung begonnen werden kann.  

Arbeitnehmer

 

Als Arbeitnehmer sind die Vorgaben des Obligationenrechts einzuhalten

Ohne gegenteilige Regelungen steht es dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei, ausserhalb der Arbeitszeit weitere Arbeiten zu übernehmen. Er hat sich seinem Arbeitgeber lediglich für die Dauer der Arbeitszeit zu Dienstleistungen verpflichtet. Es verstösst jedoch gegen die gesetzliche Treuepflicht, wenn die Nebenbeschäftigung einen solchen Umfang annimmt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit herabgesetzt wird und der Arbeitnehmer deshalb nicht in der Lage ist, seine Arbeitspflicht voll zu erfüllen. Zudem verstösst es gegen die Treuepflicht, falls Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, welche Ihren aktuellen Arbeitgeber konkurrenziert. Dies könnte als Grund für eine fristlose Kündigung oder eine Schadensersatzklage verwendet werden.

In einem ersten Schritt sollte deshalb immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Dieser kann dann die Einwilligung zur Gründung erteilen oder verweigern. Eine Verweigerung ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitsvertrag ein Verbot zur Nebentätigkeit enthält. 

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277 Kommentare zu “Darf ich als Arbeitnehmer nebenbei ein eigenes Unternehmen gründen?

  1. Guten Tag
    Ich bin zu 100% angestellt und möchte als Hobby eine GmbH gründen (mit Einwilligung des Arbeitgebers)
    Hierbei werde ich mir keinen Lohn auszahlen. Muss ich dann trotzdem oblgatorische Versicherung (AHV, IV etc) bezahlen, obwohl ich nichts verdiene und ja bei meinem Arbeitgeber versichert bin?

    • Guten Tag

      Wenn Sie sich kein Einkommen auszahlen und sämtliche Gewinne in der GmbH belassen, müssen Sie keine Sozialversicherung abgeben.
      Ab dem Moment an dem Sie sich ein Einkommen auszahlen, sind Sie verpflichtet sich bei der Sozialversicherung anzumelden sowie eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Guten Tag

    Ich bin in der Kündigungs Zustand und werde die Firma per ende September verlassen,da wollte ich fragen, ob ich die Enzelfirma schon anmelden kann.

    Freundliche Grüsse
    N. Graupera

    • Sehr geehrte Frau Graupera

      Anmelden dürfen Sie. Vergewissern Sie sich jedoch, ob dies mit Ihrer aktuellen Anstellung zulässig ist (Meldepflichten, Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag).

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  3. Ich möchte in Winterthur eine Stelle als kosmetikerin beginnen 60% , die restlichen 40% möchte ich mein eigenes Geschäft ( kosmetikstudio) aufbauen in 8600 Dübendorf. Ist der Abstand zwischen den beiden Geschäften gross genug um nicht als Konkurenz zu gelten ?

    • Guten Tag

      Am besten ist es, Ihre selbständige Tätigkeit mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber abzusprechen. Falls Sie schon einen Arbeitsvertrag erhalten haben, empfehle ich erst einmal nachzulesen, ob überhaupt eine Konkurrenzklausel in den Vertrag aufgenommen wurde.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  4. Guten Tag

    ich bin noch in ungekündigtem Arbeitsverhältnis und möchte gerne nebenher die Gründung einer eigenen Unternehmung planen und vorbereiten. Die Firma würde ich erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses gründen und entsprechend erbringe ich bis zum Ende meines Anstellungsverhältnisses keine Leistungen gegenüber Kunden. Entsprechend erziele ich auch kein Einkommen aus diesen vorbereitenden Arbeiten. Für die Vorbereitungen investiere ich einen Tag pro Woche. Mein aktueller Job leidet darunter in keine Art und Weise.
    Das Tätigkeitsfeld der neue Firma entspricht einen sehr kleinen, untergeordneten Teil meines jetzigen Arbeitgebers. Ich habe keine Konkurrenzklausel und trete faktisch nicht in Konkurrenz zu meinem aktuellen Arbeitgeber.
    Darf ich diese Arbeiten zur Vorbereitung machen, muss ich auf etwas bestimmtes achten?

    Freundliche Grüsse
    Mark

    • Guten Tag

      Gemäss Ihren Angaben dürften sich hier keine Probleme einstellen. Sie können die entsprechenden Vorbereitungshandlungen vornehmen. Ich empfehle Ihnen jedoch jeglichen Kundenkontakt, insbesondere mit Kunden Ihres jetzigen Arbeitgebers, zu unterlassen solange das Angestelltenverhältnis noch läuft.

      Freundliche Grüsse

  5. Guten Tag

    Ich bin 100% bei einer Firma (Zulieferer von Dienstleistungen und Darbietungen in der Gastronomie) seit 6 Jahren angestellt. Mit einem Freund produziere ich als Hobby ein Getränk, welches sehr gut im Markt ankommt, wir bezahlen uns aber nichts aus und jegliche Erträge werden laufend reinvestiert. Das ganze läuft als einfache Gesellschaft, könnte aber bald eine GmbH daraus werden.

    Vor rund einem Jahr hat mich mein Arbeitgeber beauftragt, eine Einzelfirma im Nebenerwerb anzumelden um Provisionen als selbständig abzurechnen.

    Wie sieht die Situation hier aus? Gilt die Anmeldung als Selbständiger im Nebenerwerb hierfür als Freipass?

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen einen unserer Gründerkurse zu besuchen. Eine neue Tätigkeit müsste bei der Ausgleichskasse neu angemeldet werden. Ausserdem ist ein allfälliger Gewinn aus dem Geschäft zu versteuern, auch wenn dieser reinvestiert wird.

      Freundliche Grüsse

  6. Guten Tag
    ich habe über Neujahr eine GmbH gegründet bin aber noch 100% angestellt und der Arbeitgeber weiss noch nichts.
    Ich habe noch keine Aufträge und somit auch keine Tätigkeiten neben meiner normalen Arbeit. Sobald ich einen Auftrag habe werde ich kündigen und nach ablauf der Frist mit bei meiner Firma ab dem neuen Monat starten.
    Muss ich jetzt schon meinen Arbeitgeber informieren? oder wie sieht die Rechtslage hier aus?
    Vielen herzlichen Dank.

    • Guten Tag Herr Wenger

      Grundsätzlich ist es Ihnen untersagt eine Tätigkeit auszuführen, welche Ihren Arbeitgeber konkurrenzieren kann.

      Da Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Ihrer GmbH öffentlich sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie im Handelsregister finden.
      Ich empfehle Ihnen, wenn die GmbH konkurrenzierend tätig sein wird (nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Ablauf eines allfälligen Konkurrenzverbotes), Ihren Arbeitgeber zu informieren. So können Sie ihm glaubhaft machen, dass Sie erst NACH der Auflösung die Tätigkeit aufnehmen werden.

      Ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine Meldepflicht geregelt, sind Sie verpflichtet sämtliche Nebentätigkeiten zu melden.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  7. Guten tag. Ich will eine einzelfirma eröffen für ein autohandel im nebenerwerb und jetzt wollte ich fragen da ich noch zu 100% angestellt bin wie funktioniert das mit den steuern? Wird das alles zusammen gerechnet oder beides einzeln? Geht ja auch darum wegen den mehrwertsteuer ab 100k was ich nicht habe nur mit den autos, aber wenn das dazu gerechnet wird was ich als angestellter noch verdiene dann gehts drüber.

    • Guten Tag

      Ihr Nebenerwerb ist selbständig abzurechnen, sei es für Einkommenssteuern (der Gewinn aus dem Nebenerwerb wird dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet), AHV sowie Mehrwertsteuern. Bei der AHV sowie MWST-Behörde müssen Sie sich jeweils separat anmelden. Zur Klärung weiterer Fragen kann ich Ihnen empfehlen, ein Beratungsgespräch an einem unserer 20 Standorte wahrzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  8. Guten Tag.

    Ich bin zu 100% angestellt, verheiratet und habe 2 Kinder und möchte auch angestellt bleiben. Es gibt in meinem Vertrag kein Konkurrenzverbot und ich würde auch keine konkurrierenden Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
    Ich möchte gerne mein Hobby zu einem kleinen Nebenerwerb ausbauen, das Jahreseinkommen hieraus würde bei ca 2500 – 10000 CHF liegen. Ich habe keinen festen Kundenstamm und ich würde meine Produkt in der Schweiz als auch in Deutschland anbieten.
    Wie müsste ich vorgehen? Muss ich überhaupt ein Einzelunternehmen gründen? Wenn ja, hätte ich noch Anspruch auf Kindergeld?

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen,

    mit freundlichen Grüssen

    • Guten Tag

      Zuerst würde ich Ihnen empfehlen Ihren Nebenerwerb mit Ihrem Arbeitgeber abzusprechen, da auch ohne ein explizites Konkurrenzverbot gewisse Treuepflichten bestehen. Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch mit dem Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit, ein Eintrag im Handelsregister ist erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.- Pflicht. Trotzdem ist es oftmals nötig auch bei kleineren Umsätzen im Handelsregister eingetragen zu werden (z.B. um ein Firmenkonto eröffnen zu können oder um als Wiederverkäufer entsprechende Einkaufsrabatte zu erhalten). Ihr Anspruch auf Kindergeld besteht weiterhin, auch bei einem selbständigen Nebenerwerb.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Guten Tag

    Ich habe vor drei Wochen meine eigene GmbH gegründet und bin zur Zeit noch 100% angestellt. Meinen Arbeitgeber habe ich über die Gründung schon vorab informiert. Wir haben gemeinsam vereinbart, dass ich bis Ende dieses Jahres noch bei Ihm arbeite. Nun sieht es aber do aus als würde er mir trotzdem künden per sofort. Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Arbeitslosengeld solang meine eigene Firma keine Aufträge erhält?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich haben Sie einzig bei den Vorbereitungshandlungen Anspruch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld.

      Sobald Sie im Handelsregister bei einer GmbH eingetragen sind, haben Sie keinen Anspruch mehr.
      Am Besten wenden Sie sich jedoch direkt an die Arbeitslosenkasse.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  10. ich plane einen kleinen onlineinseratemarkt. die einnahmen an inserate oder auch werbung werden wohl eher klein ausfallen. ich bin aber zu 100 % angestellt, und würde den markt als hobby betreiben. vor über 10 jahren hatte ich einen privatkonkurs. die alten schulden sollten aber alle bezahlt sein. ( keine 100%ige sicherheit ) was passiert wenn ich mich als selbständig im nebenberuf anmelde?

    • Guten Tag

      Es gibt keine Garantie, dass Gläubiger alte Schulden nicht einfordern werden. Jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass bloss aufgrund der Anmeldung bei der AHV ein Gläubiger auf Ihre Nebentätigkeit aufmerksam wird.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  11. Hallo … bekomme ich an meiner 60% Arbeitsstelle noch Kinderzulagen, wenn ich nebenbei eine Einzelfirma gründe ? Und wie sieht es aus, wenn mein Partner / Ehemann die Zulagen bekommt und ich eine Einzelfirma gründe ? Danke !

    • Guten Tag

      Sind Sie sowohl selbständig erwerbend als auch als Arbeitnehmerin tätig, so haben Sie die Familienzulagen über den Arbeitgeber zu beziehen, sofern der Lohn mehr als 7 050 Franken pro Jahr beträgt und das Arbeitsverhältnis für mehr als sechs Monate eingegangen wurde oder unbefristet ist. Allerdings kann für jedes Kind nur eine Zulage ausgerichtet werden, wenn Ihr Partner also Zulagen erhält, werden Sie grundsätzlich nicht ebenfalls für dieselben Kinder Zulagen erhalten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  12. Hallo,

    Auf meinen Arbeitsvertrag steht es “die beabsichtige Übernahme von entgeltlichen Nebentätigkeiten ist vorher anzuzeigen” und “Die Übernahme von unentgeltlichen Nebentätigkeit ist grundsätzlich ohne Anzeige gestattet”.

    Ich möchte einen ein-mann-GmbH gründen, die in einen komplett andere Industrie wäre, als die Firma wo ich gerade angestellt bin. Wenn ich als Geschäftsführer nichts verdiene, wäre es allein unter die o.g. Sätze ein Verstoß gegen meine Arbeitsvertrag? Danke euch!

    • Guten Tag

      Da die Gründung einer GmbH als “Absicht einer entgeltlichen Nebentätigkeit” ausgelegt werden könnte, empfehle ich Ihnen diese bei Ihrem Arbeitgeber anzuzeigen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer GmbH. Sie können ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder hier eine kostenlose Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  13. Guten Tag

    Ich bin 100% angestellt und habe nebenbei einen Handelsregistereintrag. Wenn ich gekündigt werde, erhalte ich Arbeitslosengeld oder wird dies gestrichen auf Grund des HR Eintrages obwohl für die Einzelfirma keine Tätigkeit besteht?

    Gruss

    • Guten Tag

      Wenn Sie mit einem Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen sind, können Sie bei der Arbeitslosenkasse angeben, wie viel Prozent Sie tätig sind.

      Ihre Entschädigung wird dementsprechend gekürzt.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  14. guten abend

    ich bin 90% angestellt und möchte mir nebenbei ein 2. standbein mit dienstleistungen aufbauen. dazu benötige ich nur eine webseite. den hr eintrag braucht es – wenn ich das richtig verstehe – ab 100 000. geht das ohne firmengründunge, was muss ich sonst beachten und kann ich meine internet domain frei wählen (fantasiename)?

    besten dank und freundliche grüße

    • Guten Tag

      Ihre Annahmen sind richtig. Sie haben betreffend Ihrer Homepage einzig die Impressumpflicht zu beachten. Zudem müssen Sie mittels Datenschutzerklärung definieren, wie Sie Daten sammeln, verarbeiten etc.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  15. Guten Tag

    Wenn man bei einem Finanzinstitut arbeitet, so hat man bez. dem Handel von Wertschriften einschränkende Vorschriften.

    Frage: Falls “meine” Firma Wertschriftenhandel treibt, ich aber keinen Lohn beziehe, bin ich mit der Tätigkeit (Wertschriftenhandel) für “meine” Firma immer noch an die Vorschriften des Arbeitgebers gebunden ?

    Freundliche Grüsse
    J. Moser

    • Guten Tag

      Dazu müssten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Es ist aber stark anzunehmen, dass dies als eine Umgehung der Vorschriften angesehen werden würde, falls es nicht sogar ausdrücklich untersagt wird. Normalerweise wird ja auch der Handel über Depots der Ehefrau oder sonstigen nahestehenden Personen von den Vorschriften erfasst.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  16. Guten Tag,

    Ich bin Ausländer (aus Drittenstaaten) mit wohnhaft in der Schweiz und mit einer B-Bewilligung. Ich bin 100% angestellt und möchte gerne mit Kollegen eine Firma als Hobby gründen. Da ich selber keine Firma gründen darf, wird die Firma (GmbH) durch einen Kollegen aus der Schweiz gegründet. Ich möchte gerne wissen ob ich trotzdem Inhaber /Gesellschafter der Firma sein darf.

    Besten Dank und freundliche Grüsse.

    • Guten Tag

      Ja, Sie können Gesellschafter der GmbH werden. Sie sollten dieses Vorgehen jedoch mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und diesen Nebenerwerb von ihm bewilligen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  17. Guten Tag

    Ich bin zurzeit Angestellter in der Baubranche und werde aufs neue Jahr eine eigene AG gründen
    .
    Das Tätigkeitsfeld wird dasselbe bleiben..
    Stehe also ab nächstem Jahr in Konkurenz zu meinem aktuellen Arbeitgeber..
    .
    Meine Frage: Darf ich schon vor Ende Jahr für meine Neue AG werben (Zeitungsberichte usw.)?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Hugentobler

      Das Konkurrenzverbot ist individuell im Arbeitsvertrag geregelt. Folglich empfehle ich Ihnen, in Ihrem Arbeitsvertrag nachzulesen, ob und in welchem Ausmass Sie ein Konkurrenzverbot haben. Sofern keines besteht, können Sie bereits für Ihre neue Firma werben.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  18. Guten Tag

    Ein Kolleg und ich betreiben einen Online Shop für Elektronik Zubehör für Smartphones (Ladekabel, Schutzfolie etc.). Ich absolviere momentan meine Ausbildung zum Kaufmann und mein Kollege ist Gymnasiast. Jeden Gewinn den wir erhalten ca. 100 CHF im Monat werden reinvestiert für neue Produkte, Webseitenoptimierung und Werbung. Nun wollen wir eine Kollektivgesellschaft gründen weil man das rechtlich gesehen auch verlangt ist.

    Meine Frage ist nun, müssen wir falls wir eine Kollektivgesellschaft gründen würden, unseren Versicherungen Bescheid geben? Und wenn ja, welche Versicherungen müssten wir übernehmen? Welche andere Pflichten kommen auf uns zu? Steuern etc…

    Vielen Dank im Voraus.

  19. hallo,
    ich bin angestellter und möchte nebenher einen autohandel eröffnen(stelle keine konkurrenz dar), wie ist das wenn ich durch den handel mehr einnehme , als ich es im hauptberuf tuhe? und wenn es nicht mehr als kleinunternehmen gillt, also mehr als 17.500 umsatz eingenommen wird ? ist das überhaupt möglich ?

    mfg

    • Guten Tag

      Gerne werden wir diese Fragen mit Ihnen anlässlich eines persönlichen Beratungsgespräches klären. Sie können hier einen Termin buchen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  20. Ich bin zu 100% bei einem Konzern angestellt. Ich werde nun noch ein weiteres Mandat im Konzern übernehmen und würde das gerne über meine AG abrechnen. Ist dies im Zusammenhang mit den Steuern und Sozialversicherungen kritisch?

    Besten Dank und Gruss

    • Guten Tag

      Solange Sie das Mandat korrekt über Ihre AG abrechnen, sollt dies kein Problem darstellen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  21. Guten Tag
    Ich möchte ein GmbH gründen.
    Möchte noch zu 80% als Angestellter bei meiner Chef weiter arbeiten.
    Mein Arbeitgeber Wil nicht das ich weiter bei ihm arbeite aber er selber kündigt mich nicht.
    Darf Ich oder nicht mein GmbH schon gründen? Im Arbeitsvertrag steht keine Konkurrenz verbot.
    Danke für die Antwort

    • Guten Tag

      Es wäre denkbar, dass Sie aufgrund einer Klausel im Arbeitsvertrag die Einwilligung des Arbeitgebers für die Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit einholen müssen. Diese wird im Normalfall erteilt, sofern mit der Nebentätigkeit der Arbeitgeber nicht konkurrenziert wird und die eigene Leistungsfähigkeit nicht darunter leidet.
      Es verstösst gegen die Treuepflicht (Art. 321a OR), wenn die Nebenbeschäftigung einen solchen Umfang annimmt, dass dadurch die Leistungsfähigkeit herabgesetzt wird und der Arbeitnehmer deshalb nicht in der Lage ist, seine Arbeitspflicht voll zu erfüllen. Folglich besteht das Risiko, im Falle dass Sie gegen den Willen Ihres Arbeitgebers die Nebentätigkeit ausüben, fristlos gekündigt werden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  22. Hallo, ich bin 50% angestellt in Verkauf , und jetzt will ich einen gmbh Firma gründen aber nicht in Verkauf sondern ganz etwas anders, ist das möglich?

    • Guten Tag

      Ja dies ist möglich. Jedoch muss in den meisten Fällen aufgrund des abgeschlossenen Arbeitsvertrages die Einwilligung des Arbeitgebers eingeholt werden. Diese wird im Normalfall erteilt, sofern mit der Nebentätigkeit der Arbeitgeber nicht konkurrenziert wird und die eigene Leistungsfähigkeit nicht darunter leidet.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  23. Grüezi

    mein Freund und ich sind beide beim gleichen Arbeitgeber zu 100% angestellt. Nun wollen wir im Nebenerwerb einen Lebensmittelladen eröffnen (Kollektivgesellschaft). Wie müssen wir beim Chef vorgehen? im Arbeitsvertrag besteht keine Meldepflicht und wir konkurrieren auch nicht.
    Beim Handelsregister sind wir allerdings bereits schon angemeldet. Falls der Arbeitgeber nicht einverstanden ist, muss er uns dann kündigen oder sind wir verpflichtet zu kündigen? Wie verhält sich das dann mit dem Arbeitslosengeld?

    Grüsse Nadine

    • Guten Tag

      Sofern im Arbeitsvertrag keine Meldepflicht vermerkt ist und Sie den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren, steht grundsätzlich Ihrem Nebenerwerb nichts im Wege. Weder Sie noch der Arbeitgeber sind in diesem Sinne verpflichtet zu kündigen.

      Gegen Arbeitslosigkeit ist man nur als Arbeitnehmer, jedoch nicht als Selbständigerwerbender, versichert.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  24. Ich möchte nebenberuflich als camgirl arbeiten. Muss ich eine einzelfirma gründen? Ich weis nicht was ich dort für einem Umsatz machen werde. Wie soll ich vorgehen ?

    • Guten Tag

      Nein, Sie müssen für den Nebenberuf keine Einzelfirma gründen. Die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- zwingend.

      Freundliche Grüsse

      Lorena Belardo

  25. Liebes Start-Up Team

    Ich bin zu 100% arbeitstätig und möchte eine Kollektivgesellschaft mit meinem Partner gründen. Wir müssen dies tätigen um mit Lieferanten zu dealen, Einnahmen haben wir noch keine und deshalb kann ich mich nicht selbstständig machen. Muss ich mich als selbstständig bei der ALV anmelden oder werden die Versicherungen weiterhin von meinem Arbeitgeber bezahlt?

    Danke für euere Hilfe.

    • Guten Tag

      Solange Sie noch im Anstellungsverhältnis sind und demnach ihre Selbständigkeit lediglich im Nebenberuf ausüben, sind Sie im Falle der Arbeitslosigkeit versichert. Üben Sie jedoch die selbständige Erwerbstätigkeit im Hauptberuf aus, können Sie sich für die ALV nicht versichern lassen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  26. Guten Tag
    Ich bin akutell noch angestellt, mein Vorgesetzter ist informiert, dass ich mich selbständig machen werde. In meinem Vertrag ist ein Konkurenzverbot festgeschrieben, mit einigen Ausnahmen. Ab welchem Zeitpunkt darf ich bei den potentiellen Auftraggebern, welche nicht unter das Konkurrenzverbot fallen, Aquisition betreiben? Bereits jetzt, erst nach erfolgter Kündigung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist in Ihrem Fall empfehlenswert, dass Sie die Erlaubnis Ihres Vorgesetzten aus Beweisgründen schriftlich einholen. Um die Situation im Detail analysieren zu können, wäre es jedoch unabdingbar Ihren Arbeitsvertrag durch einen Spezialisten überprüfen zu lassen. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  27. Liebes Startup Team
    Ich bin bis zum 31.08.19 angestellt und freigestellt.Daher möchte ich die Zeit nutzen um an meiner 100% Selbstständigkeit arbeiten. Ziel wäre es ab 01.09.2019 meine Produkte anzubieten. Einen Monat vorher muss ich dies aber der Gemeinde melden. Kann ich vor vor dem 31.08.19 eine Firmagründen ohne das mein Arbeitgeber mir den Lohn streichen kann?
    Ab wann können die Kosten für die Selbstständigkeit in die Steuerabrechnung aufgenommen werden? Bereits kurz vor der Gründung oder erst nachher?
    Gedankengang: Sofern ich dich Firma ohne Gehaltseinbusse nicht anmelden kann, darf ich z.B. Maschinen anschaffen,Verpackungsmaterial beschaffen,Logo und Website erstellen und dies steuerlich geltend machen?
    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Bei diesem Sachverhalt stellen sich diverse Fragen, welche wohl am besten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprochen werden könnten. Ich bitte Sie in diesem Sinne einen Beratungstermin in Zürich oder Winterthur mittels folgendem Link buchen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  28. Schönen Nachmittag,

    ich möchte mich bei einem Unternehmen eines Freundes beteiligen, der jedoch Kunde in dem Unternehmen ist, in dem ich derzeit zu 100% arbeite. Kann dies zu Problem führen, da ich diesen Freund als Kunde gewonnen hatte.
    Sollte mein Arbeitgeber damit nicht einverstanden sein, wäre es Möglich, wenn meine Partnerin sich an dem Unternehmen beteiligt?
    Muss man sich in so einem Fall auch noch mal extra Sozialversichern?

    Vielen dank für eine Antwort und freundliche Grüsse,

    • Guten Tag

      Dies ist davon abhängig, ob es eine reine Beteiligung an der Firma ist oder ob Sie ebenso eine Funktion in der Geschäftsführung resp. im Verwaltungsrat übernehmen.
      Sofern Sie eine Funktion übernehmen und demnach operativ tätig sind, könnte dies ein allfälliges Konkurrenzverbot verletzen. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, ob eine entsprechende Klausel vereinbart wurde.
      Eine zusätzliche Sozialversicherung benötigen Sie als Gesellschafter nicht. Grundsätzlich kann sich auch Ihre Partnerin an dem Unternehmen beteiligen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  29. Guten Tag

    Ich bin bei einer Privatbank angestellt und würde gerne nebenbei entweder als Privatperson oder als Einzelunternehmen folgende Dienstleistung anbieten: “Unternehmensbewertungen und Beratung”
    1. Kann ich als Privatperson oder Einzelunternehmen solch eine Beratung anbieten und meinen eigenen Preis verlangen?
    2. Muss ich dies mit meinem Arbeitgeber absprechen, wenn möglicherweise solche Anfragen lediglich 1x im Monat passieren werden?
    Besten Dank für die rasche Antwort.

    • Guten Tag
      Grundsätzlich können Sie als Privatperson oder in der Rechtsform eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Nebentätigkeit solche Beratungen mit eigenen Preisen anbieten. Als Arbeitnehmer haben Sie jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Treuepflicht. Diese verbietet Ihnen, Ihrem Arbeitgeber gegenüber konkurrierend tätig zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie monatlich nur einen Auftrag bearbeiten. Sprechen Sie ihr Vorgehen deshalb auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber ab.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  30. Guten Tag

    Ist es nicht finanziell besser zuerst die Einkünfte als Nebenerweb zu deklarieren, statt eine juristische Person zu gründen? Beim Nebenerwerb ist das Einkommen sogar (kt.SO) bis 800 CHF steuerfrei. bei Gründeung einer GmbH muss ich zuerst die Gründungsgebühr von ca. 2000 CHF zahlen + Doppelbesteuerung wenn gewinn an Mich überwiesen. Somit wird man eigentlich erst ab 100’000 CHF Umsatz zum Eintrag ins Handelsregister verpflichted und somit zur Gründung einer jur. Pers.

    • Guten Tag

      Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile in diversen Bereichen, insbesondere Haftung, Steuern, Versicherung. Aus steuerlicher Sicht, wie Sie dies bereits erläutert haben, sind Sie anfangs mit einer Einzelfirma besser gestellt. Hingegen haben Sie mit einer GmbH den Vorteil einer beschränkten Haftung.
      Sie dürfen gerne ein Beratungstermin buchen, um näher auf die Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen eingehen zu können.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  31. Guten Abend
    Als freiberufliche Hebamme zu werden, muss ich zwei Jahre lang 100% in der Schweiz arbeiten (ich habe schon in Ausland als freiberufliche Hebamme gearbeitet aber das spielt keine Rolle, leider). So möchte ich fragen, da ich nur einen Treffpunkt gründen möchte (Einzelfirma), dass heißt keine Klinik und keine Praxis (keine Geburten) und wo ich Gruppenkursen führen kann, kann ich die Firma gründen (es könnte es auch eine Ludothek sein, zum Beispiel) und dann als Angestellte Hebamme arbeiten?
    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, bei einem Beratungsgespräch an einem unserer Standorte Ihre Situation zu besprechen. Hier können Sie ein Gespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  32. Ich Arbeite 100% als Arbeitnehmer, dazu will ich eine GmbH gründen (Autovermietung). Darf ich noch als Arbeitnemer arbeiten (100%) ?
    Ich würde mir aus der GmbH nichts auszahlen lassen?
    Geht das?

    • Guten Tag

      Sie können auch als Angestellter mit einem vollen Pensum eine GmbH gründen. Sie sollten diese Nebentätigkeit aber mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, insbesondere wenn beide Gesellschaften in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig sind.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  33. Guten Tag

    Ich möchte ein kleines Mehrfamilienhaus kaufen und eine Immobilien GmbH oder eine AG gründen. Einen kleinen Lohn würde ich mir auch auszahlen.
    Zurzeit bin 100% Angestellt und möchte dies auch weiterhin sein.
    Wie würde die Lage aussehen, falls ich mal Arbeitslos werden soll ?
    Die Personen die im Handelsregister drin sind erhalten ja keine ALV?

    • Guten Tag

      Dies ist so nicht korrekt, auch Personen welche im Handelsregister eingetragen sind, können ALV-Leistungen beziehen. Sie beziehen sich auf die Tatsache, dass wenn Personen mit Führungsverantwortung den Job bei der Gesellschaft verlieren, bei der diese Führungsverantwortung besteht (bestimmender Aktionär oder Gesellschafter, Verwaltungsrat usw.), keine Gelder ausbezahlt werden, solange die Gesellschaft nicht liquidiert wurde oder die betreffende Person ausgetragen wurde.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  34. Wenn ich ja eine AG gründe, bin ich ja der Geschäftsführer dieser AG und somit liegt die Verwantwortung ja bei mir.
    Ich bin arbeite aber zu 100% in einem Unternehemn. So meine Frage lautet, falls ich mal Arbeitslos sein werde, erhalte ich Arbeitslosengeld und muss mir keine Sorgen machen das ich im Handelsregister eingetragen bin ?

  35. Guten tag ich wollte fragen wie und was ich alles beachten muss. Ich habe eine hobby ich liebe es Autos zu verschlönern. Und würde gerne was kleines mieten und für andere Leute ihre Autos aufpepeln. Was muss ich da anmelden und welche pflichten habe ich? Und auf was für Kosten muss ich mich einstellen?

    • Guten Tag

      Falls Sie mit Ihrem Hobby mehr als CHF 2’300.- Lohn erwirtschaften, müssten Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt Ihres Kantons anmelden und die entsprechenden AHV Beiträge entrichten. Zusätzlich empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Versicherung zu klären, ob sie für eine solche Tätigkeit genügend versichert sind.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  36. Guten Tag.

    Ich bin derzeit als Teilzeit Angestellter tätig in einer Reinigungsfirma.

    Ich und ein Arbeitskollege fürchten, das es ein Konkurs gibt in den kommenden Monaten.
    (+/-)

    Es gibt keine Klausel zum Konkurrenz Verbot im Vertrag. Es geht um eine simple Reinigungstätigkeit.

    Wir möchten gerne eine Einzelfirma gründen und dies nach der Kündigungsfrist starten.
    Es ist so ziemlich die selbe Tätigkeit.

    Die Frage: darf in der Freizeit (ausserhalb der Arbeitszeit) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits Kunden aquiriert (Kein Abwerben – neu Neuaquise, und Webung, Webseite und Eintrag im Handelsregister gemacht werden?

    Danke für die Antwort.

    • Guten Tag

      Wenn Sie zusammen mit einem Arbeitskollegen eine Personengesellschaft gründen möchten, handelt es sich wohl eher um eine Kollektivgesellschaft und nicht um eine Einzelfirma. Auch ohne Konkurrenzklausel sind Sie zur Treue gegenüber Ihrem Arbeitgeber verpflichtet. Um in Ihrem Fall mögliche Streitigkeiten auszuschliessen, wäre ein schriftliches Einverständnis Ihres Arbeitgebers vonnöten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  37. Guten Tag

    ich habe aus privatem Eigentum 2 Liegenschaften mit Familienangehörigen erworben. Nun bin ich leider krank geschrieben und beziehe auf weiteres Krankentaggelder. Wir wollen nun eine Aktiengesellschaft für Immobilien gründen, falls eine Immobilienkrise eintrifft wir nicht mit dem privatem Vermögen haften müssen. Die Erträge der Mieteinnahmen werden nicht ausbezahlt, diese bleiben für Sanierungskosten und andere Verpflichtungen. Besteht das Risiko das nun die Krankentaggelder gestrichen werden? Muss ich dies der Krankentaggeld melden das eventuell eine AG gegründet wird.

    Danke für Ihre Rückmeldung

    • Guten Tag

      Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, mit der Versicherung offen zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Für eine detaillierte Abklärung müssten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden, welcher sich im Versicherungsrecht auskennt.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  38. Guten Tag

    Ich arbeite zu 100% in einer IT Firma und berate so Kunden zu technischen Themen und implementiere auch selber Lösungen. Die Firma in welcher ich angestellt bin, ist eine reine Schweizer Firma und die Kunden beschränken sich ausschliesslich auf den Deutsch-Schweizer Markt.

    Nun möchte ich aber als Freelancer etwas Geld dazuverdienen und es gibt dafür diverse Seiten im Internet die dies möglich machen, alles komplett online. Diese Seiten sind aber alle Englischsprachig und die meisten Kunden die da Hilfe suchen sind aus den USA. Es würde sich lediglich um kleine temporäre Projekte handeln im Bereich von 2-20 (je nach Dauer über Tage oder Wochen verteilt) Stunden pro Projekt, d.h. ich könnte das gut in meiner Freizeit machen ein paar Stunden an ein paar Wochentagen und ev. am Wochenende ein paar Stunden. Das Thema ist natürlich das selbe was ich auch bei der Firma mache wo ich angestellt bin, jedoch nehme ich keinerlei Firmengeheimnisse oder Vorteile mit aus der Firma in meine private Tätigkeit und zudem besteht auch nicht die Möglichkeit das ich meiner Firma einen Kunden wegnehme, da bei meiner Firma alle Kunden in der Deutschschweiz sind, und die meiner privaten Tätigkeit in den USA.

    Wäre das legal wenn ich die Höchstarbeitszeiten und die 11 Stunden Pause einhalte, oder gilt das trotzdem als konkurrenzieren auch wenn sich die Kunden meiner Firma und privaten Tätigkeiten garantiert nie überschneiden werden, da sie sich in komplett anderen Marktsegmenten befinden?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht. Das heisst, Sie müssen für Ihren Arbeitgeber weiterhin Ihre volle Leistung erbringen können. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, diese Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber abzusprechen und dessen Einverständnis einzuholen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  39. Grüezi
    Ich bin 30 % angestellt als Pitzfrau bei verschieden kunden.
    Nebenbei möchte ich auf mein website eigene Fotos als Drucke anbieten.
    Ich weiss nicht ob ich überhaupt was verkaufe .Ich habe B bewilligung.
    Wo muss ich das anmelden?
    Besten Dank
    Mojca

    • Guten Tag
      Sobald Sie mit dieser Nebentätigkeit mehr als CHF 2’300.- verdienen, müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsbehörde anmelden und AHV Beiträge bezahlen.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  40. Hallo Zusammen

    Ich arbeite Vollzeit (100%) bei meinem jetzigen Arbeitgeber und bin meldepflichtig, nun möchte ich gerne Wissen ob ich einen 2ten job als Freelancer auch zu 100% annehmen darf, was kann mir da gesetzlich passieren. Nach dem letzten Gespräch mit meinem Vorgesetzten hat dieser mir mitgeteilt, wenn ich sowas mache, dann soll ich es nicht mitteilen, sonst wird das verweigert. Bekomme ich Bussen vom Kanton oder verstosse ich gegen das Arbeitsgesetz wenn ich bei einer 2. Firma als Freelancer angestellt bin, wenn ja was könnte da auf mich zukommen.

    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Für die Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag heranziehen. Im Falle, dass im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass Sie einen Nebenerwerb melden oder durch den Arbeitgeber bewilligen lassen müssen, sind Sie dazu verpflichtet. Die Verletzung dieser Vereinbarung kann zur fristlosen Kündigung führen. Ebenso müssen Sie ein allfälliges Konkurrenzverbot beachten.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  41. Ich bin vor einiger Zeit von meinem Arbeitgeber infolge einer Umstrukturierung entlassen worden und nach der offiziellen Entlassung in einen Sozialplan aufgenommen, der mir noch ein Jahr den vollen Lohn zahlt. Ich möchte nun eine GmbH gründen. Da mein ehemaliger Arbeitgeber die Sozialkosten voll übernimmt, kann ich keine Nebenverdienste haben, die monatlich ca Fr. 1600 überschreiten, da ich sonst auch Sozialabgaben zahlen müsste.

    Kann ich nun meine geplante Tätigkeit über die GmbH verrechnen, aber mir keinen Lohn auszahlen lassen, bis der Sozialplan zu Ende ist? Oder kann ich mir Dividenden auszahlen statt Lohn?

    Vielen Dank
    D.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich müssen Sie sich als Inhaber einer GmbH keinen Lohn auszahlen. Dividenden können Sie jedoch erst beziehen, wenn Sie sich einen marktüblichen Lohn ausbezahlt haben.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  42. Guten Tag

    Ich bin derzeit 100% angestellt. Nebenbei habe ich Stammanteile bei einer anderen GmbH. Ich bin im Handelsregister als Gesellschafter eingetragen habe aber weder einen Arbeitsvertrag noch eine Funktion im Unternehmen. Muss ich meinen Arbeitgeber von der Beteiligung in Kenntnis bringen?

    Besten Dank

    • Guten Tag

      Sofern Sie lediglich Beteiligungen halten und nicht operativ tätig sind und eine Funktion in der Geschäftsführung haben sowie nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt ist, brauchen Sie Ihren Arbeitgeber nicht zu informieren.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  43. Hallo,

    Ich bin 100% bei einem Unternehmen angestellt und möchte Eigentümerin einer GmbH werden (50% der Stammanteile), allerdings nicht operativ tätig sein. Eine Kollegin übernimmt die Geschäftsführung.

    Laut Arbeitsvertrag muss ich Nebentätigleiten melden.
    Ist dies somit eine Tätigkeit, die ich melden muss? Und ändert dies in irgendeiner Form mein Verhältnis zu meinem aktuellen Arbeitgeber?
    die GmbH steht nicht in Konkurrenz zum Unternehmen.

    Danke

  44. Guten Tag bin 100% angestellt im Gastronomie, will jetzt aber mit den Nageln anfangen und zwar als Selbständig 2 Tage in der Woche in einem Salon wo ich tagliche fixe Betrag bezahlen muss (Raum + Material) Rest ist fur mich… Wie lauft es dann mit Ahv und anderen pflichtlichen Versicherungen und Geburen wenn fur mich alles mein 100%Arbeitgeber zahlt?

    • Guten Tag

      Für die Gründung einer Einzelfirma müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse.

      Freundliche Grüsse

  45. Guten Tag,

    aktuell führe ich eine Einzelfirma und habe dadurch das Interesse einer AG geweckt, welche in einer ähnlichen Branche tätig ist. Der Verwaltungsrat dieser AG möchte mich nun als Geschäftsführer einsetzen.
    Ist es etwa durch einen speziellen Geschäftsführer-Vertrag oder anderweitig möglich, hier das Konkurrenzverbot nicht zu verletzen?
    Im Idealfall sollte die Einzelfirma weiter bestehen und ich arbeite in stark reduziertem Pensum darin weiter, wovon der Verwaltungsrat der AG natürlich weiss.

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse,
    Philipp Neumeier

  46. Hallo,

    Ich arbeite für einen ingenieurdienstleister, der für andere Konzerne bzw gr. Mittelständler technische Projekte umsetzt. Ich arbeite im Recruitment und habe keinen Kundenkontakt. Lediglich zu Kanditaten.
    Ich möchte mich nun gerne mit einer Bewerbungscoaching und Karriereberatung für Privatkunden und Firmenkunden nebenbei selbstständig machen.
    Ich habe meinen AG informiert. Dieser verbietet mir es aber, weil er sagt, ich mache dem Unternehmen Konkurrenz, da ich Mitarbeiter coachen könnte, die dann einfacher wechseln könnten, bzw Konkurrenzfirmen beraten kann, wie sie ihre Recruitingstrategie verbessern können und so besser an Kandidaten kommen.
    Sind seine Unterstellungen und das Verbot berechtigt oder fällt meine Dienstleistung nicht unter eine Konkurrenztätigkeit und ich kann dieser nachgehen?

  47. Guten Tag!
    Ich arbeite 100 % im spital als Pfleger und möchte mich im Motorrad Transport nebenberuflich tätig machen.
    Möchte 100% im spital bleiben und den Motorradsport nur an Samstags ausführen (12 bis 15 Stunden im Monat) ausführen!
    Muss ich da Einzelfirma, gmbh, oder muss ich das vieleicht gar nicht anmelden?
    Muss ich da überhaupt irgend welche Anmeldungen machen?
    DerTransport Nebenerwerb soll eine Prüfung sein wo ich den Sprung in die Sebständikeit schaffe bzw. Es sich lohnt,
    Freundlichen Gruss
    Stefan Hofer

  48. Ist es mir erlaubt eine firma zu gründen die in konkurenz steht mit dem arbeitgeber meines lebenspartners ?

    Kann mein Partner dafür haftbar gemacht werden auch wenn Offiziell nicht nachweisbar ist dass er für mich arbeiten würde (was er dann auch nicht würde)

    • Guten Tag

      Sie unterstehen keinem Konkurrenzverbot wenn Sie mit dieser Firma nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.
      Sofern Ihr Freund bei Ihnen angestellt ist oder mit Ihnen die Firma gründet und in seinem Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot enthalten hat, kann er dafür arbeitsrechtlich haftbar gemacht werden. Es droht allenfalls eine Konventionalstrafe sowie fristlose Kündigung.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  49. Guten Tag

    ich trete bald eine neue Stelle an und möchte diese in 80%machen, weil ich gerade noch eine Weiterbildung zu Ende bringen möchte. So habe ich es auch meinen zukünftigen Arbeitgeber gesagt.
    Nun möchte ich aber noch selbstständig nebenbei tätig werden, ca 1Tag in der Woche bis ca 8-10Stunden, je nach Auftragslage.

    Muss ich das meinem zukünftigen Chef sagen, denn er wird denken dass ich nur 80% Pensum haben wollte, damit ich den Nebenerwerb machen kann.
    Das könnte sich negativ auf die Einstellung auswirken.
    Muss ich es also erwähnen?(NB steht nicht in Konkurrenz)

    • Guten Tag
      Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen, ob es gewisse Regelungen bezüglich (erlaubten/verbotenen) Nebentätigkeiten gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie, sofern die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt, dieser nachgehen. Sie müssen dies dann aber Ihrem Chef bzw. Arbeitgeber mitteilen.
      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  50. Guten Tag,
    Ich bin fest angestellt, bei der Stadt und habe bin Kleinunternehmer im 4.Geschäftsjahr. Vor Anmeldung der Firma habe ich mir die Einverständnis vom Arbeitgeber eingeholt.
    Wie sieht es aus wenn ich diese Jahr noch die Kleinunternehmer Umsatz Grenze überschreite und kein Kleinunternehmer mehr betreibe, sondern die nächste “Stufe” erreicht habe?

    Darf ich das überhaupt?
    Muss ich mich zusätzlich selbst versichern?
    Muss das komplette Jahr Rück versteuert werden?

    Herzlichst,

    Kevin Wegmann

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