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Für wen gilt das Arbeitsgesetz und was wird darin geregelt?

Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Nachtarbeit. Zusätzlich enthält das ArG zahlreiche Vorschriften zum Gesundheitsschutz und Sonderbestimmungen zum Schutz von Jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmerinnen. Für leitende Arbeitnehmer gilt das ArG nicht.

arbeitsgesetz

Was regelt das Arbeitsgesetz?

Das Arbeitsgesetz enthält einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer. Konkret regelt das ArG Arbeits- und Ruhezeiten sowie wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Auch enthalten sind ein umfassender Gesundheitsschutz sowie ein Sonderschutz für Jugendliche und weibliche Angestellte.

Fragen rund um den Arbeitsvertrag (Lohn, Kündigungsschutz, Aufgaben usw.) werden nicht durch das ArG, sondern durch das Obligationenrecht geregelt.

Für wen gilt es?

Das ArG gilt für den einzelnen Angestellten nur, wenn einerseits der Arbeitgeber erfasst ist (betrieblicher Geltungsbereich) und zusätzlich auch der Beruf erfasst ist (persönlicher Geltungsbereich).

Betrieblicher Geltungsbereich

Nicht erfasst sind die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie die öffentlichen Verkehrsbetriebe. Auch nicht erfasst sind Landwirtschaftsbetriebe, Gartenbetriebe, Fischereibetriebe und private Haushaltungen (Art. 2 ArG).

Die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Staates sind aber vom ArG erfasst. Dies bedeutet, dass insbesondere die meisten Spitäler dem ArG unterstellt sind.

Persönlicher Geltungsbereich

Bestimmte Berufe sind nicht vom ArG erfasst (Art. 3 ArG). Dazu gehören unter anderem Lehrpersonen, Geistliche, Personal von öffentlichen Verwaltungen und Handelsreisende.

Leitende Angestellte sind nicht vom ArG erfasst. Dabei ist nicht der Titel (z.B. Vizepräsident), sondern die Funktion und Stellung im Betrieb entscheidend. Man muss dazu weitreichende Entscheidungskompetenzen haben, die einen Einfluss auf die Entwicklung des Betriebes haben.

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Ein Kommentar zu “Für wen gilt das Arbeitsgesetz und was wird darin geregelt?

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