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Die 6 häufigsten Fehler bei der Aufteilung der Beteiligungsrechte, welche ihr Startups ruinieren können

Unabhängig davon, für welche Rechtsform man sich entscheidet, die Aufteilung der Beteiligungsrechte ist ein zentraler Aspekt in der Gründung und Entwicklung eines jeden Startups. Dies hat verschiedene Gründe. Auf der einen Seite entscheiden die Aktien oder Stimmanteile direkt darüber, wer welche Entscheidungsmacht erhält. Zudem können Beteiligungsrechte auch sehr motivierend wirken.

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Beteiligungsrechten kommen in allen Unternehmungen eine zentrale Rolle zu. Sie entscheiden darüber, wer welche Entscheidungsmacht hat. Zudem sind mit Beteiligungsrechte meistens mit finanziellen Vorteilen verbunden und können dadurch sehr motivierend wirken.

Beide Aspekte bringen ein grosses Konfliktpotenzial mit sich, wenn sie nicht sauber geregelt sind. Wenn ein Team von Gründern sich verstreitet, liegt es meistens mitunter an fehlenden oder ungenügenden Regelungen über die Aufteilung der Beteiligungsrechte. Wie man diese idealerweise aufteilt, dafür gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die wichtigsten Aspekte, welche man jedoch berücksichtigen muss sind Fairness, genügend Flexibilität und die jeweilige Zweckdienlichkeit für das individuelle Unternehmen und Gründerteam.

Die häufigsten Fehler, welche bei der Aufteilung von Beteiligungsrechten begangen werden sind:

  1. Das Gespräch wird vermieden: Die Gründe, warum das Gespräch vermieden wird können sehr vielfältig sein. Beispielsweise, weil man das Dringende höher gewichtet als das Wichtige oder weil man sich unwohl fühlt, das Thema anzusprechen. Wenn Letzteres der Fall ist, so ist es ein Anzeichen, dass etwas nicht (mehr) stimmt. Wer sich unwohl fühlt, wichtige Fragen offen zu diskutieren, sollte sich schnellstens überlegen, warum dies so ist und wie man dies in der Zukunft verbessern kann.
  2. Schnelle Einigung: Sich zu schnell zu einigen zeugt meistens von einer sehr kurzfristigen Perspektive. Das Gespräch über die Aufteilung der Beteiligungsrechte dauert meisten eine gewisse Zeit und das aus gutem Grund. Mit der Aufteilung der Beteiligungsrechte wird auch indirekt über die Rolle der Personen im Unternehmen, sowie deren Beiträge, Erwartungen und Engagement entschieden.
  3. Gleichmässige Aufteilung ohne Grund: Für viele erfahrene Investoren ist dies ebenfalls ein Warnzeichen. Die Aufteilung der Beteiligungsrechte sollte die Beiträge der Gründer wiederspiegeln; unabhängig der Form, in welcher sie geleistet werden. Es gibt ganz wenige Fälle, in welchen tatsächlich alle genau gleich viel beitragen. Werden die Beteiligungsrechte dennoch gleichmässig aufgeteilt, ist dies oft ein Anzeichen, dass die Gründer nicht in der Lage sind, wichtige und teilweise schwierige Fragen offen und kompetent zu diskutieren.
  4. Frühe Aufteilung ohne Möglichkeit auf spätere Anpassung: Die Beteiligungsrechte werden meistens direkt bei der Gründung aufgeteilt. Dies liegt oftmals bereits in der Natur der Rechtsform. Jedoch sollte man sich immer die Möglichkeit offenlassen, die Aufteilung später noch zu ändern. Denn die Beiträge und das Engagement, welches die Gründer in der Zukunft leisten, lässt sich nur schwer vorhersagen und kann sich auch oft ändern.
  5. Eine unklare «bad-leaver» Klausel: Von einem «bad-leaver», also «schlechtem Verlasser» spricht man bei jemandem, der das Unternehmen vor Verkauf der Anteile verlässt oder verlassen muss. Es sollte deshalb geregelt werden, wie und von wem dessen Anteile übernommen werden können. Ist zudem vorgesehen, dass man einen Gründer wegen mangelndem Engagement zum Verlasen der Unternehmung zwingen kann, sollte geregelt sein, was konkret erwartet wird und welche Massstäbe verwendet werden. Dies hilft dabei, spätere Konflikte zu vermeiden.
  6. Im Dunkeln arbeiten: Es ist immer ratsam, zuerst etwas auszuprobieren, bevor man sich komplett dafür verschreibt. Bevor man also alles in ein gemeinsames Startup investiert, sollte man sicherstellen, dass man als Team funktioniert. Doch auch in der Testphase müssen gewisse Fragen konkret geklärt werden:
    a) Was geschieht, wenn das Startup bestand hat? Welches sind die Voraussetzungen dafür?
    b) Was geschieht, wenn man sich trennt? Gibt es ein Anrecht auf Entschädigung? Und wer besitzt das in dieser Zeit erarbeitete geistige Eigentum?

Die Aufteilung der Beteiligungsrechte ist keine Frage, auf welche man eine einfache oder schnelle Antwort findet. Man sollte sich gerade deshalb vertieft mit der Frage befassen und alle Aspekte berücksichtigen. Dies hilft dabei, spätere Konflikte zu vermeiden.

 

Author:

Jana Nevrlka, JUDr. LL.M. MBA

Cofounding strategist

 

 

Frau Jana Nevrlka nutzt ihren juristischen, sowie ökonomischen Hintergrund und kombiniert diese mit ihrer Erfahrung als Unternehmerin um Gründer dabei zu unterstützen, Teams zu bilden, welche Bestand haben. Dies geht von der Frage, wie man die richtigen Mitgründer auswählt, bis hin zur optimalen Aufteilung von Beteiligungsrechten. Sie schreibt und lehrt ausführlich über das Thema der Mitgründer. Zudem arbeitet sie als Co-Founder für eine Reihe von Startup-Accelerators und leitet eine Startup-Plattform für den Wissensaustausch – den Swiss Startups Club.

 

 

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