Die Betreibung – Teil 1: Was ist eine Betreibung und wie wird sie eingeleitet?
Für Startups ist es besonders wichtig, ihre Vergütung rechtzeitig zu erhalten. Leider ist dies nicht immer der Fall. Wenn auch Zahlungserinnerungen nicht helfen und die Gespräche erfolglos verlaufen, ist eine Betreibung die letzte Möglichkeit. Hierbei wird nötigenfalls unter Zwang eine Begleichung der Geldforderung angestrebt. STARTUPS.CH erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was es mit einer Betreibung auf sich hat und wie sie von statten geht. Dieser erste Beitrag erklärt, was genau eine Betreibung ist und wie sie eingeleitet wird.
Was ist eine Betreibung?
Bei einer Betreibung handelt es sich um einen Vorgang, wo gegebenenfalls mithilfe von staatlichem Zwang, der Schuldner verpflichtet wird, die Forderung des Gläubigers zu befriedigen. Es gibt drei verschiedene Arten der Betreibung: I) die Betreibung auf Pfändung (Art. 42 SchKG); 2) die Betreibung auf Pfandverwertung (Art. 41 SchKG) und III) die Betreibung auf Konkurs (Art. 39 SchKG). Welche Art der Betreibung angewendet wird, entscheidet der Betreibungsbeamte (Art. 38 III SchKG).
Wie wird eine Betreibung eingeleitet?
Die Betreibung wird mit einem Betreibungsbegehren gestartet. Dieses kann schriftlich oder mündlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners eingereicht werden (Art. 46 SchKG). Hierbei muss der Gläubiger folgende Angaben machen (Art. 67 SchKG):
- Der Name und Wohnort des Gläubigers (sowie allenfalls von seinem Anwalt)
- Der Name und Wohnort des Schuldners (sowie allenfalls von dessen Anwalt)
- Die Forderungssummer oder die Summe, für welche Sicherheit verlangt wird. Dies muss in Schweizer Franken angegeben werden. Werden Zinsen verlangt, so muss der Zinsfuss und der Tag, seit welchem der Zins gefordert wird angegeben werden
- Die Urkunde, welche die Forderung festhält und deren Datum. Fehlt solch eine Urkunde, so muss der Grund der Forderung angegeben werden
Das Betreibungsamt stellt über diese Angaben keine Nachforschungen an. Es ist also möglich, jederzeit, gegen beinahe jede Person eine Betreibung anzuheben. Geschieht dies gegen einem selber so ist dagegen Rechtsvorschlag zu erheben. Was dies ist, wird in Teil 2 erklärt.
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