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Domizilvorschriften in der Schweiz

In der Schweiz müssen gewisse Domizilvorschriften beachtet werden. Bei juristischen Personen muss der Sitz in den Statuten geregelt werden und der Sitz wird im Handelsregister eingetragen.

Domizilvorschriften

Domizilvorschriften

Jedes Unternehmen muss über eine Adresse verfügen, unter der es an seinem Sitz erreicht werden kann. Diese Adresse wird als Rechtsdomizil bezeichnet. Gemäss Art. 117 Abs. 2 Handelsregisterverordnung (HRegV) muss die Adresse folgende Angaben enthalten:

  • Strasse
  • Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ortsnamen

Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei der angegebenen Adresse um “eigene Büros” handelt oder lediglich um eine “c/o-Adresse”. Als eigenes Büro wird ein Lokal verstanden, über das die juristische Person aufgrund eines Rechtstitels tatsächlich verfügt, welches den Mittelpunkt der administrativen Tätigkeit bildet und die Zustellung von Mitteilung aller Art möglich ist. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, handelt es sich um eine c/o-Adresse. Eine reine Postfachadresse stellt kein Domizil im gesetzlichen Sinne dar.
Wenn eine juristische Person am Ort ihres Sitzes über keine eigenen Büros verfügt, ist das Rechtsdomizil bei einem sogenannten Domizilhalter einzutragen (siehe Art. 117 Abs. 3 HRegV).  Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Domizilhalter sein. Bei der Eintragung in das Handelsregister ist eine Erklärung der Domizilhalterin abzugeben, dass sie der eintragenden Rechtseinheit ein Rechtsdomizil an ihrem Sitz gewährt.
Für die Sitzverlegung einer ausländischen Rechtseinheit in die Schweiz ist Art. 126 HRegV zu beachten.

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160 Kommentare zu “Domizilvorschriften in der Schweiz

  1. Guten Tag
    Ich möchte eine AG in der Schweiz gründen, welche die Speditionsdienstleistung von einer ausländischen Gesellschaf einkauft und an ausländische Kunden verkauft. Es sollte eine Art “Managing” Gesellschaft sein ohne Personal in der Schweiz, welche den Zahlungsverkehr abwickelt. Die gesamte Auftragsabwicklung und Leistungserbringung findet in der ausländischen Gesellschaft statt.

    Aus steuerlichen Überlegungen würde ich gerne die Gesellschaft in Zug oder in Genf gründen. Muss der Sitz demnach auch in Zug oder Genf mit einer entsprechenden c/o Adresse sein? Oder ist es möglich, den Steuersitz an einer Zuger/Genfer Adresse (ohne Büroräumlichkeiten) und die Korrespondenzadresse zB. meine eigene Wohnung?

    Zudem ist für mich nicht ganz klar, ob eine Gewinnsteuerpflicht in der Schweiz besteht, wenn die tatsächliche Verwaltung nicht in der Schweiz stattfindet.
    Besten Dank für eine kurze Einschätzung.

    • Guten Tag

      Am Sitz Ihrer Gesellschaft müssen Sie Korrespondenz empfangen können. Entsprechend ist der Briefkasten am Sitz Ihrer Gesellschaft zu beschriften. Sofern dies nicht möglich ist, kann Ihnen eine andere Gesellschaft oder Privatperson Domizil an deren Sitz bzw. Wohnsitz gewähren. In einem solchen Fall wäre eine c/o Adresse angezeigt.

      Betreffend internationale Steuerfragen empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Treuhänder oder Steuerberater.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  2. Guten Abend
    (Einzelunternehmen)
    Ich wohne in einer 1.5 Zimmer Wohnung. Darf ich dort auch Abzüge machen. Wenn die Firma dort Ihren Sitz hat. Oder ist die Wohnung zu klein um Abzüge geltend zu machen.
    Kann ich den verbrauchten Strom über einen normalen Stromzähler aus dem Baumarkt zählen und abziehen. Oder brauche ich einen offiziellen extra Zähler mit eigener Rechnung von den Stadtwerken?

    • Guten Tag

      In der Regel kann ein Teil der Wohnung, sofern er zum Arbeiten für das Geschäft benutzt wird, anteilsmässig als Aufwand vom Geschäftsgewinn und folglich von den Steuern abgezogen werden. Um Abzüge vornehmen zu können, sollte jedoch der Arbeits- und nicht der Wohnzweck im Vordergrund stehen. Dies könnte bei einer 1.5-Zimmerwohnung problematisch sein. Allerdings besteht in dieser Hinsicht keine durchgehend einheitliche Praxis der Kantone. Entsprechend empfehle ich Ihnen, mit dem kantonalen Steueramt direkt Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  3. Guten Tag Herr Husi,

    Ein Bekannter eines Mieters möchte gerne ein Fach des Briefkasten mieten & dementsprechend die Domiziladresse des Grundstückes benutzen.

    Ich würde ihm das gerne gestatten, bin aber unsicher was für mögliche Risiken das für mich tragen könnte und ob dass überhaupt gesetzlich erlaubt ist.

    Besten Dank
    Rene

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist die Adresse der Gesellschaft der Ort, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Falls der Bekannte nicht von Ihrer Adresse aus arbeitet, besteht das Risiko, dass das Steueramt am tatsächlichen Tätigkeitsort die Gesellschaft besteuert.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  4. Hallo, ich hab eine Frage, ich hoffe jemand kann mir helfen.
    Ich möchte einer Firma oder einer Privatperson meine Adresse (Eigentum), als Domiziladresse c/o zur Verfügung stellen.

    Hat jemand eine Ahnung wie das steuerlich aussieht? Wie oder wo bei den Steuern ist das annzugeben? Ich glaube nicht als Mieteinahme oder ? (da man ja meistens wenn man an “Freunde” vermietet etc. mind. die Hälfte der normalen Miete nehmen muss und das wäre ja zu hoch).

    Danke im Voraus

    • Guten Tag

      Sofern Sie für die Domizilgewährung ein Entgelt erhalten, wäre dieses in der Steuererklärung als Mieteinnahme zu deklarieren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  5. sehr geehrte Damen und Herren,

    ich freue mich sehr Ihr sturt up forum gefunden zu haben 🙂
    vor kurzem habe ich begonnen an der Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz zu arbeiten.
    Bin deutsche Staatsbürgerin und lt meiner Recherche muss der Inhaber einer Einzelunternehmung nicht zwingend in der Schweiz sein. Offensichtlich gibt es kantonale Unterschiede und Ausnahmen.
    Die zukünftige Dienstleistung als Einzelunternehmerin erfordert in den 1.-2 Jahren überwiegend ausserhalb der Schweiz tätig zu sein um Neukunden zu gewinnen. Dabei würden mir doppelte Ausgaben für Mietkosten in der Aufbauphase erspart bleiben… meine Fixkosten mag ich so gering wie möglich halten.
    Können Sie mir bitte mitteilen in welchen Kantonen ein Inhaber eines Einzelunternehmens im Ausland wohnhaft sein darf.
    Greift eine c/o domiziladresse als Zwischenlösung ? Gerne mag ich das in meiner weiteren Planung einkalkulieren.
    Haben Sie einen Ratschlag wie ich das in der Schweiz realisieren kann ?

    Über eine zeitnahe Auskunft würde ich mich sehr freuen.

    mit freundlichen Grüssen
    simone m.

  6. Hallo
    Wir sind eine Treuhand-Einzelunternehmung und haben das Treuhandmandat von einer GmbH. Damit die Post zu uns kommt, wird sie mit einer c/o Adressierung an uns gesandt, obwohl wir kein Domizilgeber sind. Soweit so gut. Nun die Frage, dürfen Rechnungen für die GmbH auch so adressiert sein, oder müssen sie zwingend an die Domiziladresse gehen?
    Vielen Dank für Ihr kurzes Feedback!

  7. Guten Tag

    Ich habe eine Frage zu den Domizilvorschriften. Wir teilen uns ein Büro mit einem Freund, der eine Einzelfirma (Firma A) hat. Er hat die gleiche Domiziladresse wie unsere GmbH (Firma B).Meine Frage ist, da der Freund mit seinem anderen Partner eine neue KIG Gesellschaft anmelden möchte und ein Domizil für seine KIG Gesellschaft (Gesellschaft C) benötigt, kann seine Einzelunternehmung (Gesellschaft A) eine C/O Adresse angeben und eine Domizilhaltererklärung für seine neue KIG Gesellschaft (Gesellschaft C) unterschreiben bzw. genehmigen, wenn die Einzelunternehmung (Gesellschaft A) eine Untermieter ist.

    Vielen Dank für Ihr Feedback im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Maxam Arthan

  8. Guten Tag

    Gerne würde ich den Sitz meiner GmbH (Interim Management) aus steuertechnischen Gründen vom Kanton Aargau an eine c/o-Adresse im Kanton Glarus verlegen.

    Für Firmenkunden arbeite ich auch von meinem Büro aus: 1 Zimmer meiner Mietwohnung in Zürich. Meine GmbH bezahlt an mich Privat eine monatliche Büromiete.

    Auf was ist zu achten, damit GmbH in Glarus und nicht in Zürich besteuert wird? Oder liegt dieses Risiko als GmbH nicht vor?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Schöne Grüsse
    Daniel Meyer

    • Guten Tag

      Für steuerrechtliche Fragen empfehle ich Ihnen, sich mit unserem Partnerunternehmen der Findea AG in Verbindung zu setzen. Unter http://www.findea.ch finden Sie alle relevanten Angaben für die Kontaktaufnahme.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  9. Guten Tag

    Ich habe eine Einzelfirma in Basel (kein Eintrag im Handelsregister, Umsatz unter 100’000) und möchte ins grenznahe Weil am Rhein ziehen. Bisher habe ich von meiner Wohnung in Basel aus gearbeitet. Brauche ich jetzt ein Büro in Basel, um meine Einzelfirma weiterhin in der Schweiz laufen zu lassen? Oder kann ich bei einer bekannten Person eine c/o-Adresse einrichten?

    Danke

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn Ihnen Ihre Bekannte Domizil an ihrer privaten Wohnadresse gewährt. Die Miete von Büroräumlichkeiten ist daher nicht notwendig.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  10. Eine kurze Frage: Ist es möglich, meine Mietwohnung als Domizil meiner Gesellschaft (freiberufliche Beratungstätigkeit ohne Laufkundschaft) anzugeben, die Adresse der Gesellschaft jedoch nicht am Briefkasten anzuschreiben, sondern sämtliche Post/Schriftverkehr in ein Postfach zustellen zu lassen?

    Danke

    • Guten Tag

      Der Sitz Ihrer Gesellschaft muss am Ort der Tätigkeit sein. Ausserdem muss der Briefkasten angeschrieben werden können, so dass Briefpost zugesendet werden kann.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  11. Guten Tag

    Darf man sich im Handelsregister mit einem Postfach registrieren? Ich hab eins erstellt für meine Einzelfirma, da ich meine private Adresse nicht im Netz haben will.

    Danke
    Natalie

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma muss über eine Firmendomizil verfügen. Dies bedeutet, dass Sie bei der Eintragung Ihrer Einzelfirma im Handelsregister eine physische Adresse angeben müssen, an der Sie Post empfangen können. Eine Eintragung einer Postfachadresse im Handelsregister ist somit nicht möglich.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  12. Sehr geehrte Damen und Herren

    ich möchte entweder eine Einzelfirma, oder eine GmbH gründen. Ich wohne im Grossraum Wil (SG) und auf Grund dessen, dass ich im St.Galler Rheintal aufgewachsen bin, und dort einen Grossteil meiner Kunden habe, möchte ich bei einem Kollegen, welcher ein grosses Unternehmen hat, mich dort einmieten mit Büro, und eventuell auch einem kleinen Lager. Meine Frage: kann ich den Firmensitz in Widnau (Firmensitz meines Kollegen)machen, und wo wird alles meine neue Firma publiziert? Im Widnauer Gemeindeblatt, oder auch dort, wo ich wohnhaft bin? Ich möchte nicht, da ich Bauführer bin, dass ich dann immer Anfragen habe von meinen Nachbarn. Die machen das jetzt schon, und es ist schwierig, diesen mitzuteilen, dass meine bisherigen, freundschaftliche Ratschläge auf einmal nicht mehr kostenlos anbieten sind.

    Vielen Dank für Ihre Antwort und

    Freundliche Grüsse

    Manuel

    • Guten Tag

      Der Sitz Ihrer Gesellschaft muss am Ort der erbrachten Tätigkeit sein, sprich dort, wo Sie beabsichtigen, zu arbeiten und ein Büro haben. Der Eintrag wird im SHAB publiziert.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  13. Guten Tag

    Ich habe eine Einzelfirma ohne Handelsregister Eintrag (unter 100 000) und meine Arbeit als Grafik-Designerin ist ortsunabhängig da ich hauptsächlich online Kundenkontakt habe.
    Nun habe ich bislang meine Wohnung in Zürich auch als Büro-Adresse gemeldet. Da ich aber am Überlegen bin ein Teilzeit-Studium in Wien zu machen bin ich am Überlegen meine Wohnung in Zürich aufzugeben – da ich für meine regelmäßigen Kundenbesuche auch bei einer Freundin in Zürich schlafen kann.

    Nun aber meine Frage, was gäbe es dann für Lösung mit meiner Einzelfirma? Ich würde ja dennoch weiterhin eine Geschäftsadresse benötigen und auch Wohnadresse? Weiss jemand wie das geregelt ist?

    Herzlichen Dank für die Hilfe!
    Katharina

    • Guten Tag

      Die Wohnadresse des Inhabers eines Einzelunternehmens muss nicht zwangsläufig in der Schweiz liegen. Allerdings wird eine Geschäftsadresse für Ihr Einzelunternehmen in der Schweiz vorausgesetzt. Eine Möglichkeit wäre es, das Einzelunternehmen bei bekannten eintragen zu lassen, sofern diese ihr Einverständnis dazu erklären.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  14. Hallo Simon

    Vielen Dank für die Auskunft! Darf ich fragen, ist eine Domizil-Adresse als Einzelfirmenadresse über einen Schweizer Domizil-Service-Anbieter ebenfalls legitim wenn ich meinen Wohnsitz nach Leipzig verlege?
    Ich bin nicht sicher, welche Auflagen es von den Kantonen gibt hinsichtlich Pendler-Distanz zwischen Wohnort und Firmensitz.

    Beste Grüsse und Danke für die Hilfe,
    Katharina

    • Guten Tag

      Grundsätzlich müsste dies ebenfalls zulässig sein. Eine konkrete Auflage hinsichtlich Distanz zum Wohnort existiert so nicht.

      Beste Grüsse
      Simon Husi

  15. Guten Tag
    der Hauptsitz meiner Firma war bisher in Zürich. Seit Juni ist er neu in Graubünden. Die Büros in Zürich werden aber beibehalten.
    Für welche Korrespondenzen muss der Sitz in Graubünden angegeben werden?
    Darf weiterhin die Adresse in Zürich als Korrespondenzadresse angegeben werden, z.B. auf der Webseite, auf Rechnungen oder in Briefvorlagen?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Sonja Kamm

    • Guten Tag

      Auf sämtlichen Dokumenten, die eine vertragliche Komponente aufweisen (Rechnungen, Offerten, Verträge, Impressum), ist die Adresse in Graubünden anzugeben.

      Selbstverständliche dürfen Sie Ihre Kunden aber auch weiterhin anweisen, allfällige Post an die Adresse in Zürich zu schicken.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  16. Guten Tag
    Mein Vermieter lehnt die Beschriftung des Briefkastens für meine GmbH für Beratungstätigkeiten ab – stilles Gewerbe ohne Laufkundschaft. Meine Beratungen führe ich nicht zu Hause aus. Wenn ich die Kommentare lese, kann ich solange es sich um eine stille Tätigkeit handelt einzig mit der c/o-Adresse operieren und auf eine Beschriftung verzichten – oder kann der Vermieter die Domiziladresse wirklich verwehren?
    Danke für die Rückmeldung

    • Guten Tag

      Grundsätzlich handelt es sich bei bei der Vermietung von Räumen Ihrer Mietwohnung an Ihre Gesellschaft um ein Untermieterverhältnis. Der Vermieter kann seine Zustimmung zum Untermietvertrag aus gewissen Gründen verweigern; dies wäre jedoch im Einzelfall mit einem Mietrechtspezialisten zu besprechen.

      Mit einer c/o-Adresse können Sie jedenfalls operieren, zumal Sie als Privatperson somit der Gesellschaft das Domizil gewähren und den Briefkasten nicht beschriften müssen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  17. Guten Tag,

    Ich bin dabei von Deutschland in die Schweiz auszuwandern und dort ein Einzelunternehmen zu gründen. Meine Arbeit ist ortsunabhängig da ich ausschließlich online Kontakt zu meinen Kunden halte.
    Ich habe noch keine Wohnadresse und so würde ich gerne in Zug eine Domiziladresse anmieten und mir eine Wohnung in Bern oder Zürich suchen.
    Die Versteuerung meiner geschäftlichen Einnahmen würde über die Kantone Zug laufen und meine Einkommenssteuer über den jeweiligen Wohnort? Könnte ich das so angehen oder spricht etwas dagegen?

    Herzlichen Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich wäre dies möglich, jedoch wäre zu prüfen, ob ein Sitz in Zug in Bezug auf Ihre Geschäftstätigkeit auch gerechtfertigt ist oder nicht. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, vor der Eintragung einen Steuerexperten beizuziehen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  18. Guten Tag

    Ich bin gezwungen aufgrund Aufträge meine Domiziladresse in Zürich beizubehalten aber möchte ausserhalb von Zürich ein Büro beziehen.

    Wie darf ich das angehen? Kann ich einfach ein Büro ausserhalb beziehen und die gesamte Anschrift usw. auf die alte Adresse lassen?

    Ich möchte einfach die Räumlichkeit mieten und mit der Adresse der alten arbeiten.

    Danke für die Rückmeldung

    • Guten Tag

      Dies sollte so möglich sein, solange die Postzustellung an der Domiziladresse der Firma weiterhin gewährleistet ist.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  19. Guten Tag
    Wir haben eine GmbH und müssen die Firmenadresse wechseln. Im gleichen Kanton, stellt uns nun ein Kollege seine Domiziladresse zur Verfügung.
    Bei der Registrierung im Handelsregisteramt bei einem Domizielgeber kommt die Adresse mit c/o.
    Hierzu meine Frage, können wir dies so ausführen und wird dies von der Steuerverwaltung mit c/o Adresse akzeptiert? Vielen Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag

      Ja, es ist möglich eine c/o-Adresse als Firmensitz anzugeben Die c/o-Adresse wird auch von den Steuerbehörden akzeptiert, sofern keine anderweitigen Umstände dagegen sprechen (z.B. problematisch wäre eine c/o Adresse in einem steuergünstigeren Kanton, obwohl keine Tätigkeit der Gesellschaft in diesem Kanton vorhanden ist).
      Da es sich bei Ihnen jedoch um den gleichen Kanton handelt, dürfte dies problemlos möglich sein.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  20. Guten Tag
    Bin Selbständig als Psychotherapeut ohne Handelsregister Eintrag und habe ein einer Gemeinschaftspraxis ein Zimmer gemietet zum Arbeiten.
    Nun meine Frage: Wie müssen die Rechnungen adressiert sein? An den Ort wo die Gemeinschaftspraxis oder an meine Privatadresse.
    Oder ist beides richtig.

    Herzliche Dan für die Antwort

    • Guten Tag

      Dies spielt grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist, dass Ihre Selbständigkeit von der AHV anerkannt wird, damit Sie Ihre Beiträge abrechnen können.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  21. Guten Tag
    Wir sind mit unserer AG – als Übergangslösung – in einem Büro (privat) im gleichen Kanton wo sich in den letzten Jahren unser Firmensitz befand, untergekommen. Es ist geplant, dass wir in einigen Monaten mit unserer Firma ein neues Domizil, mit grosser Wahrscheinlichkeit in einem anderen Kanton, haben werden.
    Nun zu meiner Frage: Ist es erlaubt, die alte Adresse des Firmensitzes beizubehalten (der Vermieter ist einverstanden, dass der Briefkasten beschriftet bleibt) und erst in einigen Monaten mit dem neuen Domizil eine Sitzverlegung im Handelsregister vorzunehmen?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    • Guten Tag

      Am Sitz Ihrer Gesellschaft müssen Sie Korrespondenz empfangen können. Sofern der Briefkasten noch beschriftet ist, kann die Sitzverlegung grundsätzlich auch nachträglich beim Handelsregisteramt eingetragen werden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  22. Guten Tag
    GmbH mit c/o Adresse in 1.5 Zimmerwohnung.

    Ich möchte eine GmbH in einer 1.5 Zimmerwohnung mit einer c/o Adresse gründen.
    Eine c/o Adresse hätte ebenfalls den Vorteil, dass der Briefkasten nicht anderst angeschrieben werden müsste. (Wohnblock aus Rücksicht auf andere Mieter). Domizil Kanton Zug.
    Ist dies grundsätzlich erlaubt?

    Danke

    • Guten Tag

      Grundsätzlich wäre dies möglich, jedoch wäre zu prüfen, ob ein Sitz in Zug in Bezug auf Ihre Geschäftstätigkeit auch gerechtfertigt ist oder nicht. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, vor der Eintragung einen Steuerexperten beizuziehen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  23. Guten Tag, ich möchte gerne ein Virtuelles Büro im Kanton Zug einrichten um Firmendomizile / Postweiterleitung evtl. noch Telefon-Service anbieten zu können. Müssten die Firmen die neine Dienstleistungen beziehen mit c/o am Briefkasten angeschrieben werden oder reicht nur der Firmennamen? Muss da noch auf etwas geachtet werden? Ist das überhaupt legal auch für Ausländische Firmen?

    • Guten Tag

      Der Sitz Ihrer Gesellschaft muss am Ort der Tätigkeit sein. Ausserdem muss der Briefkasten angeschrieben werden können, so dass Briefpost zugesendet werden kann.
      Es wäre jedoch zu prüfen, ob ein Sitz in Zug in Bezug auf Ihre Geschäftstätigkeit auch gerechtfertigt ist oder nicht. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, vor der Eintragung einen Steuerexperten beizuziehen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  24. Sehr geehrte Damen und Herren

    da ich meinen Wohnsitz nach einem anderen Kanton ändere, muss ich meine GmbH auf meinen neuen Wohnsitz ummelden.
    Ich habe im Kanton Zürich bisher die Ausstellungsräumlichkeit und Werkstatt. Künftig werde ich an meinem neuen Wohnsitz im Kanton Zug ein Büro und evtl. Werkstatt haben. In welchem Kanton muss ich die Steuern bezahlen? Muss die Adresse der Ausstellungsmöglichkeit zwingend im Zuger Handelsregister einzutragen? Muss ich die Adressänderung im Statuten ebenfalls ändern lassen?

    • Guten Tag

      Wer in einen anderen Kanton umzieht, zahlt für das ganze Jahr Einkommens- und Vermögenssteuern im neuen Kanton.

      Die neue Adresse muss im Handelsregister angepasst werden. Ebenfalls müssen die Statuten angepasst werden, da in den Statuten der Sitz der GmbH aufgeführt wird und dieser mit dem Umzug in den Kanton Zug wechselt.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  25. Guten Tag
    Ich habe bei mir zuhause einen freien briefkasten und würde diesen gerne an Firmen als Domiziladresse anbieten. Was muss ich rechtlich beachten damit alles sauber läuft?

    • Guten Tag

      Bevor Sie Ihren Briefkasten als Domiziladresse für Unternehmen anbieten, empfehlen wir dies zuerst mit ihrem Vermieter abzuklären, ob das zulässig ist.

      Am Sitz der Gesellschaft müssen Sie Korrespondenz empfangen können. Entsprechend ist der Briefkasten mit dem Namen der Gesellschaft zu beschriften.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  26. Guten Tag:

    Mein Sohn zieht demnächst in eine 3-er WG. Der Hauptmieter wohnt im Ausland, hat aber den Briefkasten in Zürich mit dem Namen seiner Firma beschriftet. Die WG-Partner dürfen ihre Namen nicht am Briefkasten vermerken, sondern müssen ihre Post mit c/o + Firmenname des Hauptmieters beschriften lassen.

    Bankunterlagen, Steuerrechnungen etc. würden also z.B. heissen: Herr Daniel Müller, c/o Firma XYZ, Seefeldstrasse X, 8008 Zürich. Da denkt sich das Steueramt doch, dass Herr Müller eine Firma unterhält? Gibt das nicht Schwierigkeiten? Warum die Namen der WG-Partner nicht am Briefkasten stehen dürfen, wissen Sie und wir natürlich genau..

    Was sagen Sie dazu?

    Freundliche Grüsse
    T. Schmid

  27. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen und ins Handelsregister eintragen lassen. Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit meinem Online-Unternehmen von überall aus arbeite (e.g. Zürich, Biel und Basel), kein fixes Büro habe, und nicht meine Privatadresse für meine Geschäfte verwenden will? Wenn ich einen Briefkasten mit Firmen-Anschrift und Post-Weiterleitung miete, muss dieser an einem bestimmten Ort (e.g. Wohnort) sein, oder muss ich sogar ein Büro mieten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüsse

  28. Guten Tag

    Ich wohne im grenznahen Frankreich und arbeite nebenberuflich auf selbstständiger Basis als Einzelunternehmerin. Dazu würde ich gerne eine Domiziladresse einer Bekannten nutzen, sie wohnt in BL.
    Meine Tätigkeiten sind vorrangig in BS, Zürich und Bern. Meine Einnahmen sind unter 20.000 CHF…

    a) Ist das so legal?
    b) Hat meine Bekannte mit irgendwelchen Nachteilen zu rechnen?

    Lieben Dank vorab für die Auskunft.

  29. Guten Tag

    Mein Wohnsitz befindet sich aktuell noch im Kanton Aargau. Ich würde aber gerne im Kanton Zürich eine Einzelfirma gründen (inkl. HR-Eintrag) und dann voraussichtlich im nächsten Jahr auch meinen Wohnsitz in den Kanton Zürich verlegen. Muss ich die Einzelfirma zunächst noch im Aargau gründen oder kann ich bereits in Zürich gründen, wenn ein Kollege aus dem Kanton Zürich mir eine c/o-Adresse anbietet (Vermieter wäre einverstanden)? Eventuell könnte ich auch ein Büro in Zürich mit einem anderen Kollegen teilen, falls dies eine Bedingung sein sollte. Ginge eine/beide der genannten Varianten?

    Besten Dank vorab für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    G. Kühn

    • Guten Tag

      Beide Varianten sind möglich (c/o Adresse bei Ihrem Kollegen sowie eigenes Büro). Der Sitz der Einzelfirma muss nicht in Ihrem Wohnkanton sein.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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