eSchKG: Betreiben ohne Papierberge
Lässt die Zahlungsmoral von Schuldnern zu wünschen übrig, ist der Weg der Betreibung oftmals die einzige und letzte Möglichkeit doch noch an sein Geld zu kommen. Allerdings können die klassischen Betreibungen in Papierform schnell lästig und aufwändig werden, besonders wenn ein Gläubiger viele Verfahren hat wie beispielsweise Krankenkasse oder Inkassofirmen. eSchKG schafft hier Abhilfe.
Was ist eSchKG?
Das Bundesamt für Justiz entschied sich 2005, eine Modernisierung des Betreibungs- und Konkurswesens der Schweiz in die Wege zu leiten. Aus diesem Grund wurde das Projekt „eSchKG“ initiiert, welches den Informationsfluss zwischen Schuldner, Gläubiger und Amt auf elektronischen Weg abwickeln sollte. Zwischen 2008 und 2011 führten immer mehr Betreibungsämter eSchKG auf freiwilliger Basis ein. Am 1. Januar 2011 kam zusammen mit der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auch Art. 33a ins Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) kam, welcher von da an die Möglichkeit einer elektronischen Eingabe bei Betreibungs- und Konkursämtern und Aufsichtsbehörden schweizweit vorschrieb und somit eSchKG zum Standard machte. Per 1.1.2018 waren im eSchKG-Verbund 414 Betreibungsämter und 181 private Gläubiger aktiv, sowie 195 private Gläubiger in Vorbereitung. Und die Nutzung steigt rege: Waren es 2015 noch 714’315, wurden 2017 bereits 1’257’901 der 2’938’650 Betreibungen über eSchKG ausgeführt.
Welche Vorteile bietet eSchKG?
Mit eSchKG können einfache Routineaufgaben automatisiert werden; Betreibungsdaten müssen beispielsweise nicht mehr abgetippt werden, sondern liegen schon elektronisch vor, was einen erheblichen Effizienzgewinn darstellt. So können in der aktuellsten eSchKG-Version Betreibungsbegehren, Resultate der Eingangsprüfungen, Doppel der Zahlungsbefehle, Fortsetzungsbegehren, Resultate der Eingangsprüfungen, Ergebnisse der Verwertung, Sachstandsabfragen, Zahlungsmeldungen sowie Betreibungsauskünfte papierlos ausgetauscht werden. Besonders Gläubiger mit vielen Verfahren wie Krankenkassen oder Steuerbehörden profitieren stark von eSchKG, da sie ihre Betreibungsbegehren direkt aus ihren internen EDV-Systemen an die Ämter weiterleiten können. Um Anbindung an den eSchKG-Verbund zu erhalten, müssen Teilnehmer allerdings die strengen Kriterien bezüglich Software und Datenstandard des Bundesamtes für Justiz erfüllen. Daneben fallen die Anschaffungskosten für die Software und eine einmalige Gebühr an. Die eigentlichen Betreibungskosten sind gleich hoch, allerdings entfallen die Portokosten.
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