FINMA erleichtert die Geschäftstätigkeit von Fintech Start-Ups
Fintech Start-Ups müssen bei ihren Geschäftsmodellen zahlreiche Finanzmarktgesetze beachten. Die Anforderungen in den einzelnen Gesetzen sind oft nicht tragbar für die Jungunternehmer. Die FINMA prüft deshalb eine neue Bewilligungskategorie für Finanzinnovatoren sowie ein bewilligungsfreies Entwicklungsfeld (sog. Sandbox).
Fintech Start-Ups
Als Fintech werden Start-Ups aus dem Bereich der Finanztechnologie bezeichnet. Dabei werden bisherige Finanzdienstleistungen über das Internet angeboten. Auch das Treffen von Anlageentscheiden durch Roboter (sog. Robo-Advisor) oder Crowdfunding-Plattformen werden zu Fintech gezählt.
Die Schweiz kennt eine umfassende Finanzmarktregulierung, die jeden Erbringer von Finanzdienstleistungen – unabhängig von seiner Grösse – erfasst. Fintechs sind dabei oft entweder vom Geldwäschereigesetz oder vom Bankgesetz erfasst. Die regulatorischen Anforderungen sind jedoch gerade im Bankgesetz zu hoch für Jungunternehmen, so muss z.B. ein Unternehmen, welches eine Bankbewilligung beantragt, mindestens CHF 10 Mio. Eigenkapital aufweisen (Art. 15 Abs. 1 BankV).
Neue Bewilligungskategorie “Finanzinnovatoren”
Um die Innovationskraft von Fintechs nicht im Keim zu ersticken, befürwortet die FINMA die Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für Finanzinnovatoren. Die neue Bewilligungskategorie wäre offen für Geschäftsmodelle, die kein typisches Bankengeschäft betreiben, aber trotzdem einzelne wesentliche Bankdienstleistungen erbringen. Fintechs nehmen in diesem Zusammenhang häufig gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegen, vergeben aber keine Kredite.
Die neue Bewilligung könnte bspw. einem Fintech zur Verfügung stehen, welches nicht mehr als CHF 50 Mio. Publikumseinlagen entgegennimmt. Als Sicherheit müssten 5% der gesamten Einlagen oder mind. CHF 300‘000 gehalten werden.
Bewilligungsfreies Entwicklungsfeld „Sandbox“
Die FINMA überlegt weiter ein komplett bewilligungsfreies Entwicklungsfeld (sog. Sandbox) für Start-Ups zu schaffen. Dabei dürfen aber nicht mehr als insgesamt CHF 200‘000 Einlagen – unabhängig von der Anzahl der Einleger – gehalten werden.
Die FINMA diskutiert diese Ideen zurzeit zusammen mit Vertretern der Branche und den zuständigen Behörden.