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Interview mit Adrian Müller: Mitbegründer von Mrs. Green

In den vergangenen Jahren kam es gesellschaftlich und auch rechtlich zu einer immer liberaleren Haltung gegenüber Hanf. Mittlerweile sind CBD-Produkte in der Schweiz legal und handelbar. Mrs. Green ist ein Startup aus Olten, welchen sich auf den Handel mit CBD-Produkten spezialisiert hat. STARTUPS.CH traf einen der Mitgründer Adrian Müller zu einem Interview über die Besonderheiten eines Startups in dieser Branche.

Herr Müller, in den vergangenen Jahren wurde das Verhältnis von der Bevölkerung und vom Gesetz gegenüber der Hanfpflanz immer liberaler. Dennoch ist sie noch nicht komplett akzeptiert. Was bewegte Sie, sich in diesem speziellen Bereich unternehmerisch zu betätigen?

Erstens finden wir es unglaublich spannend, uns in einer noch jungen und sehr vielseitigen Industrie unternehmerisch zu engagieren: die Anwendungsvielfalt der Hanfpflanze ist schlicht beeindruckend. Zweitens ist es uns ein Anliegen zur Akzeptanz der Hanfpflanze und daraus hergestellten Produkten in der Gesellschaft einen Beitrag zu leisten. Die Hanfpflanze ist eine unterschätzte und zu Unrecht kriminalisierte Kultur- sowie Heilpflanze. Das medizinische Potential ist nahezu unerforscht und der Umstand, dass bisher über 80 Wirkstoffe bekannt sind, welche ausschliesslich in der Hanfpflanze vorkommen (sog. Cannabinoide), spricht für eine ausreichende wissenschaftliche Erforschung. Weiter eignen sich Hanfsamen als „Superfood“ perfekt für die Verarbeitung in der Nahrungsmittelindustrie, da diese mit bis zu 90% ungesättigte Fettsäuren und einem hohen Anteil an Omega-3-Fettsäuren überdurchschnittlich gesund sind. Da es sich bei Hanf um eine sehr genügsame sowie widerstandsfähige Pflanze handelt und sich die meisten Produkte umweltschonend wiederverwerten lassen, stellt diese zudem einen nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Rohstoff dar.

Mussten Sie sich für den Verkauf ihrer Produkte speziell registrieren lassen oder benötigt man für den Vertrieb von CBD-Produkten eine Bewilligung?

Für die Herstellung und den Verkauf von CBD-Blüten als Tabakersatzprodukte braucht es keine eigentliche Bewilligung. Die Herstellung und der Verkauf erfordert jedoch eine Anmeldung bei der Oberzolldirektion für die Abrechnung der Tabaksteuern und jedes neue Tabakersatzprodukt muss beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeschickt bzw. gemeldet werden. Ob die Herstellung oder der Vertrieb von CBD Produkten eine Zulassung, Anmeldung, Bewilligung, usw. braucht, richtet sich nach der Deklaration des Produkts bzw. dem dafür anwendbaren Gesetz. Für Kosmetika, Arzneimittel, Nahrungsmittel, etc. gelten unterschiedliche Anforderungen. Entsprechend dem Merkblatt von Swissmedic ist der Verkauf von CBD-Blüten oder Erzeugnissen als Rohstoff nur in Ausnahmefällen rechtmässig.

Was denken Sie, über wieviel unausgeschöpftes Potential verfügt der schweizerische CBD-Markt?

Der Schweizer CBD Markt ist erst ein bis zwei Jahre jung und bietet nach unserer Ansicht noch viel ungenutztes Potential. Bisher produziert der Grossteil der Anbieter hauptsächlich unverarbeitete CBD-Blüten, welche als Tabakersatzprodukt verkauft werden. Denkbar ist aber eine Verarbeitung oder Anwendung in beinahe allen Lebensbereichen: so wird die Hanffaser beispielsweise auch in der Autoindustrie verwendet und – wie bereits erwähnt – enthält die Hanfpflanze eine Vielzahl an nahezu unerforschten Wirkstoffen, welche ausschliesslich in der Hanfpflanze vorkommen. Dieses bedeutende Potential kann allerdings auf Grund der teilweise restriktiven und oftmals undurchsichtigen Rechtslage erst sehr eingeschränkt ausgeschöpft werden. CBD ist beispielsweise nicht für die Herstellung von Kosmetika zugelassen und entspricht leider nach wie vor einem nicht zulässigen Wirkstoff gemäss Art. 19d der Verordnung über die Arzneimittel. Einflussreiche Interessenvertreter lobbyieren weltweit gegen eine Nutzung der günstigen Hanfpflanze: insbesondere die mächtige Pharmaindustrie hat überhaupt kein Interesse an natürlichen Arzneimitteln aus nicht patentierbaren Wirkstoffen einer Heilpflanze. Das Marktpotential von CBD und Hanf hängt somit auch von der weiteren politischen sowie gesellschaftlichen Entwicklung ab.

Insbesondere der Online-Handel für CBD-Produkte gestaltet sich noch schwierig. Unter anderem, da die amerikanischen Kreditkartenanbieter Mastercard und Visa, welche sich für ihre Geschäftsbedingungen auf das amerikanischen Recht berufen, nach welchem CBD-Produkte nach wie vor illegal sind (vgl. Blog). Hat dies grosse Auswirkungen auf ihr Geschäft?

Wir hatten diese Meldung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. In der Praxis hat sich diese Hürde aber glücklicherweise nicht bestätigt. Wir haben unser CBD und Hanfsortiment dem Finanzdienstleister, welche die Abwicklung der Kreditkartentransaktionen sicherstellt, offengelegt und dürfen diese auch über Kreditkarten abrechnen. Die Finanzdienstleister, welche die Zahlungsdienstleistungen anbieten, schauen den Händlern aber genau auf die Finger. Die vorgängigen internen Abklärungen (Due Diligence) sind weitreichend und streng. So gibt es einen detaillierten Anforderungskatalog und die Zulieferer oder Produktionsbedingungen müssen vollständig aufgezeigt werden. Anbieter sollten ausschliesslich Produkte anbieten, welche auch im Einklang mit dem Merkblatt von Swissmedic sind.

Wie lautet Ihre Einschätzung, kommt es zu einer weiteren Liberalisierung gegenüber der Hanfpflanze?

Davon sind wir überzeugt. Eine weitere Volksinitiative ist in Vorbereitung und ein Wandel in der Gesellschaft ist in der letzten Zeit erkennbar. Die kritische Betrachtung der Repression nimmt unseres Erachtens zu und viele Menschen beginnen das enorme medizinische Potential der Pflanze zu erkennen. Die Kriminalisierung der Hanfpflanze nützt schliesslich hauptsächlich der organisierten Kriminalität. Eine Legalisierung hingegen würde zusätzliche Steuereinnahmen in Millionenhöhe und damit die Finanzierung von gezielten Jugendpräventionsprogrammen ermöglichen. Einen positiven Einfluss auf die öffentliche Akzeptanz haben sicherlich auch die zunehmende Verbreitung von legalen Hanfprodukten und die Teillegalisierung in den USA sowie anderen Staaten wie Uruguay.

Noch eine abschliessende Frage: welchen Tipp würden Sie angehenden Jungunternehmern mitgeben?

Traut euch etwas zu realisieren und fokussiert nicht zu stark auf die Risiken, sondern auf die Möglichkeiten. Wichtig ist das richtige Team und solange ihr eine detaillierte finanzielle Planung mit klaren Zielen vorbereitet, wisst ihr ja auch worauf ihr euch einlässt. Fehler sind ohnehin unvermeidbar und schlussendlich der beste Lehrmeister. Wer sich zu sehr davor scheut zu scheitern, verpasst eine einmalige Chance sich zu entwickeln und seinen Horizont zu erweitern.

Wir danken Ihnen herzlich für dieses spannende Interview.

 

Mrs. Green ist ein Startup, welches im April 2017 von vier jungen Unternehmern gegründet wurde. Mrs. Green spezialisiert sich auf den Verkauf von CBD-Produkten mit weniger als 1% THC, welche mittlerweile legal in der Schweiz verkauft werden dürfen. Mit 60 Mio. Fr. Umsatz im 2017 handelt es sich dabei um eine stark wachsende Branche. Bei Cannabidiol (CBD) handelt es sich um einen Wirkstoff, welcher zusammen mit THC am häufigsten in der Hanfpflanze vorkommt. Gegenüber dem Wirkstoff THC, entfaltet CBD aber keine berauschende Wirkung, weshalb CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz untersteht und somit legal ist.

 

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Ein Kommentar zu “Interview mit Adrian Müller: Mitbegründer von Mrs. Green

  1. Danke für diesen informativen Beitrag. Man sollte aber nicht ausser Acht lassen, dass die Werbung für CBD-Produkte nicht gerade einfach ist. Vor allem die zwei grösseten und effektivsten Werbeplattformen im Netz machen es Unternehmen in dieser Branche nicht gerade einfach. Eine ausgeklügelte Werbestrategie ist anzuraten.

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