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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Kann man bei der GmbH wie bei der AG Aktionärbindungsvertrage abschliessen? – (Gesellschaftervertrag)

Bei der AG kann man einen Aktionärbindungsvertrag abschliessen. Dies ist bei der GmbH nicht möglich, da sie nicht unter das Aktienrecht des OR fällt. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man einen so genannten Gesellschaftervertrag abschliessen kann.

Bei der GmbH gibt es ein Äquivalent zum Aktionärbindungsvertrag bei der AG. Dieser Vertrag nennt sich Gesellschaftervertrag, da bei der GmbH keine Aktionäre sondern Gesellschafter beteiligt sind.

Für weitere Fragen zu Ihrer GmbH hilft Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne weiter. Falls Sie Ihre GmbH über STARTUPS.CH gründen haben Sie kostenlos Zugriff auf verschiedenste Musterverträge, insbesondere auf das Muster eines Gesellschaftervertrages.

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