Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Mehrwertsteuerpflicht – Wer muss Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen?

aktualisiert am 23. Juni 2023

Grundsätzlich ist jeder/jede, der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt, mehrwersteuerpflichtig ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000.-. Dies gilt für selbständige Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften) sowie für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG.). Der Steuersatz beträgt 7.7 %, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen.

Von der Mehrwertsteuerpflicht gibt es diverse Ausnahmen. Einerseits ist man erst ab einem gewissen Umsatz resp. einem gewissen Steuerbetrag mehrwertsteuerpflichtig, andererseits sind diverse Tätigkeiten von der MWST ausgenommen.

Umsatzgrenze von CHF 100’000.-

Wer einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100’000.- erwirtschaftet, ist grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Folglich muss keine MWST-Anmeldung vorgenommen werden. Eine freiwillige MWST-Anmeldung ist jedoch jederzeit möglich.

Wenn keine MWST-Anmeldung vorgenommen wurde, darf das Unternehmen auch keine MWST auf den gestellten Rechnungen aufführen oder diese abrechnen. Eine Rückforderung der Vorsteuer ist ebenfalls nicht möglich (die Vorsteuer ist die durch das Unternehmen automatisch bezahlte MWST bei Einkäufen, Dienstleistungen oder sonstigen Investitionen).

Wird eine freiwillige MWST-Anmeldung vorgenommen, ist man einem Unternehmen mit einem Umsatz von über CHF 100’000.- in Bezug auf die Rechnungstellung und MWST-Abrechnung gleichgestellt. Bei der Anmeldung kann die MWST-pflichtige Person zudem ( bis zu gewissen Umsatzgrenzen) wählen, ob sie die Mehrwertsteuer mit der effektiven Methode oder mittels der Saldosteuersatzmethode abrechnen möchte. Welche Abrechnungsmethode die vorteilhaftere für das Unternehmen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Zusammenfassend:
Ab dem Überschreiten der Grenze von CHF 100’000.- Jahresumsatz muss die MWST-Anmeldung vorgenommen werden. Ist der Umsatz tiefer, kanns ich eine freiwillige Anmeldung insbesondere bei grossen Investitionen des Unternehmens oder regelmässigen Kosten lohnen. Idealerweise klären Sie dies zusammen mit einem erfahrenen Berater ab.

Ausnahmen und Befreiungen

Abgesehen von diesen Umsatz- und Steuerbetragsgrenzen gibt es eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und Steuerbefreiungen. Beispiele für Ausnahmen sind die Leistungen von Ärzten, Physiotherapeuten, Unterrichtsdienstleistungen, Kinderbetreuung durch Institutionen oder die Eintrittspreise in Museen und Zoos.  Ob ein neu gegründetes Unternehmen unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Jetzt eine unverbindliche Offerte berechnen und Ihre eigene Firma online gründen.

Offerte berechnen und Firma gründen

Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

386 Kommentare zu “Mehrwertsteuerpflicht – Wer muss Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen?

  1. Pingback: MWST-Pflicht - Ab welchem Zeitpunkt nach der Gründung muss MWST abgerechnet werden? | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Pingback: Steuern inkl. Mehrwertsteuern (MWST) bei der Einzelfirma (Einzelunternehmen / Einzelkaufmann / Selbständigerwerbender) | STARTUPS.CH - clever gründen

  3. Ich möchte nächstes jahr mich selbstständig machen im bereich renovationen und auch selber vermieten an die firmen( anstatt tempörär ). natürlich wollen diese eine saubere abrechnung und dafür benötige ich eine mwst nummer.

    wie ich bereits erfahren habe ist es besser sich im handelsregister einzutragen wenn man mehr als fr.10’000 verdient. wo und wie genau erhalte ich eine mwst nummer?

    besten dank im voraus.

    mit freundlchen grüssen.
    manfred kaufmann

    • Guten Tag

      Ich betreibe eine Einzelfirma und komme jetzt Ende August auf über 100’000.-.
      Mein Treuhänder ist daran eine MWST Nr. zu beantragen.
      Muss ich auf den Umsatz bis Ende August ca.104’000.- MWST nachzahlen,
      oder erst auf den Umsatz danach mit MWST?
      Wenn ja, muss ich wenn der Umsatz unter 100’000.- bleibt bis Ende August auch MWST nachzahlen?

      Besten Dank

      Freundliche Grüsse

      Claudia Pulver

      • Guten Tag Frau Pulver

        Dies kommt darauf an, wie Sie die MWST eingeschätzt hat. Wenn zu Beginn bereits absehbar war, dass Sie die 100’000-Grenze überschreiten werden, müssen Sie die Steuer nachbezahlen.

        Freundliche Grüsse und viel Erfolg

        Walter Regli

  4. Bei einer Einzelfirma besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag ab einem Umsatz von CHF 100‘000. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber auch bei einem tieferen Umsatz zu empfehlen. Eine MWST-Nummer kann per Email an die Eidg. Steuerverwaltung (mwst.webteam@estv.admin.ch) verlangt werden.

  5. Guten Tag. Per zufall bin ich auf Ihre Website gestossen.

    Ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanken, einen Onlineshop zu betreiben. Zur Zeit bin ich Angestellter und möchte diesen Shop als Nebenerwerb betreiben.
    Ich habe auch schon mal an eine Gründung einer GmbH gedacht. Mein “Problem” ist, dass mir das ganze momentan noch recht komplex erscheint, was zu beachten ist… ect.
    Worin unterscheidet sich ein GmbH von einer nicht GmbH, also wenn ich einfach “nur” einen Onlineshop betreibe. Wann macht eine Gründung Sinn und was sind die Hauptgründe für eine GmbH Gründung.

    Vielleicht bin ich hier föllig falsch. Aber vielleicht können Sie mir weiterhelfen oder mich zu einer richtigen Stelle weiterleiten.

    Vielen Dank

    • Durch die Gründung einer GmbH beschränken Sie bei Ihrer geschäftlichen Tätigkeit Ihr persönliches Risiko, da nur das Kapital der GmbH für Schulden etc. haftet. Falls Sie “nur einen Onlineshop” eröffnen, gelten Sie als Einzelunternehmer und haften für Verbindlichkeiten des Onlineshops mit Ihrem ganzen persönlichen Vermögen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied. Es gibt aber noch viele andere bedeutende Unterschiede, die einer längeren Erörterung bedürfen und auch von der konkreten Situation abhängen. Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein.
      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
      Freundliche Grüsse

  6. Guten Tag,

    Das Beispiel mit der MWST-Pflicht verstehe ich nur bedingt.

    Heisst dass, auch wenn der Umsatz >100’000 ist, aber der Steuerbertag <109'00 ist, dann bin ich von der MWST befreit?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Stephan Amacker

    • Sehr geehrter Herr Amacker
      Sofern aus Ihrem Umsatz multipliziert mit dem entsprechenden Saldosteuersatz ein Steuerbetrag von weniger als CHF 109’000 resultiert, sind Sie grundsätzlich nicht MWST-pflichtig.
      Freundliche Grüsse

  7. Grüezi

    Was muss ich beachten wenn ich eine CH GmbH gründe und in der EU zusätzlich meine online Plattform anbieten möchte? CH Mwst ist mir klar, aber brauche ich eine Bankverbindung in der EU, Mwst des jeweiligen Landes und je eine Niederlassung? Würde es Sinn machen eine Limited zu gründen? Macht dies startups auch?
    Freundliche Grüsse
    R. W.

    • Sehr geehrter Herr Wiederkehr
      Eine Bankverbindung in der EU sowie Niederlassungen in den jeweiligen Ländern sind nicht erforderlich. Die Limited kann in der Schweiz nicht gegründet werden. Diese kann in der EU gegründet werden. Ihr kommt aber eher beschränktes Ansehen zu.
      Freundliche Grüsse

  8. Guten Tag

    Situation
    Ich bin an der Gründung einer Einzelfirma.
    Ich erbringe Dienstleistungen ( kleinere Bausanierungen ) für
    Firmen und Private Haushalte. Ebenfalls leiste ich bei freier Kapazität in einer Drittfirma Verkaufseinsätze die auch über die Einzelfirma verrechnet werden. Die Firma wird im HR eingetragen und ich werde mich nach der Veröffentlichung bei der AHV anmelden.Der totale Umsatz ist fürs erste Jahr bei ca.70’000.- bis 90’000.-

    Frage:
    Welche Vorteile bzw. Nachteile hat die sofortige Anmeldung bei der MwSt auf meine Einzelfirma. Gibt es Auswirkungen gegenüber der Drittfirma, welche eine AG ist?

    Ich bedanke mich herzlich für ihre Antwort.

    • Guten Tag
      Leider können wir Ihnen im Rahmen der Blog-Kommentare keine ausreichende Antwort auf Ihre Fragen geben.
      Gerne vereinbaren wir mit Ihnen aber einen Termin für ein Beratungsgespräch. STARTUPS.CH verfügt über Treuhänder, welche Sie bzgl. der MWST umfassend beraten können. Um zum Kontakformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
      Freundliche Grüsse

  9. Guten Tag
    Wir, möchten je einen Laden im gleichen Geschäft eröffnen.
    Haben nur einen Eingang, teilen uns aber die Fläche. Jeder ist selber verantwortlich für seine Seite( Einkauf und Verkauf).
    Wir sind zwei kleine Einzalfirmen. Jeder hat seine eigene Steurerrechung und Mehrwertssteuerabrechung oder ?
    Oder wird das zusammengezählt ?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort
    D. Näf

    • Sehr geehrter Herr Näf
      Da Sie im Grunde genommen zu zweit ein Geschäft betreiben, könnte eine Kollektivgesellschaft vorliegen. Die (kaufmännische) Kollektivgesellschaft entsteht auch ohne Eintrag im Handelsregister. Eine MWST-Abrechnung erfolgt dann für die Kollektivgesellschaft. Im privaten Bereich sind Sie nach wie vor unabhängig voneinander steuerpflichtig.
      Freundliche Grüsse

  10. Guten Morgen,

    wenn ich als deutsches Unternehmen von deutschem Boden aus für ein schweizer Unternehmen tätig werde, also eine Dienstleistung für dieses Unternehmen erbringe, ist diese Rechnung, die ich dann dem Unternehmen für meine Dienste stelle, mehrwertsteuerpflichtig, egal, wie hoch der Umsatz ist, den ich – ausschließlich in Deutschland -für dieses Unternehmen erwirtschafte?

    Vielen Dank

    • Guten Tag
      In der Schweiz wird ein deutsches Unternehmen MWST-pflichtig, wenn der Umsatz mehr als CHF 250’000 beträgt. Bei Umsätzen zwischen CHF 75’000 und 250’000 besteht die MWST-Pflicht nur, wenn die Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) regelmässig mehr als CHF 4’000 beträgt. Die Angaben sind nicht verbindlich.
      Freundliche Grüsse

  11. guten tag

    beim konkurs der einzelfirma, geht die haftung auch in den jprivaten bereich.
    wie ist es den, wenn ein inhaber einer einzelfirma dem ehegatten eine geldschenkung gemacht hat, wird auch hinach zurückgegriffen?

    mfg
    b bieri

    • Guten Tag
      Ja, falls die Schenkung von der Konkursverwaltung oder einem Abtretungsgläubiger erfolgreich angefochten wird. Das verschenkte Geld wird dann der Zwangsvollstreckung wieder zugeführt, in der Höhe, in der es die Befriedigung der Gläubiger der Einzelfirma erfordert. Ein Mehrwert würde der Ehefrau verbleiben. Dem Inhaber der Einzelfirma wird nichts “zurückgegeben”.
      Freundliche Grüsse

  12. Sehr geehrte Damen und Herren

    Wir haben eine GmbH und sind derzeit noch nicht Mwst pflichtig, allerdings stellt sich mir trotzdem die Frage wenn ich jetzt einen Umsatz von über 100000.-erreiche, muss ich dann die Mwst nachbezahlen? Es geht mir darum da ich ja den Kunden die Mwst nicht in Rechnung stelle solange ich weiss das ich diesen Umsatz nicht erreiche?!
    Besten Dank für eure Hilfe!
    Grüsse
    Jessie

    • In der Regel werden die ersten drei Monate betrachtet und hochgerechnet. Wenn Sie dann über die CHF 100’000.- Umsatz im Inland kommen, müssten Sie bei einer allfälligen Überschreitung die MWST rückvergüten und somit selber bezahlen. Ansonsten können Sie entweder nach Abschluss der Rechnungsperiode oder jederzeit bei der MWST anmelden. Die MWST-Nr. kann auch beantragt werden, wenn Sie einen Umsatz unter den CHF 100’000.- haben.

      Mit freundlichen Grüssen

      Walter Regli

  13. Guten Tag
    Ich habe eine Einzelfirma. Die bisherigen Jahre war mein Umsatz immer unter 100’000 CHF. Dieses Jahr wird aber darüber sein. Ab wann bin ich MwSt-pflichtig? Sind 8% oder eine Pauschalbesteuerung vorteilhafter?

    Besten Dank für eure Hilfe
    Grüsse
    Marco Sirnach

    • Sehr geehrter Herr Sirnach

      Wenn es nach den ersten drei Monate klar ist, dass der Umsatz über den 100’000.- Umatz im Inland liegen wird, müssen Sie die Nr. sofort beantragen. Welche Art der Besteuerung vorteilhafter ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von der Branche und den zukünftigen Investitionen abhängig ist. Dies besprechen Sie am besten mit einem Treuhänder.

      Mit freundlichen Grüsse

      Walter Regli

  14. Sehr geehrter Herr Regli

    ich plane eine GmbH zu planen auf nächstes Jahr. Gerne möchte ich mich kurz erkundigen wegen der MwSt, ist das korrekt, dass eine neue Firma in der Aufbauphase keine MwSt zahlen muss um Reserven bilden zu können? muss man die MwSt danach rückwirkend zahlen?

    vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mfg

    • Guten Tag
      Sofern Ihr jährlicher Umsatz weniger als CHF 100’000 beträgt, sind Sie von der MWST befreit bzw. können Sie sich der MWST freiwillig unterstellen. In der Aufbauphase sind MWST nur zu bezahlen, wenn mit einem Umsatz von mehr als CHF 100’000 gerechnet werden muss. Nach drei Monaten wird der zu erwartende Umsatz hochgerechnet, falls er sich nicht schon vorher bestimmen lässt. Überschreitet er sodann CHF 100’000, hat der Steuerpflichtige die Wahl, ob er sich vom vierten Monat an oder von Beginn weg, d.h. seit Aufnahme seiner selbständigen Erwerbstätigkeit, der MWST unterstellen will.
      Freundliche Grüsse

  15. Guten Tag, unsere Agentur für Outdoor-Aktivitäten und-Erlebnisse ist mehrwertsteuerpflichtig. Nun haben wir einen Spezialfall einer UNO-Organisation als Kunden. Diese gemeinnützige Organisation ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
    Gehen wir richtig davon aus, dass unabhängig vom Status des Kunden unsere Leistungen für diesen Kunden steuerpflichtig sind?
    MFG
    Rolf Egg

  16. Guten Tag

    Ich bin eine Einzelfirma und werde dieses Jahr einen Umsatz von deutlich unter 100’000 CHF erwirtschaften.
    Ich habe aber bereits meine Mehrwertsteuern in den einzelnen Perioden beglichen.

    Kann ich mir diese zurückholen, da der umsatz unter 100’000 CHF ist.
    Freundliche Grüsse
    J.H

    • Wegfall der Bedingung für die Steuerpflicht

      Sind die Bedingungen für die Steuerpflicht nicht mehr erfüllt und ist zu erwarten, dass der massgebende Umsatz von 100’000 Franken auch in der folgenden Steuerperiode nicht mehr erreicht wird, so ist die Abmeldung frühestens auf das Ende der Steuerperiode möglich, in der der massgebende Umsatz erstmals nicht mehr erreicht worden ist.
      Eine Nichtabmeldung gilt als Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht.

      In allen Fällen hat sich die steuerpflichtige Person innert 30 Tagen bei der ESTV schriftlich abzumelden.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren

    Seit etwas mehr als einem Jahr importieren wir als kleines, neues Familienunternehmen Produkte aus Südkorea. Unser Umsatz ist noch weit unter 100’000 CHF. Beim Import bezahlen wir bei der Verzollung die Mehrwertsteuer nebst den Fracht- und Zollgebühren. Wenn wir die Produkte weiter verkaufen, sind die Preise so kalkuliert, dass wir die bezahlte MWSt wieder gedeckt haben. Ist es korrekt, dass wir auf der Rechnung keine MWSt ausweisen? Ist unser Vorgehen korrekt oder müssen wir nochmals eine Steuer bezahlen?

    Danke und freundliche Grüsse

  18. Guten Tag

    Wir betreiben einen kleinen Online-Shop mit welchem wir unter 100’000.- Umsatz sind und somit nich MWST Pflichtig sind? Bis jetzt haben wir nur Privatpersonen mit unseren Produkten beliefert. Nun haben wir eine Bestellung von einer Grösseren Ladenkette erhalten, welche MWST Pflichtig ist und unsere Produkte in deren Ladengeschäft weiterverkauften will. Können wir diese Ladenkette mit unseren Produkten beliefern oder gibt das Probleme da wir nicht MWST Pflichtig sind, die Ladenkette jedoch MWST Pflichtig ist?

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    • Guten Tag Herr Bühler

      Sie können problemlos das Ladengeschäft beliefern. Achten Sie aber darauf, ob Sie nun auch mehrwertsteuerpflichtig werden. Falls ja, müssen Sie die Anmeldung ebenfalls vornehmen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  19. guten Tag,

    Ich arbeite für eine mittelgrosse Firma mit einem Saldosteuersatz von 6,4%. Ich betreue ein grösseres Projekt mit zahlreichen externen Aufträgen. Vom Auftraggeber wurden die ganzen Kosten bereits an uns auf ein spezifisches Konto überwiesen, wobei 8% Mehrwertsteuer abgezogen wurden. Unseren Gewinn beziehen wir aus unserer Arbeit, auf welcher wir 8% Mehrwertsteuer verrechnen. Extern bezogene Leistungen verrechnen wir ohne Aufpreis. Wenn ich nun also eine externe Rechnung über 100’000.- PLUS 8% MWST erhalte, verrechne ich meinem Kunden dann 108’000.- inkl. MWST oder 108’000.- PLUS 8% MWST? Und muss mein Betrieb (so wie meine Kollegin von der Finanzabteilung behauptet) auf dem ganzen Betrag 6,4% Saldosteuer entrichten, selbst wenn wir mit dem Kauf und Wiederverkauf keinen Mehrwert und keinen Gewinn erzielt haben (faktisch findet ja nur eine Umbuchung statt)?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
    Sheela

    • Guten Tag

      Sie müssen auf allen Rechnugen die Sie stellen die MWST ausweisen. D.h. ob Sie dem Kunden CHF 108’000.- inkl. MWST oder CHF 108’000.- exkl. MWST verrechnen ist Ihnen überlassen. Sie müssen aber (wie Ihre Kollegin von der Finanzabteilung bereits gesagt hat) immer die 6.4% MWST entrichten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  20. Guten Tag

    Ich bin seit 4 Jahren als Bodenleger selbständig und arbeite vermehrt als Unterakkordant, d.h. ich biete mich als Subunternehmen an. Pro Jahr mache ich etwas mehr als Fr. 100000.- Umsatz inkl. Mwst.
    Im Moment arbeite ich mit einem anderen selbständigen Bodenleger zusammen, der nur als Subunternehmer arbeitet und keine Mwst beantragt hat. Dies ist dem Geschäft, für das wir arbeiten und Rechnung stellen, aufgefallen weil meine Rechnung inkl. Mwst. höher ist als die meines Arbeitskollegen. Ich wurde darauf hin angesprochen,ob ich die Mwst nicht weglassen könnte, da ich ja nur eine Dienstleistung anbiete und kein Material o.ä. bestelle. Muss ich nur für meine Privatkunden die Material über mich bestellen die Mwst. verlangen und für eine Dienstleistung als Subunternehmer nicht?

    Freundliche Grüsse

    M. Estermann

    • Sehr geehrter Herr Estermann

      Wenn Sie Umsätze von über CHF 100’000.- pro Jahr machen müssen Sie die MWST abrechnen. D.h. in Ihrem Fall können Sie nicht darauf verzichten.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  21. Hallo Startups,
    Wenn ich nicht mwst-pflichtig bin, sollte ich das doch auf meiner Rechnung irgendwie vermerken. Gibt es einen korrekten Satz, den man anwendet.
    So was wie:
    Diese Rechnung wird nach § XYZ ohne MWSt ausgestellt, da mein Jahresumsatz 2012 100.000 CHF nicht übersteigen wird.
    ??

  22. Guten Tag
    Ich möchte gerne privat einen Online-Shop in meine Homepage integrieren. Der Umsatz welcher ich jährlich mache ist deutlich unter Fr. 100’000.- Dies bedeutet ja das ich keine MWST -Pflicht habe oder?
    im vorgegebenen Online-Shop kann ich jedoch die MWST-Zeile nicht herauslöschen da diese so fix verankert ist, sondern einfach auf 0% einstellen.
    Ist dies so rechtlich so i.O?

    • Guten Tag Frau Egloff

      Besser wäre natürlich schon, wenn keine MWST angezeigt würde. Da es in Ihrem Fall aber nicht anders zu lösen scheint, ist es meines Erachtens auch mit dem Vermerk (MWST 0%) machbar. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, können Sie direkt mit der eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung MWST (http://www.estv.admin.ch) Kontakt aufnehmen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

    • Guten Tag

      Im Zusammenhang mit der MWST-Pflicht werden m. E. Ihre Umsätze ohne MWST berechnet und wenn Sie dann über CHF 100’000.- im Jahr kommen, müssen Sie eine Nummer beantragen. Aufgrund Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass Sie sich knapp bei der 100’000-Grenze befinden. In diesem Fall würde ich die Nummer beantragen. So verhindern Sie, dass Sie unter Umständen die MWST nachträglich auf dem gemachten Umsatz nachzahlen müssen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  23. Guten Tag,
    Ich möchte bald ein Online Shop betreiben (es ist vorgesehen Kosmetik- und Pflegeprodukte aus den USA zu importieren).
    Die Produkte werden in der Schweiz, Österreich und in Deutschland verkauft.
    Wie sieht es hier konkrekt mit der MwSt. aus,bzw. was muss ich hier berücksichtigen?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. D.Gonsalvas

    • Guten Tag

      Am Zoll wird den Produkten die Schweizer MWST aufgerechnet, welche Sie bezahlen müssen. Falls Sie eine eigene MWST-Nr. haben, können Sie diese Vorsteuer wieder zurück verlangen. Analog verhält es sich, wenn Sie Produkte ins Ausland verkaufen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  24. Frage zur Mehrwertsteuer in Online Shops:

    Gemäss Auskunft eines Bekannten gilt seit kurzem (2012?) eine neue Regelung bezüglich der Angaben zur MwSt. in Online Shops. Wenn dem so ist, wo finde ich präzise Angaben zu diesen Anforderungen?

    Besten Dank!

  25. Guten Tag

    Ich möchte eine Firma (AG) gründen, die ausschliesslich Produkte aus EU und aus der Schweiz produzieren um direkt weiter nach Asien zu verkaufen, geliefert und Einfuhr wickeln sich direkt in Asien, lediglich nur die Einkaufsrechnung wird in der Schweiz bezahlt und weiter nach Asien fakturiert. Wie steht es mit die Umsatz-,Vorsteuer und MwSt(Umsatz < 100'000)? Besten Dank

    Freundliche Grüsse

    Nguyen

    • Guten Tag Herr Nguyen

      Wenn Sie Produkte ins Ausland verkaufen, so ist dies ohne MWST. Am Zoll wird dem Kunden dann aber die ausländische MWST aufgeschlagen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  26. Guten Tag Herr Regli

    Vielen Dank. Muss ich dann an meine Kunde (Ausland) mit Umsatzsteuer 8% verrechen und als Umsatzsteuer abliefern oder bin ich vom der MwSt befreit? Und siehst es aus Meine Lieferant ist in ZH und die Rg an meine Firma in BE gestellt und bezahlt, gelierfert ist aber direkt nach Laos? Vielen Dank.

    Freundliche Grüsse

    Nguyen

    • Sehr geehrter Herr Nguyen

      Wenn die Rechnung an ein Schweizer Unternehmen geht, dann muss diese die MWST auf jeden Fall beinhalten. Wie es mit der Rechnung ins Ausland aussieht kommt etwas auf die Art der Dienstleistung an. Am besten klären Sie dies direkt mit einem unserer Treuhänder.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  27. guten Tag

    Meine Tochter eröffnet eine kleine Praxis für chinesische heilkunde. Der Umsatz wird 100’000.– sicher nicht übersteigen. somit ist sie nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wie muss sie die Rechnungen erstellen:

    z.B. CHF 100.– (mehrwertsteuerbefreit)?

    Vielen Dank / freundliche Grüsse Rolf

    • Sehr geehrter Herr Lüthi

      Ihre Tochter kann einfach schreiben CHF 100.-. Wenn Sie möchten, können Sie in Klammer noch hinzufügen “ohne MWST”.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  28. Grüezi
    Also Einzelbesitzerin einer GmbH bin ich umsatztechnisch immer leicht über den MwSt-pflichtigen 100’000.00. (+/- 15’000.00), schreibe aber immer noch Verluste da ich immer noch in der Gründungsphase bin. Muss ich nun trotzdem eine Mehrwertssteuer entrichten.

    • Guten Tag

      Ja, wenn Sie MWST Pflichtig sind, dann müssen Sie die MWST auf dem Umsatz entrichten, ganz egal wie hoch der Gewinn bzw. Verlust ist.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  29. Grüezi.
    Ich möchte ein Podukt aus Kunstoff aus Deutschland in die Schweiz importieren um es hier zu verkaufen. Ich habe verstanden, dass wenn der jährliche Umsatz unter 100000.- liegt, ich keine MwSt. bezahlen muss. Aber bei dem Import wird diese doch direkt an der Grenze verlangt oder? Somit muss/sollte ich die 8% ja wieder in den VP einberechnen. Und auch wenn ich diese 8% dann in den Rechnunen ausweise, muss ich diese trotzdem nicht an den Staat bezahlen? Oder wie läuft das in solch einem Fall?

    Danke und Gruss

    • Guten Tag

      Wenn Ihr Jahresumsatz unter CHF 100’000.- liegt, müssen Sie keine MWST-Nr. beantragen. D.h. aber nicht, dass wenn Sie keine MWST-Nr. haben auch keine bezahlen müssen. Im Gegenteil. Wer eine eigene MWST-Nr. hat, kann die von ihm bezahlte MWST vom Bund wieder zurück verlangen, muss aber auf seinen Rechnungen ebenfalls die MWST ausweisen und dem Bund abliefern. Die MWST dürfen Sie aber auf Ihrer Rechnung nur dementsprechend ausweisen, wenn Sie auch wirklich eine eigene Nr. haben.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  30. Hallo,
    ich habe eine Einzelfirma und habe bereits eine MWST.
    Wenn ich also Rechnungen schreibe verrechne ich meinen Kunden immer die MWST.
    Wie zum Beispiel 1000.00 Fr für Dienstleistung + MWST 8% = 1080.00 Fr
    Meine Jahreseinnahmen werden nun die 100.000 Fr nicht überschreiten. Muss ich die eingenommen MWST nach Abzug von Firmenausgaben Periodisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV zahlen? Zum Beispiel 32.400 Fr inkl. MWST in der Periode 01.04.2012 – 30.06.2012 eingenommen. Das entspricht 2.400 Fr MWST einnahmen. Davon ziehe ich MWST Firmenausgaben 800 Fr ab und überweise an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die Differenz von 1.600 Fr??? oder muss ich dies nicht überweisen , da ich nicht über 100.000 CHF im Jahr komme?

    • Sehr geehrter Herr Friedrich

      Wenn Sie eine MWST-Nr. haben, müssen Sie diese zwingend abrechnen und an die ESTV überweisen, egal ob Sie die CHF 100’000.- erreichen oder nicht.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  31. Sehr geehrter Herr Regli,

    ich bin selbstständig im Nebenberuf als Referent und Buchautor für deutsche und schweizer Verlage und Veranstalter tätig. Meine Einkünfte belaufen sich selten über über 15000 CHF, diese Jahr werden es vermutlich um die 25.000 CHF sein. Bin ich in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

    Danke und herzliche Grüsse

    Sebastian El khouli

    • Sehr geehrter Herr El khouli

      Solange Sie in der Schweiz weniger als CHF 100’000.- Umsatz im Jahr erzielen, sind Sie in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  32. Als MWST-befreites Unternehmen habe ich gegenüber meiner Konkurrenz jedes Produkt um die 8% günstiger anbieten oder eben aber meinen Gewinn um die 8 Prozentpunkte zu erhöhen.
    Auf 100’000 CHF Umsatz wären dies 8’000 CHF pro Jahr. Eine GmbH-Gründung kostet bei Ihnen weniger als 2000 CHF.
    Gerade bei Onlineshops interessiert Endkunden nur die Internetadresse, die dahinter stehende Unternehmensstruktur ist meist belanglos.

    Meine Frage: Wäre es – unabhängig von der Seriosität – nun nicht intelligent und legitim einfach jedes Jahr vor Erreichen der magischen Grenze von 100’000 CHF eine “neue” GmbH zu gründen und die Geschäftstätigkeit mit dieser Weiter zu führen (während die andere ab dann den Umsatz auf 0 CHF hat) ?

    • Sehr geehrter Herr Winkler

      Grundsätzlich ist es m. E. möglich dies so zu handhaben (beachten Sie aber dass die MWST-Pflicht aufgrund des Umsatzes in den ersten drei Monaten berechnet wird). Sie dürfen aber in Ihrer Berechnung nicht nur die Gründungskosten berücksichtigen. Ebenfalls miteinzurechnen sind allfällige Liquidationskosten, Verwaltungsäufwände, Buchhaltung,…..

      In meinen Augen rechnet sich Ihre Überlegung nicht.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  33. Guten Tag

    Kürzlich habe ich eine Kollektivgesellschaft gegründet.

    Wenn ich Produkte einer Drittfirma zum verkaufen gebe, ich aber nicht Mwst pflicht bin, muss er dann MWST zahlen, wenn er dies ist?

    Ich gebe ihm dafür Provision, also für den Verkauf.

    Ich danke jetzt schon aufrichtig für die Antwort.

    • Guten Tag

      Wenn Sie ein Produkt von einer mehrwertsteuerpflichtigen Gesellschaft kaufen, bezahlen Sie auf dem Produkt die MWST. Bei einem Weiterverkauf an eine andere Gesellschaft darf auf der Rechnung keine MWST ausgewiesen werden, wenn Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind (egal ob der Käufer eine MWST-Nr. bestitzt).

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Ich danke Ihnen für die Antwort.

        Also konkret. Ich stelle mein Produkt im Laden A aus. Dieser Laden A verkauft es für mich. Ich bin nicht MWST pflichtig. Nun stellt sich die Frage, wenn Laden A, ein Produkt von mir verkauft, muss er MWST bezahlen oder muss er das nicht, da ich nicht MWST pflichtig bin?

        Welche Möglichkeiten hat der Besitzer von Laden A? Eine zweite Kasse führen welche nur für mein Produkt ist?

        Aus dem Ertrag, erhält Laden A eine Provision.

        Ich danke Ihnen.

        Freundlich Grüsse
        Giovanni

        • Wenn Sie keine MWST-Nr. haben, dann bezahlt derjenige, der es von Ihnen abkauft keine MWST. Hat dieser Käufer aber eine MWST-Nr. und verkauft es somit weiter, dann muss er aber die MWST verrechnen.

          Freundliche Grüsse

          Walter Regli

  34. Guten Tag

    Als Nebenerwerb verkaufe ich massgeschneiderte Hempter über eine Firma (bsp. DeinDeal). Nun möchten Sie von mir eine Bestätigung haben, dass ich keine MwsT bezahlen muss. Wo bekomme ich diese Bestätigung? Ich bin nicht mal angemeldet, weil meinen Umsatz unter 9’000.– beträgt.

    Besten Dank für Ihre rasche Rückmeldung.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Am besten fragen Sie direkt über die Eidgenössischen Steuerverwaltung beim zuständigen Amt für die MWST nach, ob man Ihnen dort eine solche Bestätigung ausstellen kann. Ansonsten könnten Sie den Jahresabschluss zeigen (falls Sie dies möchten). Dort würde mann ebenfalls sehen, wenn Sie MWST-pflichtig wären. Ersteres ist aber auf jeden Fall der bessere Beweis.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  35. Guten Tag Herr Regli

    Ich werde im 2013 eine Heilpraxis eröffnen. Neben der Praxis-Dienstleistung werden voraussichtlich diverse Produkte verkauft (hauptsächlich durch meine Ehefrau). Ist es erlaubt, dass meine Ehefrau die Produkte (als Einzelfirma) verkauft und ich die Heilpraxis (als separate Einzelfirma) führe? Somit dürften wir als Ehepaar bis je 100’000 CHF Umsatz im Inland ohne MWSt-Pflicht erzielen.

    Oder werden gemeinsam besteuerten Ehepartner auch im Sinne der MWSt gemeinsam betrachtet?

    • Guten Tag

      M. E. sollte dies so funktionieren, ich rate Ihnen aber dies direkt mit dem zuständigen Amt für MWST abzuklären. Zudem sind viele medizinische Dienstleistungen sowieso von der MWST befreit. Ich würde somit zuerst abklären, ob Sie mit der Heilpraxis überhaupt MWSt-pflichtig werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  36. Guten Tag Herr Regli

    Momentan betreue ich eine Schweizer Firma, welche auch in der Schweiz (durch Online-Verkäufen) der MWSt-Pflicht unterliegt. Nun plant diese Firma, ihre Produkte auch in Deutschland zu vertreiben.

    Muss sich nun das Unternehmen in Deutschland betreffend MWSt anmelden? Anscheinend gibt es in Deutschland keine Umsatzlimite, sondern man wird mit dem ersten Verkauf pflichtig.

    Besten Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Wenn Sie das Unternehmen in Deutschland nicht anmelden, erhalten Ihre Kunden jeweils eine Rechnung vom Zoll bzgl. der Deutschen MWST und der Abwicklungsgebühr. Wenn Sie freiwillig eine Deutsche MWST-Nr. beantragen können Sie die Produkte direkt mit der Deutschen MWST belasten, müssen dann aber monatlich die MWST mit Deutschland abrechnen.

      D.h. für Sie einfacher ist wohl Fall eins, für den Kunden vorteilhafter (freundlicher) Fall zwei.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

      • Guten Tag

        In Bezug auf diesen Sachverhalt habe ich noch eine weitere Frage.
        Wie verhält es sich, wenn die Leistung eine Dienstleistung ist, die in der Schweiz für einen deutschen Auftraggeber erbracht wurde (in diesem Fall eine Übersetzungsdienstleistung, Versand per E-Mail)?

        Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

  37. Guten Tag
    Als Mehrwertsteuerpflichtiger Einzelunternehmer (Bauhandwerk) übernehme ich auch Arbeiten im Unterakkord. Die Auftraggeber bezahlen mir die für sie ausgeführten Arbeiten im Stundenaufwand.
    Muss ich nun von diesen Einkünften auch 8 % MwSt. abliefern?

    Besten Dank für ihre Antwort

    Günther

    • Guten Tag

      Hier kommt es darauf an ob Sie nun angestellt oder selbständig sind. Da Ihnen ein Stundenlohn ausbezahlt wird und somit die Sozialabzüge bereits abgerechnet werden laufen diese Aufträge nicht über die Einzelfirma sondern über Sie privat. Nur wenn Sie die Selbständigkeitserklärung von der SUVA haben und dem Auftraggeber eine Rechnung für die von Ihnen geleisteten Arbeiten zustellen, müssen Sie die MWST verrechnen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  38. Liebes Startups-Team

    Ich habe vor fast 5 Jahren meine Firma mit euch gegründet, deshalb darf ich das sagen 😉

    Folgende Frage:

    Ich bin Einzelunternehmen für Übersetzungen und Text und nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wenn nötig arbeite ich mit Firmen aus dem nahen Ausland zusammen, das heisst, sie fertigen Übersetzungen für mich an. Ist es nicht so, dass ich diesen Firmen keine Mehrwertsteuer bezahlen muss? Ich kann die ja meinem Kunden auch nicht so weiterverrechnen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback.

    Freundliche Grüsse
    Miklos Galambos

    • Sehr geehrter Herr Galambos

      Diese Frage kann leider nicht abschliessend beantwortet werden, da es auf das jeweilige MWST – Landesrecht des Rechnungssstellers ankommt. Bei allen Länder die nach dem Empfängerortsprinzip abrechnen ist es aber gleich wie bei uns in der Schweiz. D.h. die Rechnung müsste ohne MWST ausgestellt sein.

      Freundliche Grüsse und weiterhin viel Erfolg!

      Walter Regli

  39. Guten Tag
    Ich betreibe seit 2.5 Jahren eine Einzelfirma, tätig in Modedesign und Grafik.
    Nun habe ich Ende September festgestellt, dass mein Jahresumsatz dieses Jahr vermutlich erstmalig die Grenze von CHF 100’000.- überschreiten wird.
    Wie muss ich nun vorgehen betreffend der MWSt, und ist es nun notwendig oder von Vorteil, meine Einzelfirma im Handelsregister einzutragen?
    Besten Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüssen, P. Affolter.

    • Sehr geehrte Frau Affolter

      Sie können sich jeweils immer nur auf den 01.01. eines Jahres (ausser bei der Gründung) bei der MWST anmelden. Sie sind somit verpflichtet sich auf den 01.01.2013 dort anzumelden. Die Einzelfirma muss ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- ins Handelsregister eingetragen werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihnen hierbei behilflich sein dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  40. Guten Tag

    Ich habe vor wenigen Monaten eine Einzelfirma gegründet.
    Unsere Umsätze werden die 100’000CHF pro Jahr absehbar nicht übersteigen.
    Können meine Kunden aufgrund meiner Rechnungen MwSt. ihrerseits vom Staat rückfordern?

    In gewissen Portalen muss ich mit und ohne MwSt. offerieren, ist das in Ordnung wenn ich keine MwSt. bezahle?

    • Guten Tag

      Wenn Sie keine MWST-Nr. haben, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen auch keine MWST ausweisen! Somit bezahlen Ihre Kunden auf Ihren Rechnungen keine MWST und können so auch nichts vom Staat zurückfordern.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  41. Ich fange jetzt an als Einzelfirma in Coaching.
    Ich werde im erste Jahr nicht die 100.000 gernze erreichen.
    Was schriebe ich auf meine Rechnungen an die Kunden?
    1) nicht Mehrwertsteuer pflichtig?
    2) 6% Mehrwertsteuer?

    Danke für Ihre Antwort

    • Guten Tag

      Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- im Inland müssen Sie eine MWST-Nr. beantragen. Liegt Ihr Jahresumsatz darunter, so steht es Ihnen frei die MWST-Nr. zu beantragen. Haben Sie keine MWST-Nr., so dürfen Sie diese von Ihren Kunden auch nicht verlangen. D.h. bei der Rechnung können Sie “(ohne MWST)” vermerken.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  42. Guten Tag,

    Wie sieht es mit dem Verkauf von digitalen Produkten im Ausland aus? Muss ich dafür Mwst verlangen, je nach Land? Oder ist der Export von digitalen Produkten von der Mwst befreit? Eigentlich wird die Mwst ja am Zoll erhoben, aber dies ist bei digitalen Produkten ja nicht der Fall.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Guten Tag Herr Regli

        Mit digitalen Produkten meine ich z.B. Software, welche über das Internet verkauft und heruntergeladen wird.

        Unterdessen habe ich mich selbst informiert, bitte teilen Sie es mir mit, falls ich falsch informiert bin:
        Anscheinend muss die Mwst beim Export von digitalen Gütern in die EU vom Unternehmen selbst beglichen werden, und nicht wie beim Export von materiellen Gütern vom Kunden. Übertrifft der Umsatz der verkauften Produkte die im EU-Mitgliederstaat gesetzte Mwst Grenze (wie bei der Schweiz die 100’000CHF), muss sich das exportierende Unternehmen in diesem Land für die Mwst registrieren. Es liegt in der Verantwortung des exportierenden Unternehmens, festzustellen, in welchem Land ein digitales Produkt verkauft wurde, und das digitale Produkt im entsprechenden Land zu versteuern.

        Freundliche Grüsse

        Raphael Voellmy

  43. Guten Tag

    Mich würde folgender Sachverhalt interessieren:

    Ein Online Shop (ähnlich Amazon) wo verschiedene Verkäufer ihre Waren verkaufen können. Für das Einstellen und den erfolgreichen Verkauf ihrer Waren bezahlen sie mir als Shop-Betreiber eine gewisse Provision. Physische Ware, welche ich als Shop Betreiber ins Ausland versenden müsste ist deshalb nie vorhanden. Wie verhält es sich jetzt mit der Steuer, wenn sich Verkäufer aus der EU bei mir anmelden und Ihre Produkte über meine Plattform verkaufen und dadurch an mich die Provision bezahlen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Ihre Einnahmen sind somit ausschliesslich die Provisionen durch die zur Verfügungstellung des Shops. Es ist aber wichtig, dass die Produkte im Namen der Kunden und nicht im Namen des Shops versendet werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  44. Guten Tag

    Ich habe eine Frage: Als Unternehmen muss ich ja die MwSt bezahlen sobald ich mehr als 100’000 CHF jährlicher Umsatz habe.

    Was ist aber, wenn ich Waren importiere und dann ebenfalls MwSt am Zoll bezahle (bsp Fedex Lieferung). Kann ich dann diese MwSt vom Zoll zurückfordern? Wenn ja wo kann ich das machen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Ja, die Vorsteuer kriegen Sie von der eidgenössischen Steuerverwaltung Abteilung MWST zurück. Dies funktioniert aber nur, wenn Sie die MWST nach der effektiven Methode abrechnen.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  45. Guten Tag

    Wenn ich als Deutsche Handwerksfirma möbel in die schweiz liefere, und bei jeder Lieferung die Einfuhrumsatzsteuer 8% bezahle.
    Bin ich dann noch mwst. anmeldepflichtig ?

  46. Guten Tag

    danke für Ihren Beitrag.

    Wenn ich aus dem Ausland Produkte per Post aus Japan importiere, dann muss ich die MWST bezahlen. Wenn ich importierten Produkte hier in der Schweiz vertreibe, muss ich dann auch wieder MWST von meinem Kunden verlangen, wenn mein Umsatz CHF100’000 übersteigt? d.h. dann bezahlt der Konsument 16 % und für mich wird das Produkt nicht mehr rentabel. Sehe ich das richtig?

    • Bitte entschuldigen Sie den Nachtrag:

      Da ich ja schon MWST bezahlt habe, möchte ich doch nicht nocheinmal 8 % MWST bezahlen, da ja doppelt ….

      Und wie ist das, wenn ich das in die Schweiz importierte Produkt im Europäischen Ausland absetze? Wo kann ich die MWST zurückfordern?

      Vielen Dank

  47. Hallo
    Ich übernehme eine Gärtnerei. Nun habe ich gehört, wenn man die Produkte selber aussäät, also es selbst die Ware produziert ist man von der MWST befreit. Stimmt das?

    Freundliche Grüsse
    Skim

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert