Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Muss der Begriff GmbH im Logo enthalten sein?

Auskunft zu dieser Frage liefert dieser Blogbeitrag.

Logo
 
Nein, das Logo können Sie frei gestalten! Der Begriff GmbH muss nur in der Adresse, im Briefkopf oder an ähnlichen Stellen aufgeführt werden.
 
Bei weiteren Fragen zu Ihrer GmbH hilft Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne weiter.
 

Weitere Informationen zur GmbH

Offerte rechnen und GmbH online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

4 Kommentare zu “Muss der Begriff GmbH im Logo enthalten sein?

  1. Hallo,

    Da wir hauptsächlich Online operieren, wollen wir auf unserer Visitenkarte die Postadresse nicht erwähnen, sondern nur Name des Unternehmens ohne GmbH (soll als Markenname dienen), Vor- und Nachname der Person, Funktion, E-Mailadresse, Website und Telefonnr.
    Und hier ist der Punkt, ist das zulässig ohne gmbh, wenn wir rein auf die Marke uns beziehen wollen, oder muss gmbh zwingend irgendwo stehen?

    Danke Pascal

    • Guten Tag

      Wenn Sie die Einkünfte über die GmbH erwirtschaften, empfehlen wir Ihnen, auf den Visitenkarten auch den Zusatz “GmbH” aufzuführen. So ist klar, dass es sich um eine juristische Person und nicht etwa um eine einfache Gesellschaft oder Einzelfirma handelt.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert