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Saldosteuersatz – Was ist das?

Der Saldosteuersatz dient der vereinfachten Abrechnung der Mehrwertsteuer bei einem Unternehmen. Je nach Branche unterscheidet sich der Saldosteuersatz erheblich.

Saldosteuersatz

Saldosteuersatz

Der Saldosteuersatz vereinfacht die Abrechnung der MWST massgeblich dadurch, dass die Vorsteuern eines Unternehmens nicht ermittelt werden müssen. Die Saldosteuersatzmethode kann nur von denjenigen Personen angewendet werden, die im Jahr einen Umsatz von höchsten CHF 5’020’000 Millionen erreichen und die steuerbaren Leistungen den Betrag von CHF 109’000 nicht übersteigen.

Höhe ist abhängig von der Branche

Die effektive Höhe des Saldosteuersatzes (SSS) schwankt zwischen 0.1% und 6.7%. Von einem tiefen Satz profitiert zum Beispiel ein Zeitungsverlag, die höchsten SSS sind unter anderem bei Maurerarbeiten zu bezahlen, die reine Akkordarbeiten darstellen. Die Höhe des Satzes variiert je nachdem, wie gross die Wertschöpfung im Vergleich zu den dazu eingekauften Rohstoffen ist.
Für die Unterstellung unter die SSS-Metehode ist eine schriftliche Mitteilung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) notwendig. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Wichtig: Bei Rechnungen, die für die Kunden ausgestellt werden, muss der gesetzliche Steuersatz angegeben werden und nicht der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bewilligte Saldosteuersatz!
Steuerpflichtige Personen, welche bereits ab Beginn ihrer Steuerpflicht mit dieser Methode abrechnen wollen, müssen dies der ESTV schriftlich mitteilen innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung der MWST-Nummer. Erfolgt diese Meldung nicht, so muss mindestens drei Jahre gewartet werden, bis ein Wechsel zur SSS-Methode möglich ist.
Weitere Informationen zur Saldoseteuersatzmethode finden Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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9 Kommentare zu “Saldosteuersatz – Was ist das?

  1. Guten Tag
    Darf ich wissen, ob die Besteuerung mit dem Saldosteuersatz auch bei einer GMBH möglich ist? Und gilt der Saldosteuersatz ab dem 1. Tag der Geschäftsöffnung?
    Besten Dank!
    Freundliche Grüsse

    • Auch für GmbH möglich. Sie können bereits bei Geschäftseröffnung die Abrechnung nach Saldosteuersatzmethode beantragen (bis zu 60 Tage nach Eintrag ins Register der steuerpflichtigen Personen). Allerdings lohnt sich bei Geschäftseröffnung in den meisten Fällen eher die effektive Abrechnung (hohe Investitionen, geringer Umsatz). Sie können immer noch später wieder wechseln (nach drei Jahren).

    • Guten Tag

      Das ist korrekt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich diesbezüglich von einem Treuhänder beraten zu lassen, welcher berechnet, ob sich der Saldosteuersatz für Sie effektiv lohnt.
      Falls Sie diesbezüglich eine Kontaktperson benötigen, helfen wir Ihnen mit unserem schweizweiten Treuhandnetzwerk gerne weiter. Sie erreichen uns am einfachsten über info@startups.ch oder Tel. 052 269 30 80.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  2. Guten Tag
    Ich bin an der Vorbereitung für die Gründung einer Einzelfima.
    Ich werde Möbel importieren und diese weiterverkaufen. Das Einzelunternehmen werde ich nebenberuflich führen.
    Welche MWST Abrechnungsart wird empfohlen, die MWST Saldosteuersatzmethode?
    Spielt es bei der Auswahl der MWST Art eine Rolle, ob ich die Verzollung selbst vornehme, oder das Produktionswerk, welches exportiert?

    • Guten Tag Peter

      Dies ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist somit sehr schwierig eine Aussage darüber zu machen, ohne die genauen Details (erwarteter Umsatz/Verkaufs-Region etc.) zu wissen.

      Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Treuhänder in Verbindung zu setzen. Er kann Ihnen die beiden Methoden mit den Zahlen genau veranschaulichen.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Firmengründung. Sie können hier eine kostenlose Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  3. Guten Tag,

    können Sie mir dieses Berechnungsbeispiel bestätigen?

    Aufwand 10’000 (inkl. Vorsteuer 770)
    Ertrag 20’000 (inkl. MwSt 1440)
    Saldosteuersatz: 2%

    Belastung bei…
    effektive Methode: 1440-770 = effektive Abgabe 770
    Saldosteuersatz: 20’000 * 2% = 400 + 770 (Vorsteuer) = 1170

    Entsprechend würde sich in diesem Beispiel die Saldosteuersatz-Methode nicht rechnen, sondern wäre mit der effektiven Methode besser gestellt. Können Sie dies bestätigen?

    Beste Grüsse
    Michael

    • Guten Tag

      Ihr Rechenbeispiel ist nicht korrekt. Die Mehrwertsteuer auf CHF 20’000.- würde CHF 1’540 betragen. Es kann aber durchaus sein, dass die Saldosteuersatz-Methode für Sie nachteilig ist. Wenn Sie Hilfe bei Buchhaltungsfragen benötigen, empfehle ich ein Beratungsgespräch bei unserer Treuhandgesellschaft, der Findea AG zu vereinbaren.

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