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Standort der Besteuerung

Je nach Form der Gesellschaft gelten unterschiedliche Regelungen für den Standort der Bestuerung. Im nachfolgenden Beitrag sind die wichtigsten Formen der Besteuerung kurz beschrieben.

GmbH und AG:

Diese beiden Gesellschaften sind am Sitz ihres Standortes steuerpflichtig. Hingegen werden die Aktionäre und Gesellschafter am Wohnsitz besteuert. Die Gesellschaft hat Gewinn- und Kapitalsteuern an ihrem Sitz zu bezaheln. Gesellschafter und Aktionäre müssen für Lohn, Dividende und Privatvermögen Einkommens- und Vermögenssteuern  bezahlen.

Einzelfirma:

Der Geschäftsgewinn (inkl. Lohn) sowie das Geschäftsvermögen sind am Standort des Unternehmens zu besteuern. Am Wohnort hat der Einzelunternehmer sein restliches Einkommen und Privatvermögen zu besteuern. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen (vgl. Blog-Beitrag).

Kollektivgesellschaft:

Am Standort des Unternehmens wird der Geschäftsgewinn (exkl. Lohn) sowie das Geschäftsvermögen besteuert. Die Gesellschafter haben an ihrem Wohnsitz Steuern für ihren Lohn sowie das übrige Einkommen und das Privatvermögen zu bezahlen.

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2 Kommentare zu “Standort der Besteuerung

  1. Guten Tag

    Kann eine Steuerbehörde den steuerlichen Sitz einer GmbH “zurückführen” an den Wohnsitz des Geschäftsführers und Inhabers der GmbH? Weil, laut Steuerbehörde, die Hauptgeschäftstätigkeit dort stattfindet?

    Ich habe 2016 meine Einzelfirma im Aargau aufgelöst und eine GmbH im Kanton Luzern gegründet. Ab da war ich Geschäftsführer in der GmbH. Nun arbeite ich teilweiss zuhause in meiner Privatwohnung (Aargau) und teilweise in den Büros der GmbH (Luzern).

    In der Steuererklärung schreiben sie mir: “In einem separaten Verfahren wird daher eine Rückführung der GmbH in die steuerliche Hoheit des Kantons Aargau mit Firmensitz im Ort xyz angestrebt.”

    Bedeutet das, dass ich auch privat in den Kanton Luzern zügeln muss, um der Veranlagung meiner GmbH durch die Aargauer Behörden zu entkommen?

    Entspricht das dem Gleichheitsgrundsatz im internationalen Recht? Ich meine, bei einer ausländischen Firma, die einen Sitz im Kanton Luzern hat, kann ja auch nicht die ausländische Steuerbehörde die Einkommen der Firma im Kanton Luzern versteuern, oder? Weil vielleicht ein Vertreter der Firma im Ausland herum reist und seine Haupttätigkeit dort ausführt.

    Der umsatzstärkste Teil meiner Arbeit wird “Remote” erledigt. Das heisst ich arbeite remote für Firmen an anderen auch internationalen Standorten. Müsste ich dann nich, nach der Logik der Aargauer Behörden, die Umsätze an den Standorten im Ausland versteuern?

    Vielen Dank für Ihre Antworten!

    • Guten Tag

      Unsere Kollegen der Findea AG (Treuhand & Steuerberatung) helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie gegen das Ansinnen der Steuerbehörden vorgehen möchten.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

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