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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Steuerpflicht der Einzelfirma

Beim Schritt in die Selbständigkeit verändert sich die steuerliche Situation. Als selbständig Erwerbende Person ist man ferner mit neuen Steuertypen konfrontiert – ein kurzer Überblick.

Steuern

Einkommens- & Vermögenssteuern:

Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit unterliegt genauso wie der Lohn aus einem Angestelltenverhältnis der Einkommenssteuer. Wenn eine ordentliche Buchhaltung vorliegt, dient diese in der Regel als Basis für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens: Der Gewinn der Einzelunternehmung gilt als Einkommen.

Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen ist wichtig

Der Gewinn ermittelt sich, indem vom erwirtschafteten Ertrag alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen abgezogen werden (z.B. Materialaufwände, Miete, Zinsen, Spesen, etc.). Privater Aufwand (z.B. die Bezahlung der Wochenendeinkäufe) kann nicht abgezogen werden und ist darum vom geschäftlichen Aufwand klar zu trennen. Häufige Problempunkte sind dabei Geschäftswagen, Restaurantspesen oder auch Telefongebühren. Es sollte den Steuerbehörden möglich sein nachzuvollziehen, welchen Anteil am Aufwand  privaten Zwecken und welcher dem Geschäft diente.

Beim Vermögen des Einzelunternehmers ist das Geschäfts- vom Privatvermögen zu unterscheiden. Was überwiegend oder vollständig der selbständigen Erwerbstätigkeit dient, ist Geschäftsvermögen, und zwar auch wenn die Anschaffung mit Privatvermögen finanziert wurde. Beim Geschäftsvermögen werden Wertverminderungen (z.B. Abschreibungen, Rückstellungen) steuerlich berücksichtigt, sie schmälern den Gewinn der Einzelunternehmung. Dies gilt umgekehrt aber genauso für Wertsteigerungen im Geschäftsvermögen, sie erhöhen den Gewinn.

Dazu ein Beispiel: Die Einzelfirma “Mode Zürich Meier” erwirtschaftete im letzten Jahr CHF 90’000 Gewinn (vor Abschreibungen). Frau Meier, Inhaberin des Zürcher Einzelunternehmens, besitzt auch ein Auto (Wert: CHF 40’000), mit dem sie jeweils die neuste Mode aus Norditalien in ihr Geschäft transportiert. Das Auto dient also dem Geschäftsvermögen. Abschreibungen auf ihrem Wagen vermindern somit den Gewinn der Mode Zürich Meier. Schreibt sie ihren Wagen also um 40% (CHF 16’000) ab, macht ihre Einzelfirma noch einen steuerbaren Gewinn von CHF 74’000. Hätte sie den Wagen nur für private Zwecke verwendet, wäre die Abschreibung bei den Einkommenssteuern nicht relevant gewesen.

Mehrwertsteuer:

Jeder Einzelunternehmer muss selber abklären, ob er mehrwertsteuerpflichtig ist und sich nötigenfalls bei der Eidg. Steuerverwaltung anmelden. Dies wird ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 der Fall sein

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251 Kommentare zu “Steuerpflicht der Einzelfirma

  1. Guten Abend
    Ich plane eine Einzelfirma zu eröffnen welche aber einen geringen Umsatz haben wird. Es ist vorallem am Anfang eher als Hobby gedacht. MwSt pflichtig wäre ich ja erst ab 100’000.- Umsatz was ich nie erreichen werde, jedoch sind die Handelspartner in Europa und da wird meistens die UID vorausgesetzt damit ein Rabatt gewährt wird. Kann ich die Firma mit solch einem kleinen Umsatz bei der MwSt anmelden? Und wenn ja lohnt es sich überhaupt?
    Freundliche Grüsse Claudio

    • Guten Tag

      Die freiwillige Anmeldung bei der Mehrwertsteuer ist jederzeit möglich. Ob sich die Anmeldung lohn, muss im Einzelfall mit einem Treuhänder abgeklärt werden. Dafür können Sie bei der Findea AG einen Beratungstermin vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Brenda Schönenberger

  2. Hallo zusammen

    Gerne wollte ich in Erfahrung bringen, ab wieviel Umsatz im Jahr, eine Unternehmung Steuerpflichtig ist?

    Für eine kurze Antwort bedanke ich mich im Voraus

    • Guten Tag

      Der Gewinn eines Unternehmens ist ab dem CHF 1.00 steuerpflichtig.

      Die MWST müssten Sie erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.00 anmelden. Unter dieser Grenze ist die Anmeldung freiwillig.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  3. Guten Tag
    Ich besitze zwei Liegenschaften mit einem jährlichen Mietzinsertrag von rund CHF 240’000 (netto). Gleichzeitig bin ich angestellt. Frage: würde es sich steuerlich lohnen eine Einzelfirma oder GmbH zu gründen, damit ich steuerlich mehr Abzüge machen kann?
    Danke und Gruss
    T. Colangelo

    • Guten Tag Herr Colangelo

      Eine Einzelfirma würde sich in Ihrem Fall nicht lohnen, da die Gewinne der Einzelfirma weiterhin in Ihre private Steuererklärung fliessen. Ob sich die Gründung einer Immobilien-GmbH in Ihrem Fall lohnen würde, kann Ihnen ein Treuhänder anhand der konkreten Zahlen berechnen. Ich empfehle Ihnen dafür ein Beratungsgespräch mit unserer Schwestergesellschaft der Findea AG zu vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Brenda Schönenberger

  4. Guten Tag

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen im Bereich Finanzdienstleistung. Einen ersten Kunden hätte ich auch schon für ein Projekt von 5 Monaten. Wie sehen die Chancen aus das ich als selbständigerwerbender von der Ausglreichskasse angesehen werde? Ich habe am Anfang ja nur einen Kunden.

    Zudem ist der Kunde in Deutschland (mein Arbeitsort ist Schweiz) und der Umsatz über 100’000. Wenn ich es Richtig verstanden habe bin ich in der Schweiz nicht Mwst Pflichtig. Aber wie sieht es in DE bei einer B2B Beziehung für Dienstleistungen aus?

    Liebe Grüsse

    • Guten Tag

      Als Selbständigerwerbender werden Sie die Anerkennung wahrscheinlich nicht erhalten. Die SVA kennt aber für Auslandkunden ein spezielles Abrechnungsverfahren namens ANOBAG.

      Die Mehrwertsteuerpflicht ist seit 2018 unabhängig davon, ob der Umsatz im In- oder Ausland erwirtschaftet wird. Geschuldet ist die schweizerische Mehrwertsteuer jedoch nur bei im Inland erbrachten Dienstleistungen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  5. Guten Tag

    Ich hoffe, jemand kann mir hier die paar Fragen beantworten.

    1. Kann man alle Rechnungen, die eine Einzelfirma betreffen, von den Steuern abziehen? Sprich Handelswareneinkäufe, Rechungen für Versandmaterial, Webseite etc.?

    2. Frage zur Bestandesänderung betreffend dem Steueramt: Wenn ich beispielsweise im Jahr Waren für CHF 5’000 einkaufe, ich aber nur CHF 1’000 verkaufe, dann hätte ich einen Verlust von CHF 4’000. Wenn ich dann die Bestandesänderung (Bestandeszunahme) buche, hätte ich theoretisch CHF 0. Aber trotzdem einen Verlust von CHF 4’000, da ich die Waren nicht verkaufen konnte. Werden die Rechungen trotzdem berücksichtigt, die ich bezahlen musste? Aus welchem Grund ist für das Steueramt die Bestandesänderung wichtig?

    Ich hoffe, Sie können mir die Fragen beantworten.

    Liebe Grüsse

    • Guten Tag

      Zu Ihren Fragen:
      1. Als Aufwand können Sie sämtliche Auslagen bei den Steuern abziehen, welche geschäftsmässig begründet sind. Konkret heisst dies, dass Sie jene Rechnungen abziehen können, welche einen direkten Zusammenhang mit dem Einzelunternehmen haben.
      2. Die Bestandesänderung muss aufgrund der buchhalterischen Grundsätze gebucht werden. Das Warenlager wird jeweils zu den Einstands-/Herstellkosten bewertet. Nach der Bestandesänderung haben Sie buchhalterisch keinen Verlust mehr. Da Sie die Waren im Folgejahr ebenfalls verkaufen können, verschiebt sich der Umsatz um ein Jahr. Die Rechnungen können Sie selbstverständlich dennoch berücksichtigen.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am Besten an Ihren Treuhänder.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  6. Guten Tag

    Wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn ich in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründe (Wohnsitz), um online Waren zu vertreiben, die Waren aber nie in die Schweiz eingeführt werden? Sprich, das Lager befindet sich in Deutschland und der Vertrieb und Versand erfolgt ausschliesslich in Deutschland. Ist das Einzelunternehmen dann sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland steuerpflichtig?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich wird in der Schweiz Ihr weltweites Einkommen versteuert, also auch das Einkommen welches aus einer selbständigen Tätigkeit stammt. Es könnte aber durchaus sein, dass in Ihrem Fall zumindest ein Teil des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit in Deutschland versteuert werden müsste. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland verhindert hierbei eine doppelte Besteuerung. Sie dürfen sich gerne bei unserer Treuhandgesellschaft, der Findea AG für eine Steuerberatung anmelden.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  7. Guten Tag
    Ich habe aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bereits genügend Einkommen.
    Nun möchte ich als Nebenerwerb Spezial-Fahrräder entwickeln. Dabei habe ich bereits jetzt Entwicklungskosten. Ich vermute, dass ich den ersten positiven Umsatz ab nächstes Jahr haben werde. Der Umsatz ist definitiv unter 100‘000 CHF, weshalb ich vorerst nicht der MwSt.-Steuerplicht unterstellt sein werde.
    Zurzeit mache ich diesen Nebenerwerb als Einzelunternehmen. Aufgrund des Fahrradbaues denke ich jedoch, dass infolge der Haftung die Gründung einer GmbH nützlich sein könnte. Somit erwäge ich, eine kleine GmbH zu gründen. Ich werde ebenfalls eine eigene Marke dafür eintragen lassen. Würden Sie mir raten, die GmbH bereits jetzt zu gründen, oder kann ich diese erst in 1 bis 2 Jahren tun? Raten Sie mir zu einem Eintrag ins Handelsregister (auch um von speziellen Einkaufsbedingungen zu profitieren)?
    Kann ich der Verlustvortrag (durch Entwicklungskosten) mit dem Einkommen der unselbständigen Erwerbstätigkeit bereits jetzt geltend machen oder soll (muss) ich warten, bis ich zur Verrechnung Gewinne aus dem Verkauf der Fahrräder habe? Kann ich einen Verlustvortrag aus der Einzelfirma in die GmbH übernehmen?
    Da ich bereits genügend Einkommen aus meiner Anstellung habe: Kann ich einen allfälligen Gewinn vorerst in der GmbH belassen und mir keinen Lohn auszahlen?
    Besten Dank, M. Meier

    • Sehr geehrter Herr Meier

      Für die Beantwortung dieser spezifischen Fragen, bitte ich Sie direkt einen Beratungstermin an einem unserer 20 Standorte zu vereinbaren. Dies können den Termin hier online buchen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  8. Wenn meine Einzelfirma (Nebenverdienst) 5000 CHF einnimmt und 2500 Kosten für den Nebenerwerb anfallen, muss ich 2500 CHF zu meinem steuerbaren Einkommen hinzurechnen.

    Frage: Wenn die Kosten des Nebenerwerbs höher sind, als die Einnahmen des Nebenerwerbs, kann ich dann mein steuerbares Einkommen aus meiner Arbeit (Angestellter) um diesen Betrag senken?

    • Guten Tag

      Ein allfälliger Verlust aus dem selbständigen Nebenerwerb kann mit dem Einkommen aus unselbständiger Erwerbsarbeit verrechnet werden.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Hallo,
    Ich habe eine Einzelfirma (Warenhandel). Ich habe meine definitive Steuerveranlagung bekommen und diese ist fast gleich, wie im Vorjahr. Jedoch habe ich ca. CHF 10k mehr Waren eingekauft als im Vorjahr. Ich habe alle Belege beigelegt, jedoch ist meine Steuerveranlagung nicht weniger geworden. Ich dachte, die geschäftsbezogene Einkäufe kann man abziehen? Haben diese geschäftsbezogene Einkäufen (Wareneinkauf) keinen Einfluss auf mein steuerbares Einkommen? Denn ich musste ja CHF 10000 mehr investieren als im Vorjahr?

    • Guten Tag

      Bei einem Handelsbetrieb sind Wareneinkäufe nicht zwingend erfolgsmindernde Positionen. Sie können sich gerne von unserer Treuhandgesellschaft, der Findea AG, anlässlich eines Beratungstermins die Grundsätze der Buchhaltung erklären lassen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  10. Hallo
    Habe einige Fragen betreffend Dropshipping.
    Möchte als Nebenerwerb eine Einzelfirma gründen (Onlineshop)
    Wenn ich Ware verkaufe nur im Ausland (Europa und USA), wie sieht es aus mit MwSt, Handelsregister echt worauf muss ich achten?

  11. Guten Tag
    Ich habe eine Einzelunternehmung im Bereich Beratung und Begleitung von Patienten.
    Den Jahresumsatz von 100’000 CHF werde ich erreichen. Jedoch verrechne ich keine MwSt. den Patienten. Muss ich das auf der Rechnung verrechnen? Und wo muss ich mich anmelden? Wie läuft das ab?

    • Guten Tag

      Unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG, hilft Ihnen gerne weiter bezüglich Mehrwertsteuer. Hier können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Sie werden sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren müssen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  12. Guten Tag an das Startups-Team

    Ich interessiere mich für Ihre Dienstleistungen. Vorerst habe ich aber 2 Fragen.

    Gerne würde ich einen Onlineshop mit dem Dropshipping-Konzept aufbauen. Dies würde ich voerst in meiner Freizeit machen, weil ich 100% angestellt bin (KMU).

    Ich habe mich bereits mit diesem Thema etwas auseinandergesetzt und habe gelesen, dass man für einen Onlineshop eine Einzelfirma gründen muss und den Arbeitgeber informieren sollte. Ist es wirklich notwendig meinen Arbeitgeber bereits im frühen Stadion um Erlaubnis zu bitten? Was, wenn die Einzelfirma/der Onlineshop aufgrund rechtliche oder andere Hürden scheitern sollte? Ist es möglich erst später meinen Arbeitgeber zu informieren, wenn der Onlineshop einigermassen profitabel ist?

    Wie bereits am Anfang erwähnt, interessiere ich mich für Ihre Dienstleistungen. Können Sie Treuhänder und Juristen anbieten, welche sich im E-commerce und mit dem Dropshipping-Konzept auskennen? Ich hätte viele rechtliche Fragen. Diese wären:

    – Konsumentenschutz (welches Käuferrecht gilt hier, würde Produkte in der Schweiz, EU und Nordamerika verkaufen)
    – Händlerschutz (wie schützt sich der Händler?)
    – Impressum für Onlineshop notwendig?
    – GS1, EAN Code
    – Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer in anderen Ländern, MwSt
    – Sonstige steuerliche und juristische Vorschriften

    Vielen Dank für Ihr Rückmeldung.

    Freundliche Grüsse

    M. Hellmann

    • Guten Tag Frau Hellmann

      Die Inkenntnissetzung des Arbeitgebers bezüglich Ihrer Selbständigkeit ist von Ihrem Arbeitsvertrag abhängig. Oftmals wir im Arbeitsvertrag eine Nebenerwerbsklausel vereinbart, welche dem Arbeitnehmer die Pflicht auferlegt, einen Nebenerwerb dem Arbeitgeber zu melden oder gar bewilligen zu lassen.

      Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an einem unserer zahlreichen Standorte für ein Beratungsgespräch melden, um sämtliche Fragen besprechen zu können. Sie können den Termin hier buchen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  13. Guten Tag Frau Belardo

    Ich würde gerne einen Termin bei Ihnen vereinbaren. Arbeiten Sie auch mit Juristen und Treuhänder zusammen, welche sich mit dem Geschäftskonzept dropshipping gut auskennen?

    Freundliche Grüsse
    M. Hellmann

  14. Guten Tag

    Ich will eine Einzelfirma gründen ohne Mehrwertsteuer, jetzt ist meine Frage ob ich Einfuhrabgaben leisten muss wenn ich ein gerät für meine Tätigkeit aus der Eu beziehe preis ca 2900 Euro netto.

    Da ich nicht nicht mehrwertsteuer pflichtig bin müsste ich dan nicht nauch von der Mehrwertseuer bei Einfuhr befreit sein?

    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Die Einfuhrsteuer müssen Sie, unabhängig davon ob sie MwSt-abgabepflichtig sind oder nicht, bezahlen. Falls Sie mehrere solche Anschaffungen tätigen, würde sich eine freiwillige Unterstellung für Sie allenfalls lohnen. Dann könnten Sie die bezahlten Mehrwertsteuern als sog. Vorsteuern wieder in Abzug bringen.
      Bei weiteren Fragen zu Steuern hilft Ihnen unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG, gerne weiter (https://www.findea.ch/de)

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  15. Guten Tag

    Ich habe eine Frage zum Import von Produkten in die Schweiz. Darf ich als im Handelsregister registriertes Einzelunternehmen welches keine MWST-Nummer besitzt,Waren aus einem EU-Land in die Schweiz importieren, um diese hier online zu verkaufen?
    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse,
    Lena

  16. Guten Tag
    Wo ist eine Einzelfirma die Online-Handel betreibt steuerbar wenn der Sitz der Einzelfirma in der Schweiz ist und der Inhaber im Ausland lebt?
    Besten Dank
    Damian

  17. Guten Tag
    ich habe eine Frage. Ich habe ein Mandat erhalten von einer Einzelfirma die Buchhaltung für die letzten 5 Jahre nachzuführen. Bisher wurde keine doppelte Buchhaltung geführt obwohl die Firma mehr als 100 K Umsatz pro Jahr erzielte. MwSt wurde abgerechnet anhand der Rechnungen.
    Nun habe ich folgende Frage, wie Muss ich die offene MwSt von 2014 in der Eröffnungsbilanz verbuchen?
    Besten Dank im Voraus.
    Freundliche Grüsse
    Roger Meier

  18. Guten Tag

    Ich habe eine Einzelfirma in der Schweiz, Zug, aber lebe in Deutschland. Ich erziele in der Schweiz noch keine 100k brutto im Jahr. Muss ich beim Steueramt etwas einreichen, z.B. eine Steuererklärung oder erst wenn ich über 100k Umsatz mache?

    Danke
    Isa

  19. Hallo,

    ich habe ein Einzelunternehmen in Zürich und erziele keine 100k pro Jahr. Ich lebe noch in Deutschland. Ab wann brauche ich einen Steuervertreter? Mir wird von verschiedenen Quellen etwas anderes erzählt. Das Steueramt in Zürich möchte einen Steuervertreter und nach einem Gespräch mit der Hauptabteilung in Bern für MWST muss ich keinen Steuervertreter angeben. Unabhängig davon, ob ich im Handelsregister eingetragen bin oder nicht.

    • Guten Tag

      Gemäss dem MWST-Gesetz brauchen Sie einen Steuervertreter, wenn Ihre Einzelfirma keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz hat. Wenn Sie aber einen Umsatz unter CHF 100’000.00 haben, sind Sie nicht MWST-pflichtig. Somit brauchen Sie auch keinen Steuervertreter für die Eidgenössische Steuerverwaltung.
      Gemäss dem Steuergesetz von Zürich können die Steuerbehörden von einem Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland verlangen, dass er einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet. Somit müssen Sie für die kantonale Steuerverwaltung von Zürich einen Steuervertreter bezeichnen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  20. Hallo,

    vielen Dank für die Informationen.

    In meinem Fall muss ich keinen Steuervertreter benennen? Der letzte Satz hat mich jetzt verwirrt. Danke isa

    • Guten Tag

      Wenn Sie von der kantonalen Steuerverwaltung aufgefordert wurden, einen Steuervertreter zu benennen, dann ist dies grundsätzlich verbindlich. Am besten fragen Sie bei der Steuerverwaltung nach.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

    • Guten Tag

      Den Gewinn Ihrer Einzelfirma stellt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar, das Sie versteuern müssen. Sie müssen dabei lediglich Ihre private Steuererklärung ausfüllen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  21. Guten Tag
    Ich möchte eine Einzelfirma gründen für die Bereiche “Betreuung von Betagten und Kindern” sowie “Modedesign”. Frage: Muss ich zwei Einzelfirmen gründen oder können beide Branchen in EINE Firma integriert werden.
    Besten Dank und freundliche Grüsse.

  22. Hallo, ich möchte eine Einzelfirma in der Schweiz gründen und Onlinehandel in Deutschland betreiben. Müssen die Einkünfte dann in Deutschland oder der Schweiz versteuert werden? Ist es besser eine Einzelfirma direkt in Deutschland zu gründen?

    • Guten Tag

      Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie bei Wohnsitz in der Schweiz alle Einkünfte aus einem Handelsbetrieb als Einkommen besteuern lassen (vgl. Art. 18 ff. DBG).
      Für die ausführliche Beratung bei grenzüberschreitender Tätigkeit verweise ich Sie gerne an unsere Schwestergesellschaft Findea AG: https://www.findea.ch/de/buchen
      Eventuell ist das Doppelbesteuerungsabkommen CH/DE von Bedeutung.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  23. Guten Tag,

    ich betreibe einen Dropshipping-Shop in der Schweiz. Nun habe ich eine grössere Anfrage von einer deutschen Firma die auch weiter und mehr einkaufen würde, wenn die Qualität stimmt.

    Es ist ja so, die deutsche Firma kauft bei mir in der Schweiz ein und der Versand erfolgt direkt aus China zu der deutschen Firma.

    Die deutsche Firma zahlt dann die ganz normalen Einfuhrabgaben die bei einem Drittland anfallen oder?

    Gibt es noch andere Sachen worauf ich achten muss oder was passieren könnte?

    Beste Grüsse,
    Rene

  24. Guten Tag

    Eine Firma hat sich bei der MwSt. per 01.07 angemeldet. Darf Sie Aufwendungen vom 01.01 – 30.06 trotzdem noch abziehen?

    Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Die Aufwendungen der geleisteten MWST bzw. die Vorsteuern können ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der MWST geltend gemacht werden. Wenn Sie somit die MWST erst per 01.07.2021 angemeldet haben, können Sie keine im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2021 geleistete MWST abziehen.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  25. Guten Tag

    Ich arbeite zu 100% bei meinem Arbeitgeber, betreibe aber seit kurzem ein privates (seriöses) Massagestudio in unserem Miethaus als Nebenerwerb. Gemäss erster Hochrechnung wird bis Ende Jahr +/- Fr. 10’000.- Einkommen erwirtschaftet. Ich gehe nun schwer davon aus, dass ich 1. Steuern und AHV-Beiträge berappen muss. Kann ich nachfolgende Abzüge bei den Steuern geltend machen, resp. so den Gewinn errechnen kann:
    – Anteil Mietzins (eigenes nur für Massagen verwendetes Studio im Miethaus)?
    – Anteil Privatauto (gelegentlicher Kundentransport, Ausbringung Werbematerial,etc.)?
    – Beschaffung Werbematerial und Aufwand für Betreibung Werbung (bspw. in sozialen Medien, etc.)
    Gibt es weitere Punkte welche ich als ‘Amateur’ bspw. noch vergessen habe?

    Vielen Dank für ein Feedback.

    • Guten Tag

      Es handelt sich vorliegend um eine steuerrechtliche Frage, weshalb ich Ihnen empfehle, einen Steuerspezialisten zu konsultieren. Unsere Schwestergesellschaft hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter: https://www.findea.ch/

      Die Findea AG betreibt ebenfalls einen eigenen Blog; allenfalls können Sie Ihre Frage dort stellen: https://blog.findea.ch/

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  26. Ich möchte gerne einen Onlineshop als Einzelfirma mit Print-on-Demand Kleiderartikel eröffnen. Da mein Lieferant in Deutschland ist, möchte ich nur in Deutschland (mit dem sowieso grösseren Markt) meine Artikel anbieten. Was muss ich hier bezüglich MWST Schweiz / Umsatzsteuer Deutschland und im Allgemeinen beachten? Das ich als Einzelunternehmen in Deutschland operieren darf weiss ich, aber was muss ich bezüglich Steuern beachten und wie melde ich mich bei diesen an? Sehen Sie noch weitere Stolpersteine? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Guten Tag

      In der Schweiz sind Sie MWST-pflichtig, sobald Sie einen Umsatz von CHF 100’000 erzielen. Für die Regelung in Deutschland, können Sie einen Steuerexperten in Deutschland kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  27. Guten Tag

    Vor 2 Wochen bin ich als Geschäftspartner mit einer kleinen Beteiligung von 1`000.- CHF in Form von einer Aktie in eine Firma eingestiegen. Bei dieser Firma habe ich 1 Jahr lang als Angestellter gearbeitet.

    Macht in diesem Fall die Gründung eine Einzelfirma sinn? Ich denke da gerade an die ganzen Steuerlichen Abzüge wie Seminare inkl. Flug, Aufenthalt, Weiterbildungen etc.

    Freundliche Grüsse
    Marc Herzog

  28. Guten Tag

    Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet. Wohne im Kanton Aargau, mein Unternehmen ist aber in einem anderen Kanton. Wo ich für mein Unternehmen Steuern zahlen?

    Danke.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich hängt es davon ab, wo Sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Somit ist es durchaus möglich, dass eine Steuerausscheidung für den anderen Kanton vorgenommen wird. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie am besten das kantonale Steueramt.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  29. Hallo,

    Ich beabsichtige eine einzelfirma mit Umsatz >100k pro Jahr zu gründen anstatt mich via payroll Firma anstellen zu lassen. Nun weiss ich aber noch nicht genau wie die monatlichen Kosten und Abzüge bei einer einzelfirma im Vergleich zu einem Angestelltenverhältnis sind.
    Wäre toll wenn sie mir hier weiterhelfen könnten.

    Vg
    Chris kirk

    • Guten Tag

      Als Selbständigerwerbender tragen Sie sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Abgaben vollkommen eigenständig. Die Beiträge für AHV/IV/EO beginnen bei rund 5% und erhöhen sich bis zu einem jährlichen Einkommen von CHF 57’400.- auf 10%. Zu beachten ist, dass Sie der beruflichen Vorsorge nicht obligatorisch unterstellt und die Leistung von entsprechenden Beiträgen auf freiwilliger Basis erfolgt.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  30. Guten Tag

    Ich habe vor in den nächsten Monaten ein Einzelunternehmen zu gründen aber vorher muss ich ja Kunden haben und alle Verträge samt mit Rechnungen bei der Ausgleichskasse für die Anmeldung abgeben.

    Meine Frage: Muss ich auf der Rechnung jetzt7.7% MwSt dem Arbeitgeber verrechnen?

    (Es geht umBau branche, Kleinere Reparaturen rund ums Hau)

    Ich bitte um eine kurze Antwort.
    Vielen Dank im Voraus

    Beste Grüsse
    Milana S.

    • Guten Tag

      Sie müssen die MwSt nur abrechnen, wenn Sie auch entsprechend bei der Steuerverwaltung angemeldet sind. Dies ist obligatorisch ab einem Umsatz von CHF 100’000.- Wenn Sie nicht angemeldet sind, müssen Sie die MwSt nicht aufführen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  31. Guten Tag. Ich habe eine Bewilligung B in der Schweiz und dieses Jahr werde ich einen Umsatz weniger als 2500 CHF erwerben. Bin ich nur einkommensteuerpflichtig oder fallen für mich auch andere Abgaben an? Und, wie wird der Gewinn in Euro besteuert? Gibt es einen Referenzkurs, der für Steuererklärung verwendet werden sollte? Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Sofern Sie sich nicht freiwillig bei der MwSt. angemeldet haben, ist eine solche nicht zu entrichten, da Ihr Umsatz unter CHF 100’000.- liegt. Das Nettoeinkommen wird sodann in Ihrer privaten Steuererklärung zusammen mit dem Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zum Steuersatz für Privatpersonen versteuert. Der Gewinn in Euro wird in CHF umgerechnet.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  32. Guten Tag,

    Muss ich meine Tätigkeit den Behörden melden, wenn das Jahreseinkommen meiner freiberuflichen Tätigkeit weniger als 2300 Franken beträgt? Ich bin mir der Verpflichtung zur Besteuerung von Einkünften bei jedem Gewinn bewusst, aber es ist mir nicht klar, ob dies bei der Gründung eines freiberuflichen Unternehmens mit geringem Umsatz und nur wenigen Kunden pro Jahr notwendig ist.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Michal

    • Guten Tag

      Auch jährliches Einkommen von unter CHF 2’300.- aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist in der Steuererklärung anzugeben. Ebenso ist grundsätzlich eine Anmeldung bei der SVA notwendig. Allerdings kann von der Zahlung von AHV-Beiträgen abgesehen werden, sofern Sie die Mindestbeiträge bereits mittels Beiträgen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit entrichten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  33. Guten Tag,

    Ich wohne in Österreich und würde gerne in der Schweiz ein Gewerbe anmelden und eine Gewerbefläche mieten und Produkte in Italien einkaufen und in der Gewerbefläche Lagern und verkaufen vor Ort, Onlineshop, Messen usw…

    Zusätzlich würde ich eventuell gerne mit der Ware nach Österreich fahren und Sie dort verkaufen, geht das überhaupt ? Natürlich mit Zollabwicklung irgendwie? Was übrig ist geht wieder mit zurück in die Schweiz da es sich nur um 1 Produkt handelt dürfte das mit Stückzahl/Warenwert einfach zu verzollen sein?

    1.) Ich würde es Hauptberuflich machen daher die Frage was ich in Österreich und der Schweiz genau bezahlen muss was für Kosten alles auf mich zukommen und wie die Berechnung aussieht ? ….Steuern, Sozialversicherung, Buchhaltung sonst noch was was dazu kommt ?

    2.) Ich habe gelesen bis 100.000 Umsatz keine Mwst das heißt ich würde in Italien inkl.20% Mwst einkaufen verstehe ich das Richtig ?
    oder 8,1% Mwst in der Schweiz beim Verkauf bezahlen dann kann ich Netto einkaufen in Italien oder ?

    3.)Was kommt noch an Kosten dazu das ich die Ware über die Grenze bekomme?
    Ich denke Zoll wird ein bisschen was anfallen, sonst noch was ?

    4.)War früher in Österreich selbstständig da konnte Gewerbe anmelden und loslegen, Netto Einkaufen und es fallen einfach immer 20%MWST an bei Verkauf und am Ende vom Jahr vom Gewinn wird SVA und EINKOMMENSTEUER berechnet würde gerne wissen wie das aussieht wenn ich das jetzt nur noch in der Schweiz machen würde mit Wohnsitz Österreich wie das berechnet wird in Österreich und in der Schweiz?

    Vielen Dank,

    Liebe Grüße

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen über unsere Webseite ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation sowie die Möglichkeiten zu besprechen.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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