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Steuerpflicht der Zweigniederlassung

Zweigniederlassungen unterstehen in der Schweiz einer beschränkten Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass die Zweigniederlassung Gewinnsteuer auf ihre Geschäftstätigkeit zahlt. Bei Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen kommen Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung.

steuerpflicht der zweigniederlassung

Steuerpflicht der Zweigniederlassung

Zweigniederlassungen sind aus steuerrechtlicher Perspektive „Betriebsstätten“. Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Betriebsstätten sind insbesondere Zweigniederlassungen, Fabrikationsstätten, Werkstätten, Verkaufsstellen, ständige Vertretungen und Bergwerke (Art. 51 Abs. 2 DBG).

Betriebsstätten unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht (Art. 51 Abs. 1 lit. b DBG). Dies bedeutet, dass im Minimum der in der Schweiz erzielte Gewinn besteuert wird (Art. 52 Abs. 2 DBG). Die Steuergesetze können weitere Steuern neben der Gewinnsteuer vorsehen.

Die Hauptniederlassung begründet weiterhin das Hauptsteuerdomizil und wird für ihren Gewinn eigenständig besteuert.

Die Begriffe Betriebsstätte und Zweigniederlassung decken sich jedoch nicht vollständig: Betriebsstätten können auch weniger selbständig, als Zweigniederlassungen sein (vgl. Blogbeitrag). Nicht als Betriebsstätten anerkannt sind: Stapelmöglichkeiten, Warenlager, Verarbeitungslager, Einkaufsstellen, Informationsbeschaffung, Werbestellen und Forschungsstätten, Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art (Liste gemäss OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommens- und Vermögenssteuern).

Zweigniederlassung Ausland

Gründet ein Unternehmen aus dem Ausland eine Zweigniederlassung in der Schweiz, untersteht auch diese der beschränkten Steuerpflicht und es wird die Gewinnsteuer erhoben. Verluste der Hauptniederlassung im Ausland werden nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt nur solange, als zwischen der Schweiz und dem Land des Hauptsitzes kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft ist. DBA dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gewinnen oder anderen Steuersachverhalten. Derzeit hat die Schweiz 53 DBA nach internationalem Standard unterzeichnet, von denen sind 46 in Kraft (vgl. Staatssekretariat für internationale Finanzfragen).
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10 Kommentare zu “Steuerpflicht der Zweigniederlassung

  1. Die oben genannten Sachverhalte treffen so nicht zu 100% zu. So ist es definitiv so, dass die in UK befindliche Hauptniederlassung (statuten Sitz) einer englischen Limited von der Abgabe eines Corporation Tax Return befreit wird, wenn die Gesellschaft den Geschäfdtssitz ins Ausland z.B. in die Schweiz verlegt und in UK selbst keine Geschftsführung stattfindet. Es ist daher nicht ganz korrket anzugeben: “Die Hauptniederlassung begründet weiterhin das Hauptsteuerdomizil und wird für ihren Gewinn eigenständig besteuert.”

    • Guten Tag Kai

      Vielen Dank für die Ausführungen und Präzisierungen. Sofern die englische Hauptgesellschaft ihren Hauptsitz in England hat, wird diese auch in England besteuert. Unser Blog ist sehr allgemein gehalten. Es kann daher gut sein, dass es je nach Land steuerliche Unterschiede oder gar privilegierte Besteuerungen gibt. Dies wäre aber jeweils im Einzelfall mit einem Steuerexperten des jeweiligen Landes anzuschauen.

      Zudem ist die Haftung der Zweigniederlassung nicht nur auf die Zweigniederlassung begrenzt, sondern wird auf die Hauptgesellschaft ausgedehnt. Selbstverständlich ist aber auch bei der Hauptgesellschaft die Haftung je nach Art der Rechtsform begrenzt. Dies richtet sich jedoch nach ausländischem und nicht nach Schweizer Recht.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

      • Guten Tag Frau Rosser,

        bzgl. der Besteuerung der Hauptniederlassung darf ich Ihnen versichern dass für diese englisches Recht gilt.Dieses sieht allerdings die Verlegung des Ortes der Geschätsleitung und damit des steuerlichen Hauptsitzes ins Ausland vor, egal um welches “Ausland” es dabei geht. Einzige Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein eines DBA mit dem jeweiligen Staat. Für Ihre Ausführungen aber herzlichen Dank.

        Freundlichst
        Kai Anschütz

        PS: Im Innenverhältnis gilt auch für die Zweigstelle englisches Recht.

  2. NACHTRAG: Ebenso ist die Aussage dass die Nachteile einer Zwiegneiderlassung in der fehlenden Haftungsbegrenzung dieser zu suchen seine. Was aber wenn es sdich um eine GEsellschaft mit beschränkter Haftung oder eine private company limited by shares handelt deren statutaischer Hauptsitz sind in D oder in UK befinden. Hier sind die Geschäftsführer immer noch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und haftender Vertragspartner ist generell die Gesellschaft und nicht die Person.

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  4. Pingback: STARTUPS.CH – clever gründen » Blog Archive Interkantonale Doppelbesteuerung der Zweigniederlassung – wo muss man Steuern zahlen? - STARTUPS.CH - clever gründen

  5. Muss die Zweigniederlassung Umsatz generieren?
    Kann diese nicht nur Mietkosten haben, aber sämtliche Verträge und Rechnungen laufen wir den Hauptsitz?

    • Guten Tag

      Eine Zweigniederlassung hat (gegen aussen) keine separate Buchhaltung. Unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG hilft Ihnen gerne weiter in Sachen Buchhaltung.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  6. Ich habe ein UK Limited Unternehmen. Möchte zurück in die Schweiz und die Geschäfte von der Schweiz aus ausüben.

    Die Ltd bleibt weiterhin in Uk registriert.

    Muss ich eine Zweigniederlassung in der Schweizer beantragen oder den Gewinn als Nebeneinkommen versteuern? Weil ich würde in der Schweiz noch bei einer Firma angestellt sein.

    Und lohnt sich steuerlich gesehen eine Zweigniederlassung oder als selbständiger mehr?

    • Guten Tag

      Bei steuerrechtlichen Fragen hilft Ihnen sehr gerne unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG (www.findea.ch), weiter.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

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