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Errichtung einer Stiftung einfach erklärt – Neues Rechtsformvideo

Mit der Gründung einer Stiftung kann man ein Vermögen langfristig einem bestimmten Zweck widmen. Wohltätige Zwecke lassen sich dadurch einfach und nachhaltig verwirklichen. In einem neuen Video wird von STARTUPS.CH die Errichtung einer Stiftung einfach erklärt.

Stiftung einfach erklärt

Zur Errichtung einer Stiftung widmet man ein Vermögen einem besonderen Zweck, der nicht widerrechtlich oder unsittlich sein darf. Die Stiftung hat keine Mitglieder, sondern nur Destinatäre, also diejenigen Personen, welche die Leistungen der Stiftungen empfangen können. In der Praxis wird verlangt, dass ein Mindestbetrag von CHF 50‘000 dem besonderen Zweck gewidmet wird.

Das zentrale Gründungsdokument ist die Stiftungsurkunde, die über Vermögen, Organisation und Zweck der Stiftung Auskunft gibt. Zusätzlich muss die Stiftung im Handelsregister eingetragen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind die Familienstiftung und die kirchlichen Stiftungen.

Vorteile der Stiftung

Die Stiftung ermöglicht die langfristige Widmung eines Vermögens für einen wohltätigen Zweck. Die Verwalter der Stiftung sind dabei an den festgelegten Zweck gebunden und müssen das Geld in diesem Sinne an die Destinatäre verteilen.

Die Stiftung geniesst in der Schweiz ein hohes Ansehen und Glaubwürdigkeit, weil sie sehr beständig ist.

Nachteile der Stiftung

Die Stiftung kann nur sehr schwerfällig abgeändert werden. Für eine nachträgliche Änderung des Zwecks müssen strenge gesetzliche Vorschriften beachtet werden.

Die Errichtung der Stiftung kann zudem durch die Gründer nicht mehr widerrufen werden. Die Gründer haben also keinen direkten Einfluss mehr auf das gewidmete Vermögen.

» Mehr Infos zur Stiftung» Jetzt Online Gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

9 Kommentare zu “Errichtung einer Stiftung einfach erklärt – Neues Rechtsformvideo

  1. So wie ich als möglicher Stifter das sehe ist die Gründung einer Stiftung viel zu Kosten intensiv und es braucht viele Amtshürden die genommen werden müssen – eine Stiftung kann ja auch abgelehnt werden! Rein die Umschreibung des Stiftungszwecks, die Organbeschreibung und die Auflösung verschlingen eine Unsumme von Zeit und Geld!
    Deshalb sehe ich als Alternative ein zweckgebundener Verein als viel einfachere und schneller zu implemetierende Variante, welche auch bei einer Auflösung, Umgestaltung viel flexibler ist.

    Ganz einfach – warum ist die FiFA ein Verein und keine Stiftung?

    • Guten Tag

      Es ist korrekt, dass die Gründung einer Stiftung zeitaufwändig ist. Sofern Sie Ihre Stiftung aber über STARTUPS.CH errichten, übernehmen wir die Umschreibung des Stiftungszwecks sowie die Erstellung sämtlicher Dokumente für Sie.

      Grundsätzlich kann auch ein Verein gegründet werden. Der Verein unterscheidet sich aber dahingehend von der Stiftung, dass eine Stiftung die Widmung eines Vermögens zu einem bestimmten Zweck darstellt, d.h. im Mittelpunkt steht ein bestehendes Vermögen, das angelegt wird, um die Destinatäre (Personen die von der Stiftung profitieren können) zu unterstützen. Bei einem Verein ist normalerweise noch kein grosses Vermögen vorhanden, d.h. der Verein wird gegründet um einen bestimmten (gemeinnützigen) Zweck zu verfolgen. Ein Verein verfügt zudem über Mitglieder, welche ein grosses Mitspracherecht haben. Insofern ist nicht immer ganz eindeutig, ob die Gründung eines Vereins mehr Sinn macht, als die Errichtung einer Stiftung.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Kontaktieren Sie uns noch heute um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbarern!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Guten Tag miteinander
    Ich stolpere immer wieder über die Begrifflichkeiten Geschäftsführung/Geschäftsleitung. Gibt es da Unterschiede? Konkret wenn jemand eine Stiftung gründen will? Wenn ja, welches sind die Unterschiede?

    Würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören. Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüsse
    Christian

    • Guten Tag

      Geschäftsführung/Geschäftsleitung sind Synonyme. In den Statuten und der Stiftungsurkunde des Notars (Art. 81 Abs. 2 ZGB) wird ein Stiftungsrat bezeichnet. Mehrere Stiftungsräte wählen einen Präsidenten. In der Regel vertritt dieser die Stiftung gegenüber Dritten. Möglich ist etwa, dass der Präsident/Geschäftsführer nur mit Kollektivunterschrift eines weiteren Stiftungsrates Rechtsgeschäfte tätigen kann. Lassen Sie sich vom Notar beraten. Für das Tagesgeschäft kann der Stiftungsrat einen Geschäftsführer bestimmen. Anschliessend reichen Sie dem Handelsregisteramt das Wahlprotokoll ein, damit der Geschäftsführer als solcher und die Zeichnungsberechtigung im HR bezeichnet wird.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  3. Ich habe mehrere teure Pferde (zwischen 150 und 500`000 Euro) in Deutschland in Ausbildung und Turniereinsätze und möchte dass diese auch nach meinem Ableben in meinem Sinne weiter betreut werden. Ist da eine Stiftung auch die richtige Antwort.
    Freue mich auf Ihren Kommentar.
    Max J. Matti

    • Guten Tag

      Wenn Sie eine Stiftung gründen, bringen Sie Ihr Vermögen in die Stiftung ein, welches anschliessend ausschliesslich der Stiftung gehört und im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt wird. Es wäre zu prüfen, ob die Pferde in Deutschland als Vermögen in eine schweizerische Stiftung eingebracht werden können sowie ob ein Stiftungszweck formuliert werden kann, der Ihrem Sinn entspricht.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  4. Ein Bauernhof in der Zentralschweiz wird nicht mehr weiter Betrieben (altershalber) die beiden Brüder sind schon lange Pensioniert und die Nachkommen sind nicht an einer Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebes interessiert.
    Die Auflösung des Betriebes kann einmalig mit reduziertem Steuersatz geschehen. Ist es für die gesamte Familie sinnvoll eine AG für Immobilien zu Gründen oder besser eine Stiftung gründen, Welche die Familie weiterhin finanziell unterstütz. Es können min. 22 Wohneinheiten auf den Grundstücken erstellt werden. Die Stiftung oder die AG könnte als Bauherr auftreten. Welche Rechtsform ist am Sinnvollsten – in Anbetracht dass die jetzigen Grundeigentümer schon sehr alt sind 80 Jahre und älter.

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