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Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH und die Mehrwertsteuer

Wie die Umwandlung einer Einzelfirma zivilrechtlich abgewickelt werden kann und wie Einkommenssteuerfolgen vermieden werden können wurde in früheren Beiträgen bereits erläutert. Nun werden wir auf das Thema Mehrwertsteuer eingehen.


 
Wenn bereits die Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig war, kann die Umwandlung grundsätzlich ohne Mehrwertsteuerfolgen durchgeführt werden. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Die übertragenen Aktiven müssen in der neuen AG oder GmbH in gleichem Masse der Mehrwertsteuer unterliegen, diese neue Gesellschaft darf also z.B. nicht steuerbefreit sein.
  • Die Umwandlung ist der Mehrwertsteuerbehörde auf einem entsprechenden Formular innert 30 Tagen zu melden (sog. Meldeverfahren).
  • Die Einzelfirma darf auf den Dokumenten zur Umwandlung (z.B. Kaufvertrag, Übertragungsvertrag) keinesfalls MWST aufführen, da sie ja keine zu bezahlen hat.


Da nach der Umwandlung eine andere Person Subjekt der Mehrwertsteuer ist (vorher die Einzelfirma nun die juristische Person, d.h. die gegründete AG oder die GmbH) muss eine neue Mehrwertsteuernummer beantragt werden.

Falls die Einzelunternehmung nicht mehrwertsteuerpflicht ist, ergeben sich in der Regel sowieso keine mehrwertsteuerlichen Probleme.

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4 Kommentare zu “Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH und die Mehrwertsteuer

  1. Hallo STARTUPS.CH

    Besten Dank nochmals für die Umwandlung meiner Einzelfirma. Hat zu meinem Erstaunen alles gut und schnell geklappt!

    Tipps an alle andern: unterschätzt den administrativen Aufwand nicht wegen des Namenswechsels; man muss praktisch alle Verträge neu aufsetzen lassen!

    Danke und Gurss, Georg

  2. Pingback: Der Jahreswechsel als optimaler Zeitpunkt für einen Rechtsformwechsel (insb. Umwandlung einer Einzelfirma) | STARTUPS.CH - clever gründen

  3. Hallo zusammen,

    per 1. Januar 2010 habe ich eine Einzelfirma gegründet (AHV -Anmeldung), jedoch noch ohne Handelsregistereintrag und ohne Mehrwertsteuerabrechnung. Bis ende Mai 2010 wird sich der Umsatz infolge einer Weiterbildung auch in Grenzen halten. Per 1. Juni 2010 möchte ich dann durchstarten und die Einzelfirma rückwirkend per 01.01.2010 in eine GmbH umwandeln. Ich arbeite im Auftragsverhältnis (Honorarbasis). Frage: Werden die in der Zeit vom 1.1.-31.05 erstellten Rechnungen rückwirkend dann doch noch mehrwertsteuerpflichtig? Müssen hierfür rückwirkend neue Rechnungen (mit MWST) an die Kunden geschickt werden?

    Besten Dank! Gruss Martin

  4. Mit der Gründung der GmbH entsteht ein neues Steuersubjekt, d.h. die GmbH muss neu bei der MWST angemeldet werden. Die Rechnungen der Einzelfirma müssen Sie nicht nochmals schreiben. Sie werden auch nicht rückwirkend Steuerpflichtig, wenn die Erträge auf ein Jahr aufgerechnet nicht CHF 100’000.- übersteigen. Sollten Sie in den ersten 5 Monaten einen Umsatz von CHF 50’000.- erreichen würde ich die Anmeldung vornehmen, da Sie ja dann auch die Vorsteuer auf den Investitionen vornehmen können.

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