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Unterschätzen Sie nicht die juristischen Implikationen einer Firmengründung

Während der ganzen Lebenszeit eines erfolgreichen Startups ist es wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört nicht nur die Wahl der richtigen Rechtsform, vielmehr ist es unerlässlich, dass die Rahmenbedingungen durch Verträge klargestellt und gefestigt werden.

form von aktionärbindungsverträgen

 

Es wird unterschieden zwischen Personengesellschaften, bei welchen der/die Inhaber persönlich haftet/en, und Kapitalgesellschaften, auf welche nachfolgend eingegangen wird. Der grösste Vorteil der GmbH liegt im tieferen Gründungskapital. Eine GmbH kann mit einem Stammkapital von CHF 20’000 gegründet werden, für eine AG wird ein Aktienkapital von CHF 100’000 benötigt. Hingegen eignet sich die AG besser, um Investoren anzugehen. Bei beiden Rechtsformen ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Parallel zur Gründung ist es von zentraler Bedeutung, die wesentlichen Verträge auszuarbeiten. Dies sind u.a. der Aktionärsbindungsvertrag (ABV) oder der Gesellschaftervertrag (GBV), welche spätere Diskussionen über den Ausstieg von Gesellschaftern oder den Verkauf der Gesellschaft vereinfachen. Besonders der ABV ist unerlässlich, da in den Statuten den Aktionären keine Pflichten auferlegt werden können.

Bei der Anstellung von Mitarbeitern sind Arbeitsverträge essentiell. Darin werden die konkreten Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten geregelt. Damit das Know-how und die Entwicklungen in der Gesellschaft verbleiben, sollten Konkurrenzverbote und Geheimhaltungserklärungen Teil eines Arbeitsvertrages sein. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern wird die Geheimhaltung üblicherweise in einer Geheimhaltungsvereinbarung geregelt.

Wir empfehlen für die Gründung sowie für die Ausarbeitung der wichtigen Verträge Experten beizuziehen.

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