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Verein oder gemeinnützige Stiftung – Welches ist die passendere Rechtsform für mein Vorhaben?

Wenn ein ideeller Zweck wie beispielsweise Gemeinschaft, eine bessere Umwelt, soziale, sportliche oder kulturelle Anliegen verfolgt werden sollen, stellt sich die Frage mit welcher Rechtsform dieses Ziel erreicht werden soll. Das Schweizerische Recht bietet hierzu vor allem zwei Formen, nämlich den Verein oder die gemeinnützige Stiftung. Doch wie sind sie aufgebaut und wo liegen ihre Vor- und Nachteile?

Was ist ein Verein?

Der Verein ist eine Vereinigung von Personen, die einem ideellen – also nicht wirtschaftlichen – Zweck nachgehen. Die Gründung erfolgt durch eine Versammlung und benötigt zwei Personen. Ein Vereinsvermögen zur Gründung ist dabei nicht gefordert, jedoch Vereinsstatuten, die den Zweck des Vereins benennen und die rechtliche Organisation innerhalb des Vereines regeln. Ein Verein wird grundsätzlich normal besteuert, ausser das Vereinskapital übersteigt eine jeweils kantonal geregelte Limite nicht oder es liegt ein gemeinnütziger Vereinszweck vor. In diesen Fällen kann von einer Besteuerung abgesehen werden.

Was ist eine gemeinnützige Stiftung?

Die Stiftung ist keine Gesellschaft, sondern besteht aus Vermögen, das der Gründer, der sogenannte Stifter, einem bestimmten Zweck widmet. Dazu wird eine Stiftungsurkunde verfasst, die im Normalfall einem Notar vorgelegt werden muss, der sie öffentlich beurkundet. Ausserdem wird von Stiftungen ein Kapital von mindestens Fr. 50’000 verlangt. Auf Antrag kann die gemeinnützige Stiftung von Steuern befreit werden.

Vor- und Nachteile von Verein und Stiftung

Während ein Verein sehr unkompliziert, schnell und günstig gegründet werden kann, ist die Errichtung einer Stiftung weitaus umständlicher, da sie neben der öffentlichen Beurkundung auch ein hohes Gründungskapital fordert. Der Vereinszweck kann auf Wunsch oder Notwendigkeit durch eine Statutenänderung durch die Mitglieder selber geändert werden. Bei der Stiftung hingegen ist der Zweck nur durch einen Antrag an die Aufsichtsbehörde zu ändern. Dies garantiert dem Stifter jedoch eine höhere Sicherheit, dass sein Vermögen nicht anders verwendet wird, als er es sich wünscht. Ausserdem ist eine gemeinnützige Stiftung steuerbefreit, was bei den meisten Vereinen nicht der Fall ist. Sollte das Weiterbestehen des Vereins eines Tages hinfällig werden, können seine Mitglieder die Auflösung selber bestimmen. Dies ist bei der Stiftung nicht möglich.

Soll also Vermögen in einen bestimmten Zweck fliessen, der möglichst unveränderlich ist, stellt eine gemeinnützige Stiftung die vorteilhaftere Variante dar. Ist der Wunsch jedoch eher eine Personenvereinigung zu einem Zweck, in der die Verwendung von Vermögen nicht den Schwerpunkt bildet, ist der einfach zu gründende und flexible Verein die passendere Lösung.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Arbeitshilfe.

 

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