Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Stiftung

Stiftungen erhalten eine Steuerbefreiung von der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, sofern sie gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgen.

Steuerbefreiung

Voraussetzungen einer Steuerbefreiung

Um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu gelangen muss eine Stiftung einen gemeinnützigen, öffentlichen oder Kultuszweck verfolgen. Dabei muss die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. Eine Steuerbefreiung wird nicht anerkannt, wenn die Stiftung zwar eine entsprechende Zweckbestimmung hat, diese aber nicht umsetzt. Die Stiftung, welche eine Steuerbefreiung beansprucht, hat ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Es liegt an der Stiftung zu beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt.

1. Gemeinnützige Zwecke

  • Die Stiftung muss gemeinnützige Zwecke verfolgen, d.h. die Tätigkeit muss im Allgemeininteresse liegen. Dies ist bspw. bei karitativen oder gesundheitsfördernden Tätigkeiten gegeben.
  • Der Kreis der Empfänger der Leistung muss möglichst offen sein.
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten, welche auf Erwerbszwecken beruhen müssen ausgeschlossen sein.
  • Es dürfen keine Selbsthilfezwecke vorliegen.

2. Öffentliche Zwecke

  • Es muss eine öffentliche Aufgabe erfüllt werden, die sonst vom Gemeinwesen getragen würde.
  • Die Übertragung der Aufgabe auf die Stiftung muss auf einen öffentlich-rechtlichen Akt beruhen.

3. Kultuszwecke

  • Als Kultuszweck gilt die Pflege oder Förderung eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses in Lehre und Gottesdienst auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene.
  • Als gesamtschweizerisch gelten Glaubensbekenntnisse, welche im Gebiet der Schweiz von Bedeutung sind.

Eine teilweise Steuerbefreiung kann in Frage kommen, falls neben einem gemeinnützigen Zweck noch andere Zwecke verfolgt werden.

Umfang der Steuerbefreiung

Die Stiftung wird von der direkten Bundessteuer (Gewinnsteuer) und den Kantons- und Gemeindesteuern (Gewinn- und Kapitalsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) befreit. Kantonal abhängig ist die Befreiung von der Handänderungssteuer und der Grundstücksgewinnsteuer.

» Weitere Informationen zur Stiftung» Offerte rechnen und eine Stiftung online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Ein Kommentar zu “Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Stiftung

  1. Pingback: STARTUPS.CH – clever gründen Errichtung einer Stiftung: Was muss man beachten? - STARTUPS.CH - clever gründen

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert