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Was muss ein KMU bei der Revision beachten?

Bereits ist wieder die Zeit der Revisionen angebrochen. Doch wer ist zu einer solchen verpflichtet? Wie bereitet man sich optimal darauf vor? Wie viele Kosten werden ca. anfallen? Warum kann sich eine Revision lohnen, wenn man doch darauf verzichten könnte? Hier werden 15 der zentralsten Fragen zur Revision von KMUs beantwortet.

 

Zu Beginn eines Jahres stehen die Revisionen ins Haus. Der Jahresabschluss wird mit Argusaugen kontrolliert, Fragen gestellt und Ergänzungen eingeholt. In 15 kurzen Punkten wird hier auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Revision bei KMUs eingegangen.

  1. Revisionspflicht: Wer ist zur Revision verpflichtet?

Von Gesetzes wegen sind börsenkotierte Firmen und Konzerne sowie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine und Stiftungen zu einer Revision verpflichtet. Nicht unter diese Pflicht fallen Einzelfirmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

 

  1. Jahresabschluss: Was prüfen die Revisoren?

Von den Revisoren werden Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang geprüft. Sie vergewissern sich, ob die Geschäftszahlen als Ganzes keine «wesentlichen» falschen Angaben verbergen. Vor Augen schwebt den Revisoren die gängige Definition: «Wesentlich ist jede Angabe in der Jahresrechnung, die – sofern sie weggelassen oder falsch dargestellt wird – den Berichtsempfänger der Jahresrechnung in seinen Entscheidungen beeinflussen kann.»

 

  1. Die 20-40-250-Regel: Wie umfassend ist eine Prüfung bei einem KMU?

Bei KMUs ist meistens die eingeschränkte Revision anwendbar. Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung der Schweiz, auch bekannt als «Review». Diese wurde geschaffen, um KMUs vor unverhältnismässig hohem administrativem Aufwand und zu schützen und finanziell zu entlasten. In der Schweiz fallen ca. 95’000 KMU unter diese Revisionsart. «Wirtschaftlich bedeutende» Unternehmen sind hingegen zur ordentlichen Revision verpflichtet. Damit gemeint sind Firmen mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, einem Umsatz von 40 Millionen Franken und durchschnittlich 250 Vollzeitstellen.

 

  1. Eingeschränkte Revision: Wie prüft ein Revisor?

Ein Prüfer kontrolliert bei der «kleineren Prüfung» die Jahresabschlüsse allgemein. Kurz: Ein Revisor «plausibilisiert». Blickt man ihm während der Arbeit über die Schulter, basieren seine Prüfungshandlungen auf:

  • Befragungen des Managements,
  • Analysen (Kennzahlen, Trends, Veränderungen, Abweichungen Vorjahr und Budgets oder Branchenvergleiche: sogenannte analytische Prüfungshandlungen) sowie auf
  • angemessenen Detailprüfungen (Prüfungen von Transaktionen und Bestandesnachweisen sowie Stichprobenerhebungen).

 

  1. Zusicherung: Was ist eine Prüfungsaussage?

Nach der Durchführung und Bewertung von «Best Case»- und «Worst Case»-Szenarien geben die Revisoren bei der eingeschränkten Revision eine «negative Zusicherung» für die Generalversammlung ab. Eine mögliche Formulierung ist: «Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen.» Bei ordentlichen Revisionen wird der Befund hingegen positiv Formuliert und lautet regelmässig: «Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und Statuten».

 

  1. Opting-out: Wann dürfen KMU auf eine Revision verzichten?

Für Kleinstunternehmen besteht die Möglichkeit, gänzlich auf eine Revision zu verzichten. Damit angesprochen werden Firmen, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen beschäftigen. In der Schweiz sind dies mehr als eine viertel Million. Von dieser Option, auch «Opting-out» genannt, macht die Mehrheit der Kleinstfirmen, regelmässig auch Startups, gebrauch. Mit solch einem Beschluss müssen alle Gesellschafter einverstanden sein. Anschliessen bedarf es eines Antrages beim Handelsregister. Anschliessend wird die Revisionsstelle aus dem Handelsregister gelöscht. Ungeachtet alles gesetzlichen Vorschriften muss eine Firma immer eine Revision durchführen lassen, wenn dies von Aktionären, welche gesamthaft mehr als 10% des Aktienkapitals vereinen, verlangen.

 

  1. Mehr Sicherheit: Wann lohnt sich eine Revision für KMU?

Auch wenn ein Verzicht auf die Revision verlockend ist, gilt es zuerst die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gemäss Experten gehören zu den Vorteile unter Anderem:

  • Höhere Sicherheit: Eine Revision verringert das Risiko für die Unternehmensführung durch das «Vier-Augen-Prinzip». Eine Revision verschafft dadurch auch dem Verwaltungsrat höhere Sicherheit.
  • Prüforgan und Partner: Im Idealfall dient die externe Prüfung als ein wichtiges Element der Früherkennung, etwa bei einer Überschuldung. Zudem steht einem der Prüfer in der Funktion eines Gesprächspartners («Sparringspartner») zur Seite. Das fördert es, angrenzende Themen aus Innen- und Aussensicht zu diskutieren. Ebenso hilft es, wenn der Revisor den Verwaltungsrat generell auf seine Pflichten hinweist.
  • Nachfolgeregelung: Ein geprüfter Abschluss ist bei der Nachfolgeregelung oder bei einem bevorstehenden Verkauf von nicht zu vernachlässigender Hilfe.
  • Vertrauen/Bonität: Bei der Geldbeschaffung stellt ein ungeprüfter Jahresabschluss eine Hürde dar. Es ist denkbar, dass ein Kreditgeber auf die Durchführung einer Revision pochen kann. Eine Prüfung kann zudem Vertrauen gegenüber Steuerbehörden und Sozialversicherungen schaffen. Darüber hinaus wirkt eine externe Revisionsstelle auf (potenzielle) Geschäftspartner allgemein vertrauensbildend.

 

  1. Kosten: Wie teuer ist eine eingeschränkte Revision?

Die Kosten für eine eingeschränkte Revision variiert für ein KMU zwischen 3’000 Franken für Kleinstunternehmen bis zu 25’000 Franken für Unternehmen an der Schwelle zur ordentlichen Prüfung. Ein in der Praxis oft anzutreffender Richtwert spricht von 5’000. Das Revisionsgeschäft ist saisonal – mit Spitzenzeiten anfangs des Jahres. Wer bis April oder Juni wartet, kann wahrscheinlich von Preisnachlässen profitieren. Es ist sinnvoll, mehrere Offerten einzuholen. Dabei darf man nicht vergessen, dass die Revision von Gesetzes Wegen jeweils bis 30. Juni erfolgt sein.

 

  1. Checkliste: Wie bereiten sich KMU auf die Revision vor?

In der Praxis lohnt es sich für die Vorbereitung Checklisten zur Hilfe zu ziehen, die Angaben zum prüfenden Zahlen- und Datenkranz liefern. Dadurch werden die benötigten Unterlagen erkannt – im Sinne einer Universalliste. Verlangen Sie von Ihrem Revisor eine solche Liste, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

 

  1. Prüfungsplanung: Wie sieht der Ablauf einer Revision aus?

Ein möglicher Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Risikoanalyse, Prüfungsplanung in Absprache mit der Geschäftsleitung (GL)
  2. Ausführliche Befragung von GL und Finanzchef zur Jahresrechnung
  3. Prüfung der Jahresrechnung und der vorgeschlagenen Gewinnverwendung
  4. Ausgewählte Prüfung von Bestandesnachweisen/Bewertungsprüfungen zu wesentlichen Positionen
  5. Einholen einer vom Verwaltungsrat (VR) unterzeichneten «Vollständigkeitserklärung»
  6. Qualitätskontrolle durch einen nicht an der Prüfung beteiligten zugelassenen Revisionsexperten («Vier-Augen-Prinzip»)
  7. Aufzeigen von festgestellten Schwachstellen und Verbesserungsvorschlägen im Prüfungsgebiet in Zusammenarbeit mit den Fachverantwortlichen
  8. Mündliche und schriftliche Berichterstattung an GL, VR und Generalversammlung (GV)
  9. Auf Wunsch Teilnahme an der GV

 

  1. Verantwortung: Wofür übernimmt die Kontrollstelle die Verantwortung?

Diskussionen zwischen KMU-Vertretern und Revisoren führen mitunter zur Frage, wofür die Revisionsstelle Verantwortung übernimmt. Hier sichern sich Prüfer im Bericht ab: «Für die Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen». Ebenso besagt die Prüfungsaussage nichts über die Geschäftsführung des Verwaltungsrates. Revisoren sind in ihrer Arbeit auch nicht mit Beratern zu verwechseln, welche Aussagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zu Geschäftsrisiken oder zur Zukunftsaussicht treffen.

 

  1. Mängel: Welches sind die häufigsten vom Revisor festgestellten Gesetzesverstösse?

Am häufigsten werden erfahrungsgemäss unter anderem folgende Gesetzesverstösse beobachtet, welche nicht mit Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften zusammenhängen.

  • Kapitalverlust: Der Kapitalverlust stellt eine Form der Unterbilanz dar. Er liegt vor, wenn die Hälfte des Grundkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist. Dann sind Sanierungsmassnahmen angezeigt.
  • Verbot der Einlagenrückgewähr: Der Aktionär hat kein Recht, den einbezahlten Betrag zurückzufordern. Insbesondere geht es darum, dass die Gesellschaft nicht freiwillig von sich aus – offen oder verdeckt – die Einlage zurückerstattet.
  • Einberufung Generalversammlung: Oftmals geht es auch um das Nichteinhalten der gesetzlichen Einberufungsfrist für die General- oder Gesellschafterversammlung. Diese muss innerhalb sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen.

 

  1. Unabhängigkeit: Wie unabhängig muss das Kontrollorgan sein?

Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle von der zu prüfenden Gesellschaft ist nicht nur im Gesetz verankert, sondern wird auch in entsprechenden Standards der Berufsverbände geregelt. So wäre die Erstellung der Jahresrechnung unvereinbar mit dem Prüfungsauftrag. Unzulässig sind auch Beteiligungen, wesentliche finanzielle Verbindungen sowie enge Beziehungen zu Entscheidungsträgern. Das Mitwirken bei der Buchführung und das Erbringen anderer Dienstleistungen für die zu prüfende Gesellschaft sind zulässig. Wo hier die Grenzen verlaufen sollten, gibt in der Fachwelt immer wieder Anlass zu Diskussionen.

 

  1. Betrugsaufdeckung: Wie hoch ist die Sicherheit nach einer Revision?

Auch nach einer professionellen und objektiven Revision durch eine gesetzlich zugelassene Prüfstelle gibt es keine absolute Sicherheit. Es gibt bspw. keine Gewähr, dass deliktische Handlungen wie Betrugsfälle im Rahmen einer Revision aufgedeckt werden. Auch andere Gesetzesverstösse im Zusammenhang mit Steuern oder Sozialversicherungen sind von der Prüfung ausgenommen.

 

  1. Partner: Wie finden KMU die «richtige» Revisionsstelle?

Seit fast zehn Jahren müssen sich Revisoren im Register der Aufsichtsbehörde (RAB) eintragen lassen. Das ist eine Voraussetzung zur Zulassung. Zudem gilt es zu beachten, dass der Prüfer die jeweilige Branche kennt und mit deren Besonderheiten vertraut ist. Eine Rolle bei der Auswahl spielen nebst Sympathie und Vertrauen folgende Fragen:

  • Ist die Revisionsstelle bei einem Berufsverband (Treuhand Suisse oder Expert Suisse) angeschlossen? Dies gewährleistet Vertrauen, periodische Weiterbildung und Kontinuität.
  • Besteht eine Haftpflichtversicherung? Eine solche Versicherung ist bei allfälligen Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorteil.
  • Sind Referenzen vorhanden? Holen Sie Referenzen bei anderen Firmen, Geschäftspartnern oder Bekannten ein.

 

Quelle: Swisscom KMU Magazin

 

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3 Kommentare zu “Was muss ein KMU bei der Revision beachten?

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Bezüglich der Revision würde ich gerne fragen, wie eine Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen zu bewerten ist, wenn diese Firma nicht börsenkotiert ist?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen
    A. L.

    • Guten Tag

      Wie Maschinen, Fahrzeuge, Warenvorräte oder Beteiligungen zu bewerten sind, steht dem Unternehmen nicht völlig frei. Die Betriebsrechnung (gesetzgeberischer Ausdruck für die Erfolgsrechnung) und die Bilanz sind gemäss Art. 959 OR “nach allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und übersichtlich” aufzustellen, damit die Beteiligten einen möglichst zuverlässigen Einblick in die wirtschaftliche Lage des Geschäftes erhalten.

      Ohne weitere Kenntnis des genaueren Sachverhalts ist grundsätzlich diese Beteiligung ohne Börsenwert anfänglich zu den Herstellungskosten bzw. zum Kaufpreis zu bewerten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

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