Wie läuft eine Unternehmensgründung in der Schweiz ab?

Von der schlagkräftigen Idee im Kopf des Unternehmers bis zur eigenen Unternehmung auf dem Papier führt ein weiter – jedoch absolut gangbarer – Weg. Neben dem Willen und der Motivation, welche ein Unternehmensgründer benötigt, sind die im Folgenden dargestellten formellen Schritte von notwendiger Voraussetzung, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.

  • Idee
    Eine überzeugende Geschäftsidee ist die Basis jeder erfolgreichen Unternehmensgründung. Dabei kann es sich um eine innovative Idee handeln, die es so noch nicht gibt. Eine gute Geschäftsidee kann aber auch darin bestehen, etwas bereits Bestehendes auf eine völlig neue Art und Weise anzubieten.

Wegleitung zum Businessplan
Die 10 Grundregeln für eine erfolgreiche Firmengründung

 

  • Wahl der richtigen Rechtsform
    Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab: Anzahl beteiligter Personen, Anonymität der beteteiligten Personen, notwendiges Startkapital, gewünschte Haftung (privat oder nur Gesellschaftskapital), Auftritt nach Aussen (eine AG gilt bspw. im Vergleich zu einer GmbH als seriöser), Familienzulagen (für Einzelfirmen gibt es nicht in allen Kantonen Familienzulagen).

Dauer ohne STARTUPS.CH: 1 - 3 Tage
Dauer mit STARTUPS.CH: 15 Minuten im Rahmen eines Beratungsgespräches

Die Rechtsformen der Schweiz
Informationen für Kunden aus dem Ausland

 

  • Durchführung/Erstellung der Dokumente
    Die Durchführung der Unternehmensgründung beginnt mit dem Erstellen aller erforderlichen Dokumente (Statuten, Öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung etc.). Dies übernimmt für Sie ein Jurist von STARTUPS.CH.

Mit STARTUPS.CH können Sie ganz einfach eine Offerte für Ihre Unternehmensgründung berechnen. Wenn Sie mit der Offerte einverstanden sind, können Sie sich als Benutzer registrieren und anschliessend die Daten Ihrer Firma eingeben und die Firmengründung online abschliessen. Dieser Prozess sollte nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen. Danach überprüft ein Jurist von STARTUPS.CH Ihre Daten und nimmt mit Ihnen telefonisch Kontakt auf. Sie erhalten alle gründungsrelevanten Dokumente per E-Mail innert 24 Stunden (an Werktagen) zugestellt.

Dauer ohne STARTUPS.CH: 7 - 14 Tage
Dauer mit STARTUPS.CH: maximal 24 Stunden (an Werktagen)

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  • Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals
    Um die Firmengründung durchführen zu können, benötigen wir eine Kapitaleinzahlungsbestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals (nur bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH).

Um die Kapitaleinzahlungsbestägigung zu erhalten, müssen Sie das Gesellschaftskapital auf einer Schweizer Bank einzahlen. Diese erstellt dann die Bescheinigung.

STARTUPS.CH bietet in Zusammarbeit mit PostFinance/Valiant Bank diesen Service ebenfalls zu Spezialkonditionen an.

Dauer ohne STARTUPS.CH: 3 - 7 Tage
Dauer mit STARTUPS.CH: 1 - 3 Tage

 

  • Beurkundung der Gründungsdokumente beim Notar
    Um Ihre Unternehmung ins Handelsregister eintragen zu können, müssen sämtliche Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei Kapitalgesellschaften). Nachdem die notarielle Beglaubigung durchgeführt wurde, werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet. STARTUPS.CH übernimmt selbstverständlich auch diesen Schritt für Sie.

Dauer ohne STARTUPS.CH: 5 - 7 Tage
Dauer mit STARTUPS.CH: 1 - 3 Tage


  • Handelsregistereintrag und Kontrolle des Handelsregisterauszugs
    Die Gründungsdokumente werden nach der öffentlichen Beurkundung ans Handelsregisteramt weitergeleitet, um den Handelsregistereintrag Ihres neu gegründeten Unternehmens zu erstellen. Dabei ist es wichtig, dass die eingereichten Dokumente fehlerfrei sind und den Anforderungen der kantonalen Handelsregisterämter entsprechen, denn fehlerhafte Dokumente werden an den Ersteller zur Korrektur zurückgeschickt (was mit zusätzlichen Kosten und einer längeren Wartezeit verbunden ist).

Nach Eintragung ins Handelsregister erhält STARTUPS.CH den Handelsregisterauszug zur Kontrolle (es kann vorkommen, dass dem Handelsregister Schreibfehler unterlaufen, deshalb muss der Handelsregisterauszug sofort nach Empfang kontrolliert werden). Nach erfolgter Kontrolle wird dieser per Mail sofort an den Firmengründer gesendet. Das Original wird per Post mit den beurkundeten Gründungsdokumenten versendet.

Die Firmengründer können nach erfolgtem Handelsregistereintrag über das einbezahlte Gründerkapital verfügen.

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Dauer mit STARTUPS.CH: durchschnittlich 12 Tage

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Unsere Partner – Ihr Vorteil

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Sie nutzen unsere Kontoführung und E-Banking Angebote und wir beteiligen uns mit bis zu CHF 200 an Ihren Gründungskosten.

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