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Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative: Bedeutung für Start-Ups?

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wurde am 12. Dezember 2016 vom Parlament angenommen. Damit geht eine lange Phase der Ungewissheit für Unternehmen endlich zu Ende. Was die Umsetzung für Auswirkungen auf Jungunternehmer und ausländische Gründer hat, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

masseneinwanderungsinitiative

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) mit 50,3% angenommen. In der Folge mussten Bundesrat und Parlament innerhalb von drei Jahren eine Umsetzung ausarbeiten. Diese Aufgabe wurde zu einer grossen Herausforderung, da es nicht möglich war die MEI wörtlich umzusetzen, ohne das geltende Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU und damit auch die bilateralen Verträge zu künden. Am 12. Dezember 2016 hat das Parlament einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der MEI innerhalb der dreijährigen Frist beschlossen.

Mehrheitsfähiger Vorschlag im Parlament

In einem ersten Schritt wurde vom Parlament eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen. Die Umsetzung ermöglicht es der Schweiz das FZA, die Forschungszusammenarbeit „Horizon 2020“ und die Bilateralen mit der EU aufrecht zu erhalten. Die jetzige Umsetzung ist äusserst pragmatisch und setzt die MEI nicht wörtlich um. Der Widerspruch, den die MEI ausgelöst hat, muss in einem nächsten Schritt aufgelöst werden. Dazu wird dem Stimmvolk in den nächsten Jahren voraussichtlich die RASA-Initiative vorgelegt.

Folgen für den Arbeitsmarkt

Inländische Stellensuchende, die bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet sind, werden mit der Umsetzung bevorzugt behandelt. Dazu müssen Arbeitgeber offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Die Inserate stehen dann während einer gewissen Zeit nur den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese Regelung gilt nur für Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche und Wirtschaftsregionen, in denen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt.

Die Arbeitgeber erhalten von den Arbeitsämtern die Bewerbungen von passenden Kandidaten für die offene Stelle. Die Arbeitgeber müssen diese Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung einladen. Das Resultat muss dem RAV zwar gemeldet, aber nicht begründet werden. Bei Familienunternehmen oder Personen, die schon vorher für das Unternehmen gearbeitet haben, sind Ausnahmen möglich.

Die geltende Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sieht vor, dass auch Grenzgänger und stellensuchende EU-Bürger bei der Arbeitsvermittlung anmelden können und so vom Vorrang profitieren können.

Auswirkungen auf Jungunternehmer

Für Unternehmen ist der bürokratische Aufwand vorerst überschaubar, da es die Begründungspflicht nicht in die Umsetzung geschafft hat. Mit der Einladungspflicht müssen sich voraussichtlich Unternehmen in der Gastronomie, Baubranche und Detailhandel beschäftigen, weil diese eher von überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit betroffen sind. Ab welchem Wert überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit vorliegt, wird der Bundesrat konkret in einer Verordnung regeln.

Keine Auswirkungen auf ausländische Gründer in der Schweiz

Ausländer können weiterhin in der Schweiz ein Unternehmen gründen. Die Voraussetzungen sind in diesem Blogbeitrag detailliert beschrieben. Durch die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommen auf Kroatien, können auch kroatische Staatsangehörige leichter eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Juristinnen und Juristen jederzeit zur Verfügung.

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