Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Vorzugsaktien / Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) mit Vorzugsaktien

Wir haben bereits Inhaber- und Namenaktien sowie die Untergruppe der Stimmrechtsaktien beschrieben. In diesem Beitrag möchten wir die zweite Untergruppe, diejenige der Vorzugsaktien gem. Art. 654 OR, erläutern.

Wie die Bezeichnung bereits ahnen lässt, geht es dabei um Aktien welche bevorzugt werden. Die Bevorzugung ist jedoch nur finanzieller Art. Dies grenzt die Vorzugsaktien von den Stimmrechtsaktien ab, welche eine stimmenmässige aber nicht eine finanzielle Bevorzugung vorsehen. Vorzugsaktien können jedoch mit Stimmrechtsaktien kombiniert werden. Dadurch erhalten gewisse Aktionäre eine sehr gewichtige Stellung (stärkeres Stimmrecht und finanzielle Bevorzugung!).

Vorzugsaktionäre erhalten von den Dividenden oder dem Liquitationsergebnis (bei Auflösung der Gesellschaft) mehr als die “normalen” Aktionäre. Dies kann auf zwei verschiedene Art geschehen:

  • Die Vorzugsaktionäre erhalten z.B. sämtliche Didivenden bis CHF 100’000, der darüber liegende Betrag wird unter allen Aktionären geteilt
  • Die Vorzugsaktionäre erhalten z.B. immer 1.5 mal die Dividende der restlichen Aktionäre

Beim ersten Beispiel werden die Vorzugsaktionäre vorweg entschädigt, d.h. sie erhalten eine Dividende bevor den restlichen Aktionären eine zusteht. Beim zweiten Beispiel erhalten die Vorzugsaktionäre ihren Anteil nicht vorweg sondern mit den restlichen Aktionären, sie erhalten jedoch einen grösseren Anteil.
In allen Fällen kann nur der Bilanzgewinn als Dividende ausgeschüttet werden. Dazu muss die Aktiengesellschaft auch einen Gewinn gemacht haben, resp. über entsprechende Reserven verfügen. Es wäre also nicht erlaubt, den Vorzugsaktionären CHF 100’000 an Dividenden pro Jahr zu garantieren, weil nicht bekannt sein kann, ob auch jedes Jahr CHF 100’000 zur Ausschüttung bereit stehen. Weitergehende Vorteile (z.B. freie Benutzung der Liegenschaften der AG) sind nur nach eingehender Prüfung möglich, je nach Fallkonstellation auch gar nicht erlaubt.

Es ist sowohl möglich Vorzugsaktien bereits bei der Gründung als auch erst später einzuführen. Bei der nachträglichen Einführung ist aber darauf zu achten, dass die neuen Vorzugsaktien im Intersse der Aktiengesellschaft sind und es dadurch zu keiner ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Aktionäre kommt (z.B. wäre es nicht erlaubt, dass ein Mehrheitsaktionär seine Aktien ohne Grund nachträglich zu Vorzugsaktien macht).
Genauso wie bei Stimmrechtsaktien haben auch beim Vorhandensein von Vorzugsaktien alle Aktienkategorien das Recht auf einen Sitz im Verwaltungsrat, also sowohl die Aktionäre mit als auch insbesondere diejenigen ohne Vorzugsaktien.
Zur Abschaffung von Vorzugsaktien reicht ein Beschluss der GV nicht aus. Es muss zusätzlich eine besondere Vorversammlung der Vorzugsaktionäre duchgeführt werden, die der Abschaffung ebenfalls zuzustimmen hat.

Vorzugsaktien können in verschiedenen Situationen eingesetzt werden. Bei einer Gründung einer AG kann dadurch eine besondere Leistung (z.B. grössere Sacheinlage, stärkeres Engagement, Ideengeber, etc.) belohnt werden, wenn man jemandem nicht die Stimmenmehrheit zuteilen will. Bei Sanierungsfällen ist es möglich, den neu einsteigenden Aktionären ihr erhöhtes Risiko durch Vorzugsaktien zu entschädigen. Nicht zuletzt kann die Vorzugsaktie auch als Ausgleich zu Stimmrechtsaktien eingesetzt werden. Diejenigen Aktionäre, welche keine Stimmrechtsaktien erhalten und dadurch benachteiligt sind, können über Vorzugsaktien finanziell bevorzugt werden, was einen gewissen Ausgleich zwischen den Parteien herstellt.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Thema “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Weitere Informationen zur AG

Offerte rechnen und AG online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

8 Kommentare zu “Vorzugsaktien / Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) mit Vorzugsaktien

  1. Guten Tag Herr Blasucci

    Danke für ihre wertvolle Arbeiten und Beiträge.
    Kleine technische Fragen in dem Bezug …
    1) Können Inhaberaktien Vorzugsaktien beinhalten
    2) Wie erfolgt dies technisch ? Sind da 2 Typen von Aktien zu schaffen ? und werden diese in Form von Aktienzertifikat erstellt ? können Aktienzertifikate selber von der Firma erstellt werden ?
    Beste Grüsse
    Rani Sawaf

    • Guten Tag Herr Sawaf

      Auch Inhaberaktien können Vorzugsaktien sein, dafür sind Inhaberaktien zu schaffen – für welche auch entsprechende Aktienzertifikate erstellt werden sollten. Diese können direkt von der Gesellschaft selber erstellt werden. Vorzugsaktien gewähren dem Besitzer der jeweiligen Inhaberaktien vermögensrechtliche Vorteile, z.B. höhere Dividenden etc. gegenüber den Stammaktienbesitzern. Zu Ihrer Gültigkeit müssen die Anzahl, der Nominalwert und die einzelnen Vorrechte (z.B. höhere Dividenden oder Vorzug beim Liquidationserlös) genau in den Statuten umschrieben werden. Die Zeichnung der Vorzugsaktien muss sowohl Angaben über Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie und Ausgabebetrag enthalten sowie bedingungslos zur vollumfänglichen Einlage verpflichten (Art. 630 OR). in den Statuten verankert werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Guten Tag, Herr Blasucci,

    ich bedanke mich auch für Ihren wervollen Beitrag.
    Könnten Sie mir bite erklären, welche Gründe es für die Emission von Vorzugsaktien aus der Sicht des Unternehmens gibt?

    Lieben Dank im Voraus.

    Mehmet Kanat

    • Grüezi Herr Kanat

      Gründe für die Schaffung von Vorzugsaktien können zum Beispiel die Beteiligung von Investoren sein, welche finanziell bevorzugt werden sollen oder aber bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Bei der Ausgabe von Vorzugsaktien wird der Mitarbeiter stärker finanziell beteiligt, hat aber dasselbe Stimmrecht wie die Stammaktien, d.h. er kann finanziell als Minderheitsaktionär den anderen Aktionären gleichgestellt werden. Die genauen Vorrechte der Vorzugsaktien sind in jedem Fall statutarisch festzuhalten.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  3. Guten Tag,
    Gemäss OR gilt ja, insofern nichts anderes in den Statuten vermerkt, dass eine Dividendenausschüttung symmetrisch zu erfolgen hat. Ist es möglich die Statuten dahingehend anzupassen, dass die Gesellschafterversammlung jeweils über eine asymmetrische Dividendenausschüttung beschliessen kann (z.B. Gesellschafter A erhält Betrag X und Gesellschafter B erhält den Betrag Y und im nächsten Jahr kann die Betragsaufteilung wieder anders aussehen)? Und dies ohne, dass irgendwelche Vorzugsaktien ausgegeben werden.

    Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Grundsätzlich gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h. die Aktionäre müssen auch hinsichtlich der Dividendenausschüttung gleich behandelt werden. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies über die Ausgabe von Vorzugsaktien gelöst werden.
      Anderenfalls können die Aktionäre gegen die Gesellschaft aufgrund Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsgebots klagen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  4. Ein älteres Familienmitglied will inskünftig auf Dividenden verzichten, will aber Aktionär bleiben.
    Ist es möglich, dass jeweils nur auf den Vorzugsaktien eine Dividende bezahlt wird (Einverständnis der älteren Familienmitgliedes vorhanden).
    Wie steht es mit dem steuerlichen Aktienwert ? Da nur der Vorzugaktionär die Dividende erhält, sollte ja dieser Wert höher sein ?
    Besten DAnk.

    • Guten Tag

      Es ist möglich, Vorzugsaktien zu schaffen und diese hinsichtlich der Dividendenzahlungen zu begünstigen. Dies müsste aber in den Statuten der Gesellschaft im Detail geregelt werden.
      Sofern sich bis anhin keine Regelung in den Statuten findet, ist dazu eine Statutenänderung nötig, welche öffentlich beurkundet werden muss.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert