Die Zweigniederlassung
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlagen.
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch geführter Betrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt. Die Zweigniederlassung übt in eigenen Lokalitäten eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und geniesst dabei eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit.
Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz in der Schweiz
Hauptsächlicher Verwendungszweck: | Geeignet für einen kaufmännisch geführten Betrieb der an einem anderen Standort als am Hauptsitz einer gleichartigen Tätigkeit nachgehen möchte. |
Anzahl Personen: | Es sind nur diejenigen Personen im Handelsregister einzutragen, die bei der Zweigniederlassung eine Zeichnungsberechtigung haben sollen und am Hauptsitz keine Zeichnungsberechtigung besitzen. Personen die für den Hauptsitz eine Zeichnungsberechtigung haben dürfen automatisch auch für die Zweigniederlassung zeichnen. |
Vorteile: |
- Professioneller Auftritt eines weiteren Standortes eines Unternehmens |
Nachteile: |
- Keine Haftungsbegrenzung auf die Zweigniederlassung |
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Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz im Ausland
Hauptsächlicher Verwendungszweck: | Geeignet für einen kaufmännisch geführten Betrieb einer ausländischen Gesellschaft der an einem Standort in der Schweiz einer gleichartigen Tätigkeit nachgehen möchte. |
Anzahl Personen: | Es sind nur diejenigen Personen im Handelsregister einzutragen, die bei der Zweigniederlassung eine Zeichnungsberechtigung haben sollen. Hierbei muss mindestens eine in der Schweiz wohnhafte selbständig vertretungsberechtigte Person ernannt werden. |
Vorteile: |
- Professioneller Auftritt einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens |
Nachteile: | - Keine Haftungsbegrenzung auf die Zweigniederlassung - Übersetzung gewisser Dokumente des Hauptsitzes in eine Amtssprache des zuständigen Handelsregisters |
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