Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz des Inhabers versteuert. Es bedarf keiner separaten Steuererklärung.
Die bezahlten Steuern können Einzelunternehmer oder Personengesellschafterinnen weder beim Bund noch in den Kantonen vom steuerbaren Reingewinn in Abzug bringen.
Auf das Vermögen muss die Vermögenssteuer entrichtet werden.
Die korrekte Abgrenzung von privatem und geschäftlichem Aufwand ist auch nötig bei z.B. Geschäftsreisen, Geschäftswagen, Restaurant- und Reisespesen, Berufskleidern, Weiterbildung etc.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafterinnen setzt sich das Einkommen aus allen Bezügen aus dem Unternehmen (Gewinn, Lohn, Zins) sowie dem übrigen Einkommen zusammen.
Dieses Gesamteinkommen muss beim Bund, beim Kanton und bei der Gemeinde versteuert werden.
Das Privat- und Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern unterliegt nur den kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber der direkten Bundessteuer. Das gilt auch für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, bei denen jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin seinen und ihren Anteil am Einkommen und Vermögen persönlich versteuert.
Unternehmen erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne werden mit dem Unternehmenssteuersatz versteuert.
Auf das Eigenkapital des Unternehmens werden Kapitalsteuern gezahlt. Für das Unternehmen wird eine separate Steuererklärung erstellt.
Schliessen Unternehmen ein Geschäftsjahr erfolgreich ab, erwirtschaften sie einen Gewinn. Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Anrecht auf einen Anteil daran.
Die Dividende ist der Teil des Reingewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.
Sofern die Gewinne des Unternehmens nicht als Dividende ausgeschüttet werden, ist der Steuersatz zunächst tiefer als bei einer Personengesellschaft.
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privatem und Geschäft. AG und GmbH werden als Unternehmen besteuert, Aktionär und Gesellschafter als Privatpersonen.
Die Aktionäre / Gesellschafter erhalten entsprechende Dividenden. Diese Dividenden müssen die Aktionäre / Gesellschafter als Kapitalertrag versteuern.
Sofern ein Aktionär / Gesellschafter mehr als 10 % der Firmenanteile besitzt, müssen lediglich ca. 50 % (kantonal unterschiedlich) der Ausschüttung besteuert werden.
Die klare Trennung führt auf der anderen Seite aber zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Dies ist bei der Dividendenausschüttung der Fall.
Kaum ist die Buchhaltung fürs Geschäft abgeschlossen, ist die Steuererklärung dran. Nicht wenigen vergeht beim Blick in die geschäftliche Steuererklärung der Spass an der Arbeit. Man weiss oft gar nicht wo anfangen und was alles ausgefüllt werden müssen. Damit ist jetzt schluss – dank taxea.
Taxea fragt sie nach der Erfassung Ihrer Informationen nur nach Sachverhalten, die auf sie zutreffen. Dies minimiert die Dateneingabe aufs Wesentliche und der ganze Prozess dauert nur wenige Minuten! Im Folgejahr sind dann alle Informationen schon gespeichert und sie müssen nur noch die neuen Dokumente hochladen.
Besuchen Sie uns auf www.taxea.ch und probieren Sie den Service aus! Wir garantieren Ihnen maximale Abzüge und eine minimale Steuerlast.
Eine Geschäftsidee ist wichtig. Doch erst die passende Strategie definiert, welche Schritte Sie wann setzen sollten. Mit der Canvas-Methode kommen Sie Ihren Zielen auf die Spur.
MEHR ERFAHRENDer Businessplan enthält alles, was Ihr Unternehmen erfolgreich machen kann. Mit einer seriösen Businessplanung senken Sie die Risiken deutlich. Nutzen Sie dazu unsere Tipps.
MEHR ERFAHRENJe nach Art Ihrer geplanten Firma profitieren Sie von anderen steuerlichen Aspekten. Personengesellschaften werden anders besteuert als Kapitalgesellschaften.
MEHR ERFAHRENDen richtigen Versicherungsvertrag abzuschliessen, kann Ihre Firma im Ernstfall vor dem Konkurs bewahren. So finden Sie die Versicherungen, die zu Ihren Anforderungen passen.
MEHR ERFAHRENSobald Jungunternehmer den Schritt in die Selbständigkeit wagen, stellt sich die Frage, ob ein Bezug der Pensionskasse möglich ist. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung für den Vorbezug der Pensionskasse.
MEHR ERFAHRENWenn Sie selbstständig sind, müssen Sie alle Ausgaben und Einnahmen festhalten, um diesbezüglich stets Auskunft geben zu können. Diese Aufgabe überfordert viele Firmengründer.
Erfahren Sie hier, ob es sinnvoller für Sie ist, die Buchhaltung auszulagern oder mit geeigneter Software selbst zu machen.
Bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Entweder telefonisch, per Mail oder Sie buchen Ihren Beratungstermin gleich online.
Jetzt Termin vereinbaren