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Sie spielen mit dem Gedanken, eine GmbH zu gründen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob die GmbH die richtige Rechtsform für Sie ist? Hier erfahren Sie alles, was Sie zur GmbH wissen müssen.Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. In Ihr können sich eine oder mehrere Personen zu einer Gesellschaft zusammenschliessen, wobei jede/r Gesellschafter/in bis höchstens zum Betrag seines/ihres eingetragenen Stammkapitals haftet.
Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie sich gut überlegen, ob diese zu Ihnen und Ihrem Geschäftsmodell passt. Hier finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile der GmbH.
Wie haben hier die wichtigsten Punkte und Fakten zur GmbH für Sie zusammengefasst, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern. Falls Sie unsicher sind, welche Rechtsform sich am besten für Ihr Business eignet, beraten wir Sie gerne persönlich in einem Beratungsgespräch.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000.
In einer GmbH sind mindestens eine/n Gesellschafter/in und eine/n Geschäftsführer/in obligatorisch. Sie können allerdings beide Positionen gleichzeitig ausüben. Dabei ist wichtig, zu beachten, dass mindestens ein/e zeichnungsberechtigte/r Geschäftsführer/in den Wohnsitz in der Schweiz haben muss.
Wenn Sie eine GmbH gründen, können Sie den vollen Betrag von CHF 20’000 des Mindestkapitals per Bar- oder Sacheinlage finanzieren.
Sie können lediglich bei der Gründung einer Einzelfirma Pensionskassengelder vorbeziehen. Ein Pensionskassenvorbezug ist bei der GmbH also nicht möglich.
Die Revision ist bei einer GmbH dann obligatorisch, wenn diese 10 oder mehr Mitarbeitende hat. Die GmbH unterliegt gemäss dem Obligationenrecht (Art. 727) der ordentlichen Revision, wenn sie während zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden Werte überschreitet: 250 Vollzeitstellen; CHF 40 Millionen Umsatz; CHF 20 Millionen Bilanzsumme.
Grundsätzlich können Sie den Firmenname Ihrer GmbH frei wählen. Hier besteht die einzige Vorschrift darin, dass Sie den Firmennamen um den Zusatz «GmbH» / «Sàrl» / «Sagl» ergänzen müssen.
Der Eintrag ins Handelsregister ist bei der Gründung einer GmbH obligatorisch. Im Handelsregister werden die Gesellschafter/innen und somit die Eigentümer/innen des Stammkapitals namentlich eingetragen.
Die Mehrwertsteuer ist bei einer GmbH erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch. Es ist aber möglich, sich bei einem niedrigeren Umsatz der MWST zu unterstellen.
Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt erledigen, bevor Sie eine GmbH gründen.
Sie können den Firmenname grundsätzlich frei wählen. Dieser muss aber den Tatsachen entsprechen und darf zu keiner Täuschung Anlass geben. Zudem müssen Sie diesen um den Zusatz «GmbH» / «Sàrl» / «Sagl» ergänzen.
Legen Sie einen mit Ihren eigenen Worten formulierten und zutreffenden Zweck für Ihre GmbH fest, bevor Sie diese gründen. Dieser Zweck ist später im Handelsregistereintrag ersichtlich.
Wo soll sich der Sitz und somit das Domizil Ihrer Firma befinden? Beachten Sie hierbei auch die Steuersätze der verschiedenen Kantone und Gemeinden.
Legen Sie fest, welche Personen an der GmbH zu welchem Mass beteiligt sein sollen und wer die Zeichnungsberechtigung erhält.
Das Stammkapital bei der Gründung einer GmbH muss mindestens CHF 20'000 betragen. Dabei muss jeder Stammanteil einen Nennwert von mindestens CHF 100 haben.
Bestimmen Sie, wer in Ihrer GmbH Geschäftsführer/in sein soll. Falls es mehrere Geschäftsführer/innen geben soll, muss zusätzlich ein/e Vorsitzende/r festgelegt werden.
Klären Sie ab, ob Ihre GmbH bereits mehrwertsteuerpflichtig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der voraussichtliche Umsatz im Geschäftsjahr CHF 100'000 übersteigt.
Kümmern Sie sich nun darum, ein eigenes Logo zu erstellen, sodass Sie ein Branding aufbauen können.
Jetzt sind Sie bereit, Ihre Firma zu gründen.
Berechnen Sie in unserem System eine Offerte für die Gründung Ihrer GmbH und geben Sie dazu alle notwendigen Daten ein.
Nachdem die Dokumente vorbereitet wurden, müssen Sie die erforderlichen Dokumente unterschreiben und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Dies können Sie auf der Gemeinde, beim Notar oder teilweise sogar online erledigen.
Überweisen Sie nun das notwendige Stammkapital (mindestens CHF 20'000) auf ein Sperrkonto einer Bank und senden Sie uns die Kapitaleinzahlungsbestätigung im Original zu.
Senden Sie sämtliche Gründungsdokumente per Einschreiben an STARTUPS.CH. Danach werden weitere Dokumente durch STARTUPS.CH erstellt und an das zuständige Handelsregisteramt geschickt.
Nach dem Eintrag ins Handelsregister wird sich die AHV-Ausgleichskasse Ihres Gründungs-Kantons bei Ihnen melden. Sie müssen sich selbst und die anderen Gesellschafter/innen sowie Mitarbeitende bei der Ausgleichskasse anmelden.
Nachdem Ihre Firma im Handelsregister eingetragen wurde und wir Ihren Handelsregisterauszug zur Hand haben, erstellen wir die Mehrwertsteueranmeldung für Sie.
Bestellen Sie nun die Werbematerialien: Bestellen Sie Visitenkarten, Briefpapier und weitere Druckmaterialien. Registrieren Sie ausserdem eine Internetdomain und erstellen eine eigene Website.
Kümmern Sie sich um Ihre Buchhaltung. Sofern Sie Unterstützung bei der Buchhaltung oder der Steuerabrechnung benötigen, so stellt Ihnen STARTUPS.CH ein breites Netzwerk an Treuhand-Partnern zur Verfügung.
Lassen Sie Ihre Marke schützen (Firmenname und Logo). STARTUPS.CH unterstützt Sie dabei, sodass Sie sich unbesorgt um das Kerngeschäft kümmern können.
Sie wollen eine Firma gründen und haben sich für die Rechtsform der GmbH entschieden? Dann rechnen Sie heute noch eine unverbindliche Offerte bei STARTUPS.CH.