Einfach. Online. Marke schützen.

Lassen Sie Ihre Marken schützen und ersparen Sie sich so kostspieligen Ärger mit Konkurrenten. Unsere Juristen können Ihnen den bestmöglichen Rechtsschutz erarbeiten. Einfach. Online.

Ob ein Schutz Ihrer Marke möglich ist und in welcher Klasse Sie geschützt werden soll, können Sie gerne mit dem zuständigen Juristen oder der zuständigen Juristin besprechen.

Markenschutz

CHF 490
(exkl. MWST)
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Arbeitsvertrag Informationen

Wir empfehlen den Markenschutz vor allem, wenn Ihre Kunden das Kennzeichen mit Ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung in Verbindung bringen sollen. Zuzüglich zu unseren Kosten kommen die Kosten seitens Institut für Geistiges Eigentum (IGE) von CHF 550.- für einen 10-jährigen Markenschutz inkl. Schutz in drei Dienstleistungs- oder Warenklassen.

Markenüberwachung

ab CHF 490 / Jahr
(exkl. MWST)
Bestellen
Allgemeine Geschäftsbedinungen Informationen

Mit der Markenüberwachung wird sichergestellt, dass tatsächlich niemand anderes eine gleiche oder ähnliche Marke einträgt. Markenschutz ohne Markenüberwachung ist in der Praxis nicht ratsam, da man nicht mitbekommt wenn ein Trittbrettfahrer tätig wird. Eine Marke sollte immer ab dem Zeitpunkt der Registrierung überwacht werden.

Kombi-Angebot

CHF 900
(exkl. MWST)
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Datenschutzerklärung Informationen
* Preis im ersten Jahr

Eine Marke sollte immer ab dem Zeitpunkt der Registrierung überwacht werden. Daher empfehlen wir das Kombi-Angebot, da Sie somit von einem nahtlosen Übergang von der Registrierung zur Überwachung Ihrer Marke profitieren.

Nutzen der Markenregistrierung

Eine Marke gibt Ihnen das Recht, Ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem Namen oder Logo zu bezeichnen und hilft Ihnen, diese gegenüber von Konkurrenzprodukten zusätzlich zu unterscheiden und Ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, Ihre Produkte jederzeit sofort zu erkennen. Als bekannte Marken können beispielsweise Coca-Cola, Porsche oder Nike genannt werden.

Um Konkurrenten davon abzuhalten Ihren Firmenname oder Ihr Logo zu benutzen, empfehlen wir Ihnen, sie als Marke schützen zu lassen. Ist sie geschützt, so haben Sie etwas in der Hand, um gegen allfällige Missbräuche vorzugehen, resp. Personen oder Firmen, die Ihre Marke oder Firmenname benutzen, abzumahnen und zu fordern, dass diese den Gebrauch unterlassen.

Zu unterscheiden sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken. Einen Schutz erfolgt immer in bestimmten Warenklassen, d.h. beispielsweise für Kleider, Körperpflegemittel oder Maschinen. Die Klassen werden in der Internationalen Waren- und Dienstleistungsklassifikation (sog. Nizza-Klassifikation) eingeteilt.

Wortmarke

Eine Wortmarke bezeichnet eine Marke, die aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen besteht. Beispiele für eine Wortmarke wären beispielsweise Microsoft oder VW sowie "Have a Break, have a Kit Kat". Es muss dabei stets beachtet werden, dass allgemein genutzte Wörter nicht geschützt werden können (z.B. ist das Wort «Schreinerei» in Alleinstellung für die Tätigkeit eines Schreiners nicht als Marke schützbar).

Bildmarke

Eine Bildmarke besteht ausschliesslich aus einem graphischen Element. Beispiel für eine Bildmarke ist das Nike-Symbol oder das M von McDonalds.

Wort-Bild-Marke

Unter einer Wort-Bild-Marke werden Marken, die in einer bestimmten graphischen Schreibweise dargestellt werden, verstanden. Ein Beispiel hierfür ist das Logo von Ebay oder Google.