Einzelfirma in AG umwandeln

Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft (AG) bietet Chancen für Wachstum und Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien. Diese Veränderung bringt jedoch rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich, die sorgfältig geprüft werden sollten.

Ablauf

Wie wird meine Einzelfirma in eine AG umgewandelt?

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Firmendaten der AG erfassen

Erfassen Sie alle relevanten Firmendaten, damit wir den Umwandlungsprozess entsprechend Ihrer Unternehmensstruktur durchführen können.

Kontaktaufnahme durch Jurist:innen

Unsere Expert:innen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft innerhalb von 24 Stunden) bei Ihnen. Offene Fragen können besprochen werden und das weitere Vorgehen wird erläutert.

Prüfung und Bestätigung des Unternehmenswerts

Vom umzuwandelnden Einzelunternehmen muss ein buchhalterischer Abschluss erstellt werden. Dieser ist im Anschluss durch einen Revisor zu prüfen und der Wert des Einzelunternehmens zu bestätigen. Die Prüfung kann durch unsere Schwesterfirma Findea AG vorgenommen werden.

Gründungsdokumente erstellen

Nach Bestätigung des Unternehmenswerts werden unsere Expert:innen die Gründungsdokumente vorbereiten und Ihnen zur Verfügung stellen. Sie können diese zu Hause in Ruhe prüfen, ausdrucken und unterzeichnen.

Unterschrift beglaubigen lassen

Nun müssen Sie eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung einholen (z.B. beim Notariat). Diese bestätigt, dass die geleistete Unterschrift wirklich Ihre eigene sind.

Retournierung der Dokumente

Nach Erhalt der Gründungsdokumente werden unsere Expert:innen diese auf Vollständigkeit überprüfen und anschliessend dem Notariat zur öffentlichen Beurkundung weiterleiten.

Handelsregistereintrag

Wir übermitteln alle Gründungsdokumente an das Handelsregisteramt und stellen sicher, dass Ihre Einzelfirma erfolgreich in eine AG umgewandelt wird.

Wann ist die Umwandlung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft sinnvoll?

Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft in der Schweiz kann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen grössere Investitionen tätigen oder Kapital von externen Investoren aufnehmen möchte.

Die AG-Struktur bietet durch die Ausgabe von Aktien eine breitere finanzielle Basis und kann das Unternehmen für potenzielle Investoren attraktiver machen.

Ausserdem ermöglicht sie eine klare Trennung zwischen dem Unternehmen und dem Privatvermögen des Eigentümers, wodurch die Haftung begrenzt wird.

Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, Ihre Einzelfirma in AG umwandeln möchten.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Einzelfirma in eine AG umzuwandeln?

Es muss ein buchhalterischer Abschluss der Einzelfirma erstellt werden. Dieser wird anschliessend von einem Revisor geprüft und der Wert des Unternehmens bestätigt. Schliesslich erfolgt die öffentliche Beurkundung der Gründungsversammlung und der Statuten, wobei anschliessend sämtliche Unterlagen dem Handelsregisteramt einzureichen sind.

Gibt es spezifische rechtliche Anforderungen für die Umwandlung?

Ja, es müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein, einschließlich der Zustimmung aller Gesellschafter.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Umwandlung?

Die AG wird als eigenständige juristische Person steuerpflichtig. Der Gewinn der AG unterliegt der Gewinnsteuer für Unternehmen. Dies im Gegensatz zum Gewinn des Einzelunternehmens, der in der privaten Steuererklärung als Einkommen zu versteuern ist.

Wie lange dauert der Umwandlungsprozess in der Regel?

Das Verfahren kann je nach den individuellen Umständen und Genehmigungen mehrere Wochen bis Monate dauern.

Welche Kosten sind mit der Umwandlung verbunden?

Die Kosten können stark variieren. Insbesondere ins Gewicht fallen die Kosten für die Prüfung des buchhalterischen Abschlusses, die üblicherweise mindestens CHF 1‘500.- betragen.

Warum ist ein Rechtsformwechsel in der Schweiz vorteilhaft?

Die Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens in der Schweiz bietet viele Vorteile. Durch die Umwandlung in eine AG oder GmbH kann die persönliche Haftung des Unternehmers auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden, was vor finanziellen Risiken schützt.

Zudem ermöglichen AG und GmbH eine einfachere Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien bzw. Stammanteilen, was die finanzielle Stabilität und die Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens verbessert. Darüber hinaus trägt die Umwandlung zu einem professionelleren Erscheinungsbild des Unternehmens bei, was das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet.

Die flexiblere Struktur von AG und GmbH bietet mehr Spielraum für Wachstum und Expansion, insbesondere für größere Projekte oder internationale Geschäftstätigkeiten. Je nach Situation können sich steuerliche Vorteile ergeben.

Vor einer Umwandlung sollten jedoch die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen sorgfältig geprüft und eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die Umwandlung die langfristigen Ziele des Unternehmens unterstützt.

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