Einzelfirma gründen in der Schweiz: der einfachste Weg in die Selbstständigkeit (Leitfaden 2026)

Die Einzelfirma ist der einfachste Weg in die Selbstständigkeit in der Schweiz: ohne Startkapital, mit wenig Bürokratie und flexibler Struktur – ideal für Einzelunternehmer:innen und Gründer:innen.

Startups.ch Team
Einzelfirma gründen in der Schweiz: der einfachste Weg in die Selbstständigkeit (Leitfaden 2026)
Steuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgeben

Was bedeutet es, eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen?

Wer eine Einzelfirma in der Schweiz gründet, entscheidet sich für die einfachste und zugleich häufigste Form der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Einzelfirma ist keine eigenständige juristische Person, sondern wird von einer natürlichen Person geführt. Unternehmerin oder Unternehmer und Unternehmen bilden rechtlich eine Einheit. Diese Struktur ermöglicht einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit, ist jedoch auch mit einer hohen persönlichen Verantwortung verbunden. Die Einzelfirma eignet sich insbesondere für Personen, die alleine tätig sind und ihr Geschäft ohne komplexe Strukturen aufbauen möchten. Aufgrund der geringen formellen Anforderungen ist sie für viele Gründerinnen und Gründer der erste Schritt in die unternehmerische Tätigkeit.

Warum ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform in der Schweiz?

Die Einzelfirma ist die in der Schweiz am weitesten verbreitete Rechtsform. Ein erheblicher Anteil aller Unternehmensneugründungen entfällt auf diese Rechtsform. Der Hauptgrund hierfür liegt in der niedrigen Eintrittsschwelle: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, der administrative Aufwand ist gering und die Gründung kann rasch erfolgen. Zudem erlaubt die Einzelfirma eine hohe unternehmerische Flexibilität. Entscheidungen können ohne Mitwirkung Dritter getroffen werden und die Buchführungspflichten sind, insbesondere bei niedrigem Umsatz, überschaubar. All dies macht die Einzelfirma besonders attraktiv für Einzelpersonen, die ihre Geschäftsidee zunächst eigenständig umsetzen möchten.

Für welche Personen eignet sich die Einzelfirma besonders?

Die Einzelfirma ist vor allem für folgende Personengruppen geeignet:

  • Selbstständig Erwerbende ohne Geschäftspartner
  • Handwerkerinnen und Handwerker
  • Freiberuflich Tätige wie Berater, Coaches oder Treuhänder
  • Kreative Berufe, beispielsweise im Bereich Design, Text oder Fotografie
  • Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit persönlichem Kundenkontakt

Insbesondere dann, wenn keine Investoren beteiligt werden sollen und das unternehmerische Risiko überschaubar bleibt, stellt die Einzelfirma eine zweckmässige Rechtsform dar.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer Einzelfirma erfüllt sein?

Für die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz sind nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Gründerin bzw. der Gründer muss handlungsfähig sein und eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Ein Startkapital ist nicht erforderlich und die Einzelfirma entsteht rechtlich bereits mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Ab einem Jahresumsatz von 100 000 CHF besteht jedoch die Pflicht, die Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen.

Ist ein Handelsregistereintrag zwingend erforderlich?

Ein Handelsregistereintrag ist für Einzelfirmen erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 obligatorisch. Unabhängig davon kann ein freiwilliger Eintrag sinnvoll sein, insbesondere aus folgenden Gründen:

  • Erhöhung der Glaubwürdigkeit gegenüber Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern
  • Vereinfachter Umgang mit Banken und Behörden
  • Erweiterter Schutz des Firmennamens

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden sich daher bereits frühzeitig für einen Handelsregistereintrag, auch wenn dieser noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Welche Regeln gelten für den Firmennamen einer Einzelfirma?

Der Name einer Einzelfirma unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. So muss der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers zwingend Bestandteil der Firma sein und mit den Angaben eines amtlichen Ausweisdokuments übereinstimmen. Die Aufnahme von Vornamen ist zulässig, jedoch nicht verpflichtend. Zusätzlich können Tätigkeitsbeschreibungen oder Fantasiebezeichnungen ergänzt werden, sofern der Firmenname der Wahrheit entspricht und keine Täuschung verursacht. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der Namensverfügbarkeit im Zentralen Firmenindex (ZEFIX) sowie in relevanten Markenregistern.

Wie verläuft die Gründung einer Einzelfirma in der Praxis?

Die Gründung einer Einzelfirma ist einfach strukturiert. Entscheidet sich die Gründerin oder der Gründer für einen Handelsregistereintrag, erfolgt die Gründung in der Regel in folgenden Schritten:

  1. Entscheid zur Gründung und Wahl des Firmennamens
  2. Erstellung der erforderlichen Gründungsunterlagen
  3. Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
  4. Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt
  5. Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (SVA oder SUVA)

Ohne Handelsregistereintrag beschränkt sich der Prozess im Wesentlichen auf die Anmeldung bei der Ausgleichskasse.

Welche Unterlagen sind für die Gründung notwendig?

Die erforderlichen Dokumente hängen davon ab, ob ein Handelsregistereintrag erfolgt.

Ohne Handelsregistereintrag:

  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse als selbstständig Erwerbende oder Erwerbender

Mit Handelsregistereintrag:

  • Handelsregisteranmeldung
  • Beglaubigte Unterschrift
  • Gegebenenfalls eine Domizilannahmeerklärung

Der administrative Aufwand bleibt insgesamt gering und ist auch für Erstgründerinnen und Erstgründer gut überschaubar.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Einzelfirma?

Die Kosten für die Gründung einer Einzelfirma sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen sehr niedrig.

  • Ohne Handelsregistereintrag entstehen in der Regel keine direkten Gründungskosten.
  • Mit Handelsregistereintrag fallen je nach Kanton Gebühren von etwa CHF 200 bis CHF 300 an.

Weitere Kosten können im Zusammenhang mit Beratung, Versicherungen oder Buchhaltung anfallen, sind jedoch nicht zwingend Teil der Gründungskosten.

Wie ist die Haftung bei einer Einzelfirma geregelt?

Bei der Wahl der Einzelfirma ist die Haftungsfrage ein wesentlicher Aspekt. Die Inhaberin bzw. der Inhaber haftet unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens, d. h., geschäftliche Risiken können sich unmittelbar auf die private Vermögenssituation auswirken. Aus diesem Grund sind eine sorgfältige Risikoabwägung und eine angemessene Absicherung von zentraler Bedeutung.

Welche Versicherungen sind für Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma erforderlich?

Nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist eine Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder bei der SUVA erforderlich. Erst nach Anerkennung als selbstständig Erwerbende oder Erwerbender können die Sozialversicherungsbeiträge eigenständig abgerechnet werden.

Obligatorisch sind insbesondere Beiträge an AHV, IV und EO. Darüber hinaus können je nach Branche und persönlicher Situation weitere Versicherungen sinnvoll sein, etwa:

  • Unfallversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Krankentaggeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Buchhaltungspflichten gelten für die Einzelfirma?

Die Buchführungspflichten richten sich nach dem Jahresumsatz der Einzelfirma:

  • Bis CHF 500’000 Jahresumsatz:
    Einfache Buchhaltung in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht
  • Ab CHF 500’000 Jahresumsatz:
    Pflicht zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang gemäss Art. 957 ff. OR

Diese Regelung trägt wesentlich zur Attraktivität der Einzelfirma in der Startphase bei.

Wie erfolgt die Besteuerung einer Einzelfirma?

Eine Einzelfirma unterliegt keiner Doppelbesteuerung. Der erzielte Gewinn gilt steuerlich als Einkommen der Inhaberin bzw. des Inhabers und wird im Rahmen der privaten Steuererklärung versteuert. Auch das Geschäftsvermögen wird dem Privatvermögen zugerechnet.

Diese steuerliche Behandlung ist insbesondere in der Anfangsphase einfach und transparent.

Ist Wachstum mit einer Einzelfirma möglich?

Grundsätzlich ist es möglich, Mitarbeitende anzustellen und den Geschäftsbetrieb auszubauen. Eine Beteiligung Dritter ist jedoch nicht möglich, da die Einzelfirma untrennbar mit der Inhaberin oder dem Inhaber verbunden ist.

Sobald Partnerinnen, Partner oder Investoren beteiligt werden sollen oder eine Haftungsbeschränkung angestrebt wird, empfiehlt sich die Umwandlung in eine andere Rechtsform, etwa in eine GmbH oder AG.

Welche Vorteile bietet die Einzelfirma?

Die wichtigsten Vorteile der Einzelfirma lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Sehr einfache und schnelle Gründung
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Geringe Gründungskosten
  • Volle unternehmerische Entscheidungsfreiheit
  • Keine Doppelbesteuerung
  • Vereinfachte Buchhaltung bei geringem Umsatz

Welche Nachteile sind zu berücksichtigen?

Den Vorteilen stehen auch einige Nachteile gegenüber:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Keine Möglichkeit zur Beteiligung Dritter
  • Regional begrenzter Schutz des Firmennamens
  • Teilweise geringere Wahrnehmung der Professionalität
  • Erschwerte Kapitalbeschaffung

Diese Aspekte gewinnen insbesondere mit zunehmender Unternehmensgrösse an Bedeutung.

Kann die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden?

Ein Wechsel der Rechtsform ist jederzeit möglich und wird in der Praxis häufig vorgenommen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer gründen zunächst eine Einzelfirma und wandeln diese später in eine GmbH oder AG um, sobald ihr Geschäftsmodell etabliert ist und ihr Unternehmen wächst.

Weshalb ist die Einzelfirma ein geeigneter Einstieg in die Selbstständigkeit?

Für viele Gründerinnen und Gründer stellt die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz den pragmatischsten Einstieg in die Selbstständigkeit dar. Der geringe administrative Aufwand, die niedrigen Kosten und die hohe Flexibilität ermöglichen eine effiziente Umsetzung und schrittweise Weiterentwicklung von Geschäftsideen.

Fazit: Einzelfirma gründen in der Schweiz

Die Einzelfirma ist die ideale Rechtsform für alle, die unkompliziert und kostengünstig in die Selbstständigkeit starten möchten. Sie bietet maximale Freiheit, verlangt jedoch auch ein hohes Mass an persönlicher Verantwortung. Wer diese Aspekte berücksichtigt, kann mit der Einzelfirma eine solide Grundlage für unternehmerischen Erfolg in der Schweiz schaffen.

Steuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgebenSteuererklärung abgeben