Handelsregister Eintragung in der Schweiz
Das Handelsregister ist das offizielle Verzeichnis aller Unternehmen in der Schweiz. Die Eintragung ist für GmbH und AG obligatorisch, für Einzelfirmen ab CHF 100'000 Umsatz. Kosten: CHF 500-1'200, Bearbeitungszeit: 5-15 Werktage.
Das Handelsregister dokumentiert alle wichtigen Unternehmensdaten und schafft Rechtssicherheit. Hier alle wichtigen Informationen:
Wer muss sich eintragen?
Obligatorische Eintragung:
- GmbH: Immer eintragungspflichtig
- AG: Immer eintragungspflichtig
- Genossenschaften: Immer eintragungspflichtig
- Kollektivgesellschaften: Immer eintragungspflichtig
- Kommanditgesellschaften: Immer eintragungspflichtig
Bedingte Eintragung:
- Einzelfirmen: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- Zweigniederlassungen: Ausländische Unternehmen
- Stiftungen: Gemeinnützige Zwecke
- Vereine: Kommerzielle Aktivitäten
Erforderliche Dokumente:
Für GmbH:
- Gesellschaftsvertrag: Notariell beurkundet
- Kapitaleinzahlungsbeleg: Bankbestätigung
- Ausweise: Alle Gesellschafter und Geschäftsführer
- Domizilbestätigung: Geschäftsadresse
- Erklärung wirtschaftlich Berechtigte: Formular ausfüllen
Für AG:
- Statuten: Notariell beurkundet
- Kapitaleinzahlungsbeleg: Mindestens 20% des Aktienkapitals
- Ausweise: Verwaltungsrat und Geschäftsführung
- Gründungsprotokoll: Notarielle Beurkundung
- Prüfungsbericht: Bei Sacheinlagen
Fazit: Die Handelsregistereintragung ist ein wichtiger Schritt zur Unternehmensformalisierung. Mit sorgfältiger Vorbereitung und vollständigen Unterlagen verläuft der Prozess reibungslos.

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