Nach welchen Kriterien muss ich meinen Firmennamen auswählen?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz, zusammenhängende Rechtsfragen und generelle Informationen.
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Den Firmennamen kann man grundsätzlich frei wählen. Jedoch sind gewisse Schranken einzuhalten. So darf der Name nicht über den Zweck der Firma täuschen und der Firmenname darf nicht beschreibend sein.
- Täuschender Firmenname: Nicht erlaubt wäre z.B. die Bezeichnung "Rudolf Stahlhandel AG" wenn die Gesellschaft keinen Stahlhandel betreibt, sondern zum Zweck hat die Mietshäuser von Frau Rudolf zu verwalten.
- Beschreibender Firmenname: Nicht erlaubt wären also folgende Beispiele: "Auto AG", "Handels GmbH" oder "Maler AG". Erlaubt wären Firmennamen, die durchweitere Elemente ergänzt werden und so der Name individualisiert erscheint: z.B. "H. Meier Auto AG", "MiDio Handels GmbH", "Maler 2000 AG", "TATA Transport AG", "Lagerhaus Weinfelden AG".
- Familienname: Bei der Einzelfirma muss der Familienname (so wie er im Pass steht) im Firmenname vorkommen.