Was muss ich bei der Umwandlung der Rechtsform beachten?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz, zusammenhängende Rechtsfragen und generelle Informationen.
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Gesellschaften können ihre Rechtsform gemäss dem Fusionsgesetz (FusG) ändern. Das Gesetz, Art. 54 FusG, bestimmt die zulässigen Umwandlungen abschliessend. Eine Einzelunternehmung kann nicht direkt in eine GmbH oder AG umgewandelt werden, sondern muss mit Aktiven und Passiven in eine neu zu gründende Gesellschaft übertragen und anschliessend liquidiert werden. Auch ist es wichtig, den optimalen Zeitpunkt für eine Umwandlung zu wählen.