Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Franzose

Sie sind Franzose und möchten ein Unternehmen in der Schweiz gründen? Entdecken Sie die rechtlichen Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und wichtigsten Schritte für Ihren Erfolg.

Startups.ch-Team
Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Franzose
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Kann ein Franzose ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

Ja, ein französischer Staatsangehöriger kann durchaus ein Unternehmen in der Schweiz gründen, allerdings gelten je nach Wohnsitzsituation bestimmte Bedingungen. Wenn Sie bereits mit einer B- oder C-Bewilligung in der Schweiz wohnen, ist das Verfahren nahezu identisch mit dem eines Schweizer Staatsangehörigen. Wenn Sie in Frankreich wohnen, ist die Gründung weiterhin möglich, erfordert jedoch die Einhaltung besonderer Anforderungen je nach gewählter Gesellschaftsform.

Wohnsitzvoraussetzungen und Arbeitsbewilligungen

Die Schweiz unterscheidet zwischen zwei Hauptsituationen: Personen mit Wohnsitz im Inland und Nichtansässige. Für in Frankreich lebende Franzosen verbietet das Schweizer Recht nicht, Aktionär oder Gesellschafter einer Schweizer Gesellschaft zu sein. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer oder Selbstständiger erfordert jedoch grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erleichtert dennoch die Verfahren für französische Staatsbürger.

Konkret muss, wenn Sie von Frankreich aus aktiver Verwaltungsrat einer Schweizer AG sein möchten, mindestens ein in der Schweiz domiziliertes Verwaltungsratsmitglied die Befugnis haben, die Gesellschaft zu vertreten. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass die Gesellschaft tatsächlich von der Schweiz aus geleitet wird. Bei der GmbH muss mindestens ein Geschäftsführer in der Schweiz domiziliert sein.

Vorteile einer Unternehmensgründung in der Schweiz für Franzosen

Die Schweiz ist ein besonders attraktives Umfeld für französische Unternehmer. Der Unternehmenssteuersatz ist generell niedriger als in Frankreich: Je nach Kanton liegt er zwischen 12 % und 20 % des Gewinns, gegenüber 25 % in Frankreich. Die politische und monetäre Stabilität, die Qualität der Infrastruktur, der internationale Ruf von in der Schweiz domizilierten Unternehmen und die geografische Nähe zu Frankreich sind wesentliche Vorteile. Die Kantone Genf, Waadt, Freiburg und Wallis, nahe der französischen Grenze, sind bei französischen Unternehmern besonders beliebt.

Schritte zur Unternehmensgründung in der Schweiz von Frankreich aus

Der erste Schritt besteht darin, die für Ihr Projekt und Ihre Situation geeignete Gesellschaftsform zu wählen. Sie müssen dann den Sitz der Gesellschaft festlegen, der zwingend in der Schweiz sein muss. Es wird dringend empfohlen, einen Treuhänder oder einen Schweizer Anwalt beizuziehen, der beim Eintragungsverfahren im Handelsregister (HR) unterstützt. Nach der Eintragung im HR erhält die Gesellschaft eine UID-Nummer und kann ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Verfahren dauern je nach Gesellschaftsform und Kanton in der Regel zwei bis vier Wochen.

Den richtigen Kanton für die Niederlassung wählen

Die Wahl des Kantons ist strategisch, da die steuerlichen und administrativen Bedingungen erheblich variieren. Zug wird oft wegen seiner sehr vorteilhaften Besteuerung genannt, aber Genf, Waadt, Wallis und Freiburg bieten Nähe zu Frankreich und ein frankofones Umfeld. Einige Kantone bieten Empfangsdienstleistungen für ausländische Unternehmen an (One-Stop-Shops, persönliche Begleitung), was die Verfahren für ausländische Unternehmer erheblich erleichtert.

Besteuerung und Buchführungspflichten

In der Schweiz unterliegen Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) der Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene. Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % des Reingewinns, zuzüglich Kantons- und Gemeindesteuer. Die MWST gilt ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Die Führung einer dem Obligationenrecht (OR) entsprechenden Buchhaltung ist für alle Gesellschaften obligatorisch. Jährlich müssen eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung erstellt werden.

FAQ - Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Franzose

Kann ein Franzose ein Unternehmen in der Schweiz gründen, ohne dort zu wohnen?

Ja, das ist möglich. Ein französischer Staatsangehöriger kann Aktionär oder Gesellschafter einer Schweizer Gesellschaft sein, ohne dort wohnen zu müssen. Für die aktive Geschäftsführung ist jedoch mindestens ein in der Schweiz domizilierter Geschäftsführer (GmbH) oder Verwaltungsrat (AG) erforderlich. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erleichtert die Verfahren für EU-Bürger.

Braucht man eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung, um ein Unternehmen zu gründen?

Nein, für die Gründung einer AG oder die Beteiligung an einer GmbH ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Sie ist jedoch unerlässlich, wenn Sie persönlich eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben möchten (aktive Geschäftsführung, Anstellung). Ohne Bewilligung ist die übliche Lösung, einen Schweizer Treuhänder als domizilierten Rechtsvertreter zu bestimmen.

Werde ich sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich besteuert?

Nein. Das bilaterale Steuerabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz verhindert die Doppelbesteuerung. In der Schweiz erzielte Berufseinkünfte werden in der Schweiz besteuert. Für nach Frankreich ausgeschüttete Dividenden gelten die Regeln des Abkommens. Es wird dringend empfohlen, vor der Festlegung der Vergütungsstruktur einen Steuerexperten zu konsultieren.

Welchen Kanton soll ich für meine Unternehmensgründung in der Schweiz von Frankreich aus wählen?

Für Franzosen bieten die Westschweizer Kantone (Genf, Waadt, Freiburg, Wallis) den Vorteil einer gemeinsamen Sprache und geografischen Nähe. Zug ist steuerlich sehr attraktiv. Waadt und Freiburg bieten ein gutes Kosten-Leistungs-Verhältnis. Die Wahl hängt auch von Ihrer Branche und Ihrer geplanten physischen Präsenz in der Schweiz ab.

Welche Gesellschaftsform ist für einen Franzosen, der in der Schweiz gründen möchte, am einfachsten?

Die GmbH ist der beste Kompromiss: Mindestkapital CHF 20'000, beschränkte Haftung und relativ einfache Verwaltung. Sie erfordert jedoch einen in der Schweiz domizilierten Geschäftsführer. Die AG (Mindestkapital CHF 100'000) ist für ambitioniertere Projekte oder solche mit Investorenbedarf vorzuziehen. Die Einzelfirma ist Personen vorbehalten, die physisch in der Schweiz tätig sind.

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