Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Grenzgänger

Sie arbeiten in der Schweiz mit einer Grenzgängerbewilligung und möchten Ihre eigene Tätigkeit aufnehmen? Hier erfahren Sie alles über die Unternehmensgründung als Grenzgänger.

Startups.ch-Team
Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Grenzgänger
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Kann ein Grenzgänger ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

Ja, ein Grenzgänger mit G-Ausweis kann in der Schweiz ein Unternehmen gründen und leiten. Der G-Ausweis erlaubt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz, einschliesslich einer selbstständigen Tätigkeit, sofern der Grenzgänger weiterhin in seiner Herkunftsgrenzregion (Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich) wohnt und regelmässig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Diese Möglichkeit ist durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU geregelt.

Was ist der G-Ausweis und welche Rechte gewährt er?

Der G-Ausweis, oder Grenzgängerbewilligung, wird europäischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarstaat wohnen. Er gilt auf unbestimmte Zeit und ist an einen Arbeitgeber oder eine berufliche Tätigkeit gebunden. Der Inhaber des G-Ausweises muss in der Grenzzone wohnen und mindestens einmal pro Woche (oder täglich je nach bilateralen Abkommen) an seinen Wohnsitz zurückkehren. Gemäss FZA geniessen europäische Grenzgänger die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.

Angestellte und selbstständige Tätigkeit: Was ist der Unterschied für den Grenzgänger?

Ein Grenzgänger kann zwei Arten von Wirtschaftstätigkeiten in der Schweiz ausüben: eine Angestelltentätigkeit für einen Schweizer Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit als Unternehmer. In beiden Fällen unterliegt er den Schweizer Sozialabgaben (AHV, IV, EO, Unfallversicherung). Für eine selbstständige Tätigkeit muss der Grenzgänger die zuständige AHV-Ausgleichskasse informieren und sich gegebenenfalls im Handelsregister eintragen lassen. Die Unterscheidung zwischen Angestelltem und Selbstständigem ist wichtig, da sie die Versicherungspflichten und die Ansprüche auf Sozialleistungen bestimmt.

Verwaltungs- und Steuerpflichten für den Grenzgänger-Unternehmer

Ein Grenzgänger, der in der Schweiz ein Unternehmen gründet, muss mehrere Verwaltungspflichten erfüllen. Er muss sich bei der zuständigen kantonalen Arbeitsbehörde anmelden, einer AHV-Ausgleichskasse beitreten und sich im Handelsregister eintragen lassen, wenn die Gesellschaftsform dies erfordert (GmbH, AG) oder sein Umsatz bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Auf steuerlicher Ebene werden die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz an der Quelle besteuert, und der Grenzgänger muss diese Einkünfte in seinem Wohnsitzland unter Berücksichtigung der bilateralen Steuerabkommen deklarieren.

Französisch-Schweizerisches Steuerabkommen: Was der französische Grenzgänger wissen muss

Für französische Grenzgänger sieht das Steuerabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz spezifische Regeln vor. Grenzgänger, die in Grenzkantonen arbeiten (Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Zürich), werden in der Regel in ihrem Wohnsitzland, also Frankreich, besteuert. Die Einkünfte aus einem Schweizer Unternehmen können je nach Art der Tätigkeit und der gewählten Rechtsstruktur teilweise in der Schweiz besteuert werden. Es wird dringend empfohlen, einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren.

Sozialversicherungen: Was der Grenzgänger-Unternehmer zahlen muss

Jeder selbstständige Grenzgänger, der in der Schweiz tätig ist, ist verpflichtet, sich der AHV/IV/EO anzuschliessen und Beiträge auf sein Selbstständigeneinkommen zu zahlen. Der AHV-Beitragssatz für Selbstständige beträgt 10 % des Nettoeinkommens (reduzierter Satz bei niedrigen Einkommen möglich). Die BVG (berufliche Vorsorge) ist für Selbstständige nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen. Die Unfallversicherung UVG gilt ebenfalls. Diese Beiträge stellen eine erhebliche Belastung dar, die bei der Berechnung der Rentabilität berücksichtigt werden muss.

FAQ - Ein Unternehmen in der Schweiz gründen als Grenzgänger

Ich bin Grenzgänger mit G-Ausweis. Darf ich in der Schweiz ein Unternehmen gründen?

Ja. Der G-Ausweis erlaubt die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz, einschliesslich der Gründung einer Gesellschaft. Sie können Gesellschafter einer GmbH oder Aktionär einer AG sein. Sie müssen jedoch weiterhin in Ihrer Grenzregion wohnen und regelmässig an Ihren Wohnsitz zurückkehren. Ihre berufliche Tätigkeit muss effektiv auf Schweizer Boden ausgeübt werden.

Mein G-Ausweis gilt für eine Angestelltentätigkeit. Deckt er auch eine selbstständige Tätigkeit ab?

Nicht automatisch. Der G-Ausweis muss für eine selbstständige Tätigkeit angepasst werden. Sie müssen die zuständige kantonale Behörde (Einwohneramt oder Arbeitsamt) informieren. Das Verfahren ist für europäische Staatsangehörige dank des Freizügigkeitsabkommens (FZA) in der Regel unkompliziert.

Muss ich mich als selbstständiger Grenzgänger der Schweizer AHV anschliessen?

Ja, der Anschluss an die Schweizer AHV ist für alle Selbstständigen, die ihre Tätigkeit in der Schweiz ausüben, obligatorisch – unabhängig davon, ob sie Grenzgänger oder Ansässige sind. Der Beitragssatz beträgt 10 % des Nettoeinkommens für Selbstständige. Dieser Anschluss ist einer der ersten Schritte vor der Aufnahme der Tätigkeit.

Als französischer Grenzgänger: Wo zahle ich Steuern auf die Einkünfte aus meinem Schweizer Unternehmen?

Für französische Grenzgänger, die in Grenzkantonen tätig sind (Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg usw.), werden Berufseinkünfte gemäss dem französisch-schweizerischen Steuerabkommen in der Regel in Frankreich besteuert. Je nach Rechtsform der Gesellschaft und der Vergütungsart können jedoch bestimmte Steuern in der Schweiz anfallen. Eine individuelle Steueranalyse ist unerlässlich.

Ich bin Grenzgänger aus Deutschland. Kann ich in der Schweiz eine GmbH gründen?

Ja. Ein Grenzgänger aus Deutschland kann in der Schweiz eine GmbH gründen. Die Regeln ähneln denen für französische Grenzgänger: Der G-Ausweis muss die selbstständige Tätigkeit abdecken, und mindestens ein in der Schweiz domizilierter Geschäftsführer muss bestimmt werden. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen regelt die Besteuerung Ihrer Einkünfte.

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