Grundlagen Firmengründung

Wie gründe ich eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz? - Vollständiger Leitfaden 2025

Was ist eine Kollektivgesellschaft (KLG)?

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft für zwei oder mehrere natürliche Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen möchten.

Wichtige Kennzahlen:

  • 2022: knapp 1'400 neue KLG-Gründungen (weniger als 3% aller Gründungen)
  • 2020: ca. 15'400 aktive Kollektivgesellschaften in der Schweiz
  • Hauptsächlich im Primär- (1/3) und Tertiärsektor (2/3) vertreten

Für wen eignet sich eine KLG?

Typische Branchen:

  • Handwerksbetriebe
  • Restaurants und Gastronomie
  • Lokale Handelsfirmen
  • Dienstleistungsunternehmen mit starker Personenbindung

Ideale Voraussetzungen:

  • Zwei oder mehr Gründer
  • Tätigkeiten, die stark mit den Inhabern verknüpft sind
  • Kleinfirmen mit gemeinschaftlicher Führung

Kapital und Haftung

Mindestkapital:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine Kapitaleinlage notwendig

Haftungsregelung:

  • Primäre Haftung: Geschäftsvermögen der KLG
  • Sekundäre Haftung: Alle Inhaber haften unbeschränkt mit Privatvermögen
  • Solidarische Haftung: Gläubiger können von einem Gesellschafter die gesamten Schulden verlangen
  • Keine Nachschüsse erforderlich

Gründungskosten und Gebühren

Obligatorische Kosten:

  • Handelsregistereintrag: CHF 200.- bis CHF 300.-
  • SVA-Anmeldung: kostenlos

Gesamtkosten:

  • Minimale Gründungskosten (nur HR-Gebühren)
  • Bei Dienstleistern: CHF 150.- Fixpreis (zusätzlich zu HR-Gebühren)
  • Möglichkeit kostenloser Gründung bei Partnerangeboten

Erforderliche Dokumente

Grundlegende Unterlagen:

  • Gesellschaftervertrag (kann auch stillschweigend abgeschlossen werden)
  • Handelsregisteranmeldung mit folgenden Angaben:
    • Firmenname
    • Sitz und Domizil
    • Unternehmenszweck
  • Domizil-Annahmeerklärung (bei c/o-Adresse)

Firmenname - Regelungen und Vorschriften

Gesetzliche Vorgaben:

  • Name muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht täuschend sein (Art. 944 Abs. 1 OR)
  • Zusatz "KLG" oder "Kollektivgesellschaft" obligatorisch (Art. 950 OR)
  • Deutliche Unterscheidung von bestehenden Firmennamen erforderlich

Namensoptionen:

  • Personenbezogene Namen
  • Tätigkeitsbezogene Bezeichnungen
  • Phantasienamen

Prüfung der Verfügbarkeit:

  • Zentraler Firmenindex (Zefix): www.zefix.ch
  • Markenregister-Prüfung empfohlen

Buchhaltungspflichten

Einfache Buchhaltung (unter CHF 500'000 Jahresumsatz):

  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • Vermögenslage erfassen
  • "Milchbüechli-Rechnung" ausreichend

Doppelte Buchhaltung (ab CHF 500'000 Jahresumsatz):

  • Bilanz erstellen
  • Erfolgsrechnung führen
  • Anhang verfassen
  • Gesetzliche Grundlage: Art. 957ff. OR

Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung

Gewinnbeteiligung:

  • Regelung gemäss Gesellschaftervertrag (Art. 559ff. OR)
  • Jeder Gesellschafter hat Anrecht auf:
    • Gewinnanteil
    • Zinsen
    • Honorar des Geschäftsjahres

Verlustbeteiligung:

  • Verluste mindern Kapitalanteile
  • Honorar- und Zinsansprüche bleiben auf verminderten Kapitalteil
  • Gewinnausschüttung erst nach vollständiger Verlustdeckung

Versicherungen und Sozialversicherungen

Obligatorische Anmeldungen:

  • SVA-Anerkennung als selbständig Erwerbende
  • Sozialversicherungsbeiträge zahlen
  • Anmeldung auch bei Nebenerwerb erforderlich

Empfohlene Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung (branchenspezifisch)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Erwerbsausfallversicherung

Gründungsablauf - Schritt für Schritt

1. Vorbereitungsphase:

  • Geschäftsidee entwickeln
  • Gesellschafter bestimmen
  • Rechtsform-Entscheidung treffen

2. Dokumentenerstellung:

  • Gesellschaftervertrag aufsetzen
  • Gründungsunterlagen erstellen
  • Firmenname prüfen und reservieren

3. Behördliche Schritte:

  • Unterschriften beglaubigen lassen
  • Handelsregistereintrag beantragen
  • SVA-Anmeldung durchführen

4. Operative Vorbereitung:

  • Geschäftskonto eröffnen
  • Versicherungen abschliessen
  • Buchhaltung einrichten

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Einfache Gründung möglich
  • Flexible Gewinnverteilung
  • Gemeinsame Geschäftsführung
  • Niedrige Gründungskosten

Nachteile:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Solidarische Haftung aller Gesellschafter
  • Abhängigkeit von Mitgesellschaftern
  • Beschränkte Kapitalbeschaffung
  • Auflösung bei Austritt eines Gesellschafters

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann eine KLG stillschweigend entstehen?Ja, bereits durch gemeinsames Auftreten unter einem Firmennamen entsteht eine KLG, auch ohne schriftlichen Vertrag.

Ist der Handelsregistereintrag obligatorisch?Ja, für KLGs ist der HR-Eintrag obligatorisch, hat aber nur deklaratorische Wirkung.

Können juristische Personen KLG-Gesellschafter werden?Nein, nur natürliche Personen können Gesellschafter einer KLG sein.

Was passiert bei Austritt eines Gesellschafters?Die KLG löst sich grundsätzlich auf, ausser im Gesellschaftervertrag ist eine Fortsetzungsklausel vereinbart.

Fazit

Die Kollektivgesellschaft eignet sich für kleine bis mittlere Unternehmen mit mehreren Inhabern, die eine einfache und kostengünstige Rechtsform suchen. Die unbeschränkte Haftung erfordert jedoch sorgfältige Überlegung und angemessenen Versicherungsschutz.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Gründung von einem Fachspezialisten beraten, um die optimale Rechtsform für Ihr Vorhaben zu wählen.

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