Wie gründe ich eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz? - Vollständiger Leitfaden 2025
Was ist eine Kollektivgesellschaft (KLG)?
Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft für zwei oder mehrere natürliche Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen möchten.
Wichtige Kennzahlen:
- 2022: knapp 1'400 neue KLG-Gründungen (weniger als 3% aller Gründungen)
- 2020: ca. 15'400 aktive Kollektivgesellschaften in der Schweiz
- Hauptsächlich im Primär- (1/3) und Tertiärsektor (2/3) vertreten
Für wen eignet sich eine KLG?
Typische Branchen:
- Handwerksbetriebe
- Restaurants und Gastronomie
- Lokale Handelsfirmen
- Dienstleistungsunternehmen mit starker Personenbindung
Ideale Voraussetzungen:
- Zwei oder mehr Gründer
- Tätigkeiten, die stark mit den Inhabern verknüpft sind
- Kleinfirmen mit gemeinschaftlicher Führung
Kapital und Haftung
Mindestkapital:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Keine Kapitaleinlage notwendig
Haftungsregelung:
- Primäre Haftung: Geschäftsvermögen der KLG
- Sekundäre Haftung: Alle Inhaber haften unbeschränkt mit Privatvermögen
- Solidarische Haftung: Gläubiger können von einem Gesellschafter die gesamten Schulden verlangen
- Keine Nachschüsse erforderlich
Gründungskosten und Gebühren
Obligatorische Kosten:
- Handelsregistereintrag: CHF 200.- bis CHF 300.-
- SVA-Anmeldung: kostenlos
Gesamtkosten:
- Minimale Gründungskosten (nur HR-Gebühren)
- Bei Dienstleistern: CHF 150.- Fixpreis (zusätzlich zu HR-Gebühren)
- Möglichkeit kostenloser Gründung bei Partnerangeboten
Erforderliche Dokumente
Grundlegende Unterlagen:
- Gesellschaftervertrag (kann auch stillschweigend abgeschlossen werden)
- Handelsregisteranmeldung mit folgenden Angaben:
- Firmenname
- Sitz und Domizil
- Unternehmenszweck
- Domizil-Annahmeerklärung (bei c/o-Adresse)
Firmenname - Regelungen und Vorschriften
Gesetzliche Vorgaben:
- Name muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht täuschend sein (Art. 944 Abs. 1 OR)
- Zusatz "KLG" oder "Kollektivgesellschaft" obligatorisch (Art. 950 OR)
- Deutliche Unterscheidung von bestehenden Firmennamen erforderlich
Namensoptionen:
- Personenbezogene Namen
- Tätigkeitsbezogene Bezeichnungen
- Phantasienamen
Prüfung der Verfügbarkeit:
- Zentraler Firmenindex (Zefix): www.zefix.ch
- Markenregister-Prüfung empfohlen
Buchhaltungspflichten
Einfache Buchhaltung (unter CHF 500'000 Jahresumsatz):
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung
- Vermögenslage erfassen
- "Milchbüechli-Rechnung" ausreichend
Doppelte Buchhaltung (ab CHF 500'000 Jahresumsatz):
- Bilanz erstellen
- Erfolgsrechnung führen
- Anhang verfassen
- Gesetzliche Grundlage: Art. 957ff. OR
Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung
Gewinnbeteiligung:
- Regelung gemäss Gesellschaftervertrag (Art. 559ff. OR)
- Jeder Gesellschafter hat Anrecht auf:
- Gewinnanteil
- Zinsen
- Honorar des Geschäftsjahres
Verlustbeteiligung:
- Verluste mindern Kapitalanteile
- Honorar- und Zinsansprüche bleiben auf verminderten Kapitalteil
- Gewinnausschüttung erst nach vollständiger Verlustdeckung
Versicherungen und Sozialversicherungen
Obligatorische Anmeldungen:
- SVA-Anerkennung als selbständig Erwerbende
- Sozialversicherungsbeiträge zahlen
- Anmeldung auch bei Nebenerwerb erforderlich
Empfohlene Versicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung (branchenspezifisch)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Erwerbsausfallversicherung
Gründungsablauf - Schritt für Schritt
1. Vorbereitungsphase:
- Geschäftsidee entwickeln
- Gesellschafter bestimmen
- Rechtsform-Entscheidung treffen
2. Dokumentenerstellung:
- Gesellschaftervertrag aufsetzen
- Gründungsunterlagen erstellen
- Firmenname prüfen und reservieren
3. Behördliche Schritte:
- Unterschriften beglaubigen lassen
- Handelsregistereintrag beantragen
- SVA-Anmeldung durchführen
4. Operative Vorbereitung:
- Geschäftskonto eröffnen
- Versicherungen abschliessen
- Buchhaltung einrichten
Vorteile und Nachteile im Überblick
Vorteile:
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Einfache Gründung möglich
- Flexible Gewinnverteilung
- Gemeinsame Geschäftsführung
- Niedrige Gründungskosten
Nachteile:
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Solidarische Haftung aller Gesellschafter
- Abhängigkeit von Mitgesellschaftern
- Beschränkte Kapitalbeschaffung
- Auflösung bei Austritt eines Gesellschafters
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine KLG stillschweigend entstehen?Ja, bereits durch gemeinsames Auftreten unter einem Firmennamen entsteht eine KLG, auch ohne schriftlichen Vertrag.
Ist der Handelsregistereintrag obligatorisch?Ja, für KLGs ist der HR-Eintrag obligatorisch, hat aber nur deklaratorische Wirkung.
Können juristische Personen KLG-Gesellschafter werden?Nein, nur natürliche Personen können Gesellschafter einer KLG sein.
Was passiert bei Austritt eines Gesellschafters?Die KLG löst sich grundsätzlich auf, ausser im Gesellschaftervertrag ist eine Fortsetzungsklausel vereinbart.
Fazit
Die Kollektivgesellschaft eignet sich für kleine bis mittlere Unternehmen mit mehreren Inhabern, die eine einfache und kostengünstige Rechtsform suchen. Die unbeschränkte Haftung erfordert jedoch sorgfältige Überlegung und angemessenen Versicherungsschutz.
Tipp: Lassen Sie sich vor der Gründung von einem Fachspezialisten beraten, um die optimale Rechtsform für Ihr Vorhaben zu wählen.

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