Grundlagen Firmengründung

Wie gründe ich eine Stiftung in der Schweiz? - Vollständiger Leitfaden 2025

Was ist eine Stiftung in der Schweiz?

Eine Stiftung ist verselbständigtes Vermögen, das von einem Stifter für einen bestimmten dauerhaften Zweck zur Verfügung gestellt wird. Als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist sie Trägerin von eigenen Rechten und Pflichten.

Schweizer Stiftungslandschaft:

  • Über 13'000 gemeinnützige Stiftungen aktiv
  • Gesamtes Stiftungsvermögen: rund CHF 100 Milliarden
  • Globaler Spitzenplatz: 6x mehr Stiftungen pro Kopf als USA/Deutschland
  • Sehr liberales Stiftungsrecht mit hoher Flexibilität

Mindestkapital und empfohlene Vermögenswerte

Gesetzliches Mindestkapital:

  • CHF 50'000 bei Gründung erforderlich
  • Kapital muss nicht sofort vollständig einbezahlt werden
  • Nachweis späterer Mittelzufuhr möglich

Empfohlene Kapitalhöhen für effektive Stiftungsarbeit:

  • CHF 3 Millionen: Mindestens für regelmässige Ausschüttungen (VZ Vermögenszentrum)
  • CHF 5 Millionen: Allgemeine Empfehlung für sinnvolle Stiftungsführung
  • CHF 10 Millionen: Für ewige Förderstiftungen (Experten-Empfehlung)
  • CHF 10 Millionen: Rütli-Stiftung Empfehlung für eigenständige Stiftung

Kapitalformen:

  • Bargeld
  • Immobilien
  • Unternehmensanteile
  • Andere Vermögenswerte

Gründungskosten im Detail

Einmalige Gründungskosten:

  • Gesamtkosten: bis CHF 12'000
  • Notariatskosten: öffentliche Beurkundung der Stiftungsurkunde
  • Handelsregistergebühren: CHF 600-800 (je nach Kanton)
  • Beratungskosten: Rechtsberatung für Statuten und Zweckformulierung
  • Vorprüfungskosten: optional bei Stiftungsaufsicht

Jährliche laufende Kosten:

  • Verwaltungskosten: CHF 10'000+ pro Jahr
  • Buchhaltungs- und Revisionskosten
  • Stiftungsaufsichtsgebühren
  • Steuererklärungskosten (alle 1-2 Jahre je nach Kanton)

Rechtliche Voraussetzungen für die Gründung

Grundlegende Voraussetzungen (Art. 80-89c ZGB):

1. Stiftungszweck:

  • Frei bestimmbar, darf nicht rechtswidrig oder unsittlich sein
  • Muss präzise und dauerhaft umsetzbar formuliert werden
  • Für gemeinnützige Stiftungen: Uneigennützigkeit und Nicht-Gewinnorientierung

2. Verhältnismässigkeit:

  • Vernünftiges Verhältnis zwischen Vermögen und Stiftungszweck
  • Vermögen muss für Zweckerfüllung ausreichend sein

3. Errichtungsform:

  • Öffentliche Urkunde (notarielle Beurkundung)
  • Testament oder Erbvertrag möglich
  • Handelsregistereintrag obligatorisch für Rechtsfähigkeit

Stiftungsarten und ihre Eigenschaften

Gemeinnützige Stiftungen:

  • Steuerbefreiung möglich bei gemeinnützigem Zweck
  • Spenden steuerlich absetzbar (bis 20% des Reineinkommens)
  • Öffentliche Transparenz und Rechenschaftspflicht

Familienstiftungen:

  • Vermögensverwaltung für Familienmitglieder
  • Normale Besteuerung gemäss Steuergesetzen
  • Familiäre Interessenwahrung und Nachfolgeregelung

Kirchliche Stiftungen:

  • Unterstützung religiöser Aktivitäten
  • Spezielle steuerliche Behandlung möglich
  • Kirchliche Institutionen als Begünstigte

Stiftungsorgane und Governance

Stiftungsrat (obligatorisches Organ):

  • Mindestanzahl: 3 natürliche oder juristische Personen (Praxis-Anforderung)
  • Bei internationalen Stiftungen: mindestens ein zeichnungsberechtigtes Mitglied mit Schweizer/EU-Bürgerrecht und Schweizer Wohnsitz
  • Aufgaben: Leitung, Verwaltung und Zweckumsetzung
  • Haftung: Persönliche Haftung der Stiftungsräte nicht ausschliessbar

Weitere mögliche Organe:

  • Geschäftsführung
  • Revisionsstelle (bei grösseren Stiftungen obligatorisch)
  • Anlageausschuss

Schritt-für-Schritt Gründungsanleitung

Phase 1: Vorbereitung und Planung

  • Zweckdefinition: Klare Formulierung des Stiftungszwecks
  • Finanzplanung: Kapitalbedarf und Ausschüttungsplanung erstellen
  • Rechtsberatung: Spezialisierte Anwälte für Stiftungsrecht konsultieren
  • Organisationsstruktur: Stiftungsrat und weitere Organe bestimmen

Phase 2: Dokumentenerstellung

  • Stiftungsurkunde: Statuten mit allen erforderlichen Angaben
  • Stiftungsreglement: Detaillierte Ausführungsbestimmungen
  • Zweckformulierung: Präzise und zukunftssichere Formulierung
  • Organisationsreglement: Aufgaben und Kompetenzen der Organe

Phase 3: Behördliche Schritte

  • Vorprüfung: Freiwillige Prüfung durch Stiftungsaufsicht empfohlen
  • Notarielle Beurkundung: Öffentliche Urkunde erstellen lassen
  • Handelsregistereintrag: Anmeldung bei zuständigem Handelsregisteramt
  • Stiftungsaufsicht: Anmeldung bei zuständiger Aufsichtsbehörde

Phase 4: Operative Einrichtung

  • Bankkonten: Eröffnung von Stiftungskonten
  • Buchhaltung: System einrichten und Revisionsstelle bestimmen
  • Steueranmeldung: Bei Steuerbehörden für Gemeinnützigkeit anmelden
  • Versicherungen: Haftpflicht- und weitere Versicherungen abschliessen

Steuerliche Aspekte und Vorteile

Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen:

  • Voraussetzungen: Gemeinnütziger, uneigennütziger Zweck
  • Befreiung von: Gewinn-, Kapital- und Grundstücksteuer
  • Steuererklärung: Jährlich oder alle 2 Jahre (je nach Kanton)
  • Prüfung: Regelmässige Überprüfung der Gemeinnützigkeit

Spendenbegünstigung:

  • Steuerlicher Abzug: Bis 20% des Reineinkommens (Bund und meiste Kantone)
  • Jährliche Zustiftungen: Als Spende absetzbar
  • Erbschaftssteuer: Oft vollständige Befreiung bei gemeinnützigen Zwecken

Aufsicht und Compliance

Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA):

  • Zuständigkeit: Stiftungen mit überkantonalem/internationalem Charakter
  • Jährliche Berichterstattung: Tätigkeitsbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht
  • Kontrolle: Zweckmässige Verwendung des Stiftungsvermögens

Kantonale Aufsichtsbehörden:

  • Zuständigkeit: Lokal tätige Stiftungen
  • Aufsichtspflichten: Analog zur eidgenössischen Aufsicht
  • Berichterstattung: Jährliche Rechenschaftslegung

Alternative: Dachstiftung vs. Eigene Stiftung

Dachstiftung (Unterstiftung/Stiftungsfonds):

Vorteile:

  • Niedrigeres Mindestkapital: ab CHF 200'000 (VZ Dachstiftung)
  • Geringere Kosten: Keine eigenen Verwaltungskosten
  • Weniger Aufwand: Administration durch Dachstiftung
  • Schnellere Umsetzung: Einfachere Gründung

Nachteile:

  • Weniger Autonomie: Abhängigkeit von Dachstiftung
  • Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit

Eigene Stiftung:

Vorteile:

  • Vollständige Autonomie: Eigene Entscheidungsgewalt
  • Individuelle Gestaltung: Massgeschneiderte Statuten
  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Vollständige juristische Eigenständigkeit
  • Prestigewirkung: Eigener Name und Auftritt

Nachteile:

  • Höhere Kosten: CHF 12'000+ Gründung, CHF 10'000+ jährlich
  • Mehr Verwaltungsaufwand: Eigene Administration erforderlich
  • Höheres Mindestkapital: Empfohlen CHF 3-10 Millionen

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Bei der Zweckformulierung:

  • Fehler: Zu enge oder zu weite Zweckdefinition
  • Lösung: Präzise, aber zukunftssichere Formulierung mit Expertenberatung

Bei der Kapitalplanung:

  • Fehler: Unterschätzung der laufenden Kosten
  • Lösung: Realistische Finanzplanung über mehrere Jahre

Bei der Governance:

  • Fehler: Unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
  • Lösung: Detaillierte Reglemente und regelmässige Schulungen

Bei der Aufsicht:

  • Fehler: Vernachlässigung der Berichtspflichten
  • Lösung: Professionelle Buchhaltung und rechtzeitige Berichterstattung

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile einer Stiftungsgründung:

  • Steuerliche Begünstigung: Spenden absetzbar und Steuerbefreiung
  • Nachhaltiger Impact: Dauerhafter gesellschaftlicher Beitrag
  • Flexibilität: Liberales Schweizer Stiftungsrecht
  • Rechtssicherheit: Stabile schweizerische Rechtsordnung
  • Vermögensschutz: Separates Stiftungsvermögen

Nachteile einer Stiftungsgründung:

  • Hohe Gründungskosten: Bis CHF 12'000 initial
  • Laufende Verwaltungskosten: CHF 10'000+ jährlich
  • Unwiderruflichkeit: Vermögensübertragung nicht rückgängig machbar
  • Verwaltungsaufwand: Regelmässige Berichterstattung und Compliance
  • Gebundenes Vermögen: Keine private Verwendung mehr möglich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann eine Stiftung gründen?Natürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen (auch ohne Schweizer Wohnsitz).

Ist eine eigene Stiftung sinnvoll?Empfehlenswert ab einem Vermögen von CHF 3-10 Millionen. Bei geringeren Beträgen eher Dachstiftung wählen.

Kann der Stiftungszweck später geändert werden?Nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Deshalb sorgfältige Anfangsplanung wichtig.

Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?Eidgenössische Stiftungsaufsicht bei überkantonalem/internationalem Charakter, sonst kantonale Behörde.

Wie lange dauert die Gründung?Mit professioneller Begleitung 2-4 Monate vom Entscheid bis zur eingetragenen Stiftung.

Expertentipps für erfolgreiche Stiftungsgründung

1. Professionelle Beratung nutzen:

  • Spezialisierte Anwaltskanzleien für Stiftungsrecht
  • Steuerberater für optimale Strukturierung
  • SwissFoundations für Vernetzung und Best Practices

2. Langfristige Finanzplanung:

  • Realistische Einschätzung der Verwaltungskosten
  • Ausschüttungsplanung über mehrere Jahre
  • Berücksichtigung von Inflation und Marktrisiken

3. Governance-Struktur durchdenken:

  • Qualifizierte und engagierte Stiftungsräte wählen
  • Klare Kompetenzregelungen definieren
  • Regelmässige Weiterbildung sicherstellen

Fazit

Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz bietet einzigartige Möglichkeiten für nachhaltiges gesellschaftliches Engagement. Das liberale Stiftungsrecht und die steuerlichen Vorteile machen die Schweiz zu einem attraktiven Stiftungsstandort.

Wichtigste Entscheidungsfaktoren:

  • Vermögen: Mindestens CHF 3-10 Millionen für sinnvolle eigene Stiftung
  • Zweck: Klar definierter, dauerhaft relevanter Stiftungszweck
  • Engagement: Bereitschaft für langfristige Verantwortung und Verwaltung
  • Expertise: Professionelle Beratung und Begleitung nutzen

Bei geringerem Vermögen oder weniger Verwaltungsaufwand ist eine Dachstiftung oft die bessere Alternative. In jedem Fall sollten Sie sich umfassend beraten lassen, um die optimale Struktur für Ihre philanthropischen Ziele zu finden.

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