Was muss ich beachten, wenn ich im Nebenerwerb gründe?
Tipps und rechtliche Hinweise für die erfolgreiche Gründung nebenberuflicher Unternehmen in der Schweiz.
Firma gründen. Einfach. Online.
Was muss beachtet werden?
Für Personen, die eine feste Anstellung haben, kann es von Vorteil sein, wenn sie ihr Unternehmen in einer ersten Phase nur als Nebenerwerb ausüben. Wenn die Gründungsphase erfolgreich verlaufen ist, kann sich ein Jungunternehmer dann vollständig auf seine Firma konzentrieren.
Firma gründen im Nebenerwerb
Um das Risiko zu verkleinern, kann es sich lohnen eine Teilselbständigkeit anzustreben. Sobald das Unternehmen die Gründungsphase überstanden hat, wird dann die bestehende unselbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben und ein Firmengründer kann sich ausschliesslich seinem Unternehmen widmen.
Idealerweise werden mit der bestehenden Arbeitsstelle die Lebenshaltungskosten gedeckt. Dies reduziert die Abhängigkeit von der eigenen Firma. Im Fall eines Konkurses des Jungunternehmens verringern sich somit die Risiken für einen Privatkonkurs.
Akzeptanz des Arbeitgebers wichtig
Die Akzeptanz des Arbeitgebers ist in der Gründungsphase sehr wichtig für einen Jungunternehmer. Die selbständige Erwerbstätigkeit darf nicht gegen den Arbeitsvertrag verstossen. Das neue Unternehmen darf das Unternehmen des Arbeitgebers nicht konkurrenzieren. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf die volle Arbeitsleistung seines Angestellten zählen können.
Vor- und Nachteile abwägen
Wird die Selbständigkeit in einem Nebenerwerb ausgeführt, so müssen unbedingt die Vor- und Nachteile beachtet werden. Zwar ermöglicht diese Variante einen langsamen Einstieg in die Selbständigkeit, jedoch steht weniger Zeit für das Jungunternehmen zur Verfügung. Dies führt dazu, dass das Unternehmen nicht so schnell aufgebaut werden kann. Auch die Arbeitsbelastung muss berücksichtigt werden. Wer sowohl eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt als auch eine eigene Firma aufbaut, muss sehr viel Zeit investieren. Somit steigt die Gefahr einer Überlastung.