Allgmeine Geschäftsbedingungen
Letztes Update: 07.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Startups.ch AG, Neuwiesenstrasse 15, 8400 Winterthur, (nachfolgend „Firma“).
Die Firma besitzt und betreibt die Plattform www.startups.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung und Änderung von Unternehmen, der Vornahme von Meldungen und Anmeldungen gegenüber Behörden und Registern, dem Erstellen von Verträgen sowie der Durchführung von Kursen.
Zudem bietet die Firma Beratungsdienstleistungen an und erteilt Lizenzrechte. Des Weiteren verkauft die Firma Produkte im obengenannten Bereich.
Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
2. Abschluss des Vertrags
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenz).
Automatisiertoder KI-gestützt erzeugte Informationen, Auskünfte, Vorabklärungen oder Empfehlungen stellen ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Firma keine verbindliche Offerte, Zusicherung oder individuelle Fachauskunft dar.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.startups.ch oder gemäss der separaten Preisliste der Firma.
Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen.Für den Entscheid, ob gegen Rechnung geliefert werden kann, wird eine Adress- und Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt.
Die für die Auftrags- und Zahlungsabwicklung relevanten personenbezogenen Informationen können dazu dem Schweizerischen Verband Creditreform Gen und auch an Partnerunternehmen übermittelt werden. Hierzu gilt die Datenschutzerklärung Creditreform (DSE).
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.
Ein Grossteil der Dienstleistungen der Firma werden online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
5.3 Einsatz automatisierter und KI-gestützter Systeme
Die Firma ist berechtigt, zur Anbahnung, Erbringung, Abwicklung und Dokumentation Ihrer Leistungen automatisierte und KI-gestützte Systeme einzusetzen, insbesondere Sprachbots, Chatbots und digitale Beratungsassistenten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Interaktionen mit der Firma ganz oder teilweise automatisiert erfolgen können. Soweit rechtlich erforderlich oder sachlich angezeigt, informiert die Firma den Kunden hierüber in geeigneter Weise vor oder bei Beginn der jeweiligen Interaktion.
Die Firma ist berechtigt, Anfragen, Eingaben und Gespräche zur Bearbeitung an Mitarbeitende, Hilfspersonen oder beigezogene Dienstleistungspartner weiterzuleiten.
Automatisiertoder KI-gestützt erzeugte Inhalte können trotz sorgfältiger Konfigurationunvollständig, fehlerhaft oder nicht auf den konkreten Einzelfall zugeschnittensein. Soweit nicht ausdrücklich eine individuell geprüfte Beratung geschuldetist, ersetzen solche Inhalte keine individuelle Rechts-, Steuer-, Treuhand-oder sonstige Fachberatung.
5.4. Aufzeichnungen, Transkripte und Protokolle von Kommunikationsvorgängen
Die Firma ist berechtigt, Kommunikationsvorgänge mit dem Kunden über Telefon, Chat, E-Mail, Webformulare, Videokommunikation oder vergleichbare Kanäle, soweit gesetzlich zulässig und nach vorgängiger Information, ganz oder teilweise aufzuzeichnen, zu transkribieren, zu protokollieren und auszuwerten.
Dieser folgt insbesondere zur Vertragserfüllung, Dokumentation, Qualitätssicherung, Schulung, Fehleranalyse, Missbrauchs- und Sicherheitsprävention, Beweissicherung sowie zur Verbesserung der Dienstleistungen und internen Prozesse.
Aufzeichnungen, Transkripte und Protokolle dürfen von autorisierten Mitarbeitenden der Firma sowie von beigezogenen Auftragsbearbeitern im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eingesehen, ausgewertet oder nachträglich angehört werden.
Die Verwendung solcher Daten zu weitergehenden Zwecken erfolgt ausschliesslich nach Massgabe der Datenschutzerklärung und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
5.5 Transparenzregister
5.5.1. Leistungsumfang
Sofern der Kunde ausdrücklich ein Dienstleistungspaket oder eine Zusatzdienstleistung gebucht hat, welche die Meldung an das Schweizerische Transparenzregister umfasst, übernimmt die Firma die erstmalige Meldung der wirtschaftlich berechtigten Person oder Personen der neu gegründeten Gesellschaft an das Transparenzregister.
Ohne entsprechende Buchung ist die Meldung an das Transparenzregister nicht Bestandteil der Dienstleistungen der Firma.
5.5.2. Grundlage der Meldung und Angaben des Kunden
Die Firma nimmt die Meldung auf Grundlage der Informationen und Unterlagen vor, welche ihr vom Kunden im Rahmen der Firmengründung oder anschliessend für die Meldung an das Transparenzregister zur Verfügung gestellt wurden. Die Firma ist berechtigt, sich insbesondere auf die bei der Firmengründung bekannt gegebene Aktionärs- bzw. Beteiligungsstruktur zu stützen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma sämtliche Tatsachen vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen, welche für die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen relevant sind.
Weichen die tatsächlichen Eigentums- oder Kontrollverhältnisse von der im Rahmen der Firmengründung bekannt gegebenen Aktionärs- bzw. Beteiligungsstruktur ab oder ergeben sich die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vollständig aus dieser Struktur, hat der Kunde dies der Firma ausdrücklich per E-Mail mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere bei indirekten Beteiligungen, treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen, Nominee-Verhältnissen, Stimmbindungsvereinbarungen, gemeinsamer Kontrolle oder sonstigen vertraglichen oder tatsächlichen Verhältnissen, aufgrund derer eine Person unmittelbar oder mittelbar Kontrolle über die Gesellschaft ausübt.
Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, ist die Firma berechtigt, davon auszugehen, dass die im Rahmen der Firmengründung bekannt gegebenen Eigentums- und Kontrollverhältnisse vollständig und richtig sind und keine weiteren für die Bestimmung der wirtschaftlich berechtigten Personen relevanten Verhältnisse bestehen.
Eine eigenständige Untersuchung oder Überprüfung nicht offengelegter Eigentums- und Kontrollverhältnisse ist nicht Bestandteil der Dienstleistung, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder die Firma aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu weitergehenden Abklärungen verpflichtet ist.
5.5.3. Abwicklung über EasyGov und Mitwirkung des Kunden
Für die Vornahme der Meldung kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Firma über EasyGov die für die neu gegründete Gesellschaft erforderlichen Berechtigungen beantragen.
Soweit hierfür erforderlich, versendet EasyGov einen Vollmachtsbrief an die im Handelsregister eingetragene Sitzadresse der Gesellschaft. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vollmacht entsprechend der eingetragenen Zeichnungsberechtigung unverzüglich unterzeichnet und an EasyGov retourniert wird.
Die Firma ist erst verpflichtet und in der Lage, die Meldung vorzunehmen, nachdem ihr sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Berechtigungen vollständig zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung der Firma zur Vornahme der Meldung an das Transparenzregister setzt voraus, dass die erforderliche Verknüpfung bzw. Berechtigung der Firma auf EasyGov spätestens innerhalb von 60 Tagen seit Beantragung der Verknüpfung durch die Firma vollständig hergestellt ist.
Der Kunde bzw. die Gesellschaft ist ungeachtet dieser Frist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich und so rechtzeitig vorzunehmen, dass die gesetzlichen Meldefristen eingehalten werden können. Die vorstehende Frist von 60 Tagen stellt ausschliesslich eine vertragliche Begrenzung der Leistungspflicht der Firma dar und bewirkt keine Verlängerung gesetzlicher Meldefristen.
Wird die erforderliche Verknüpfung bzw. Berechtigung nicht innerhalb dieser Frist hergestellt, ist die Firma nach Ablauf der 60 Tage nicht mehr verpflichtet, die Meldung an das Transparenzregister vorzunehmen, sofern die Überschreitung der Frist nicht von der Firma zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde oder die Gesellschaft erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder verspätet vornimmt, insbesondere die von EasyGov zugestellte Vollmacht nicht oder verspätet unterzeichnet und retourniert oder erforderliche Zugriffsrechte nicht rechtzeitig erteilt.
Wird die Verknüpfung bzw. Berechtigung erst nach Ablauf der 60-Tage-Frist hergestellt, entsteht dadurch keine erneute Verpflichtung der Firma zur Vornahme der Meldung. Eine nachträgliche Meldung durch die Firma bedarf einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung.
5.5.4. Verantwortung für die Meldepflicht
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Firma mit der Meldung an das Transparenzregister die Gesellschaft und die nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlichen Organpersonen nicht von ihren gesetzlichen Pflichten entbindet.
Die Verantwortung für die Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen, für die Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen sowie für die Richtigkeit und Aktualität der zu meldenden Angaben verbleibt bei der Gesellschaft bzw. den gesetzlich verantwortlichen Personen. Die Beauftragung der Firma stellt lediglich eine Delegation der Durchführung der Meldung dar.
5.5.5. Durchführung und Haftung
Sofern die Voraussetzungen gemäss Ziff. 5.5.3 erfüllt sind und insbesondere die erforderliche Verknüpfung bzw. Berechtigung auf EasyGov fristgerecht hergestellt wurde, nimmt die Firma die Meldung nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Informationen, Unterlagen und Berechtigungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt vor.
Die Firma haftet nicht für eine unrichtige, unvollständige, verspätete oder unterbliebene Meldung, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben des Kunden oder der Gesellschaft, auf nicht offengelegten Eigentums- oder Kontrollverhältnissen oder auf einer fehlenden bzw. verspäteten Mitwirkung des Kunden oder der Gesellschaft beruht.
Dies gilt insbesondere, wenn die für EasyGov erforderliche Vollmacht nicht oder verspätet unterzeichnet und retourniert wird oder der Firma die erforderlichen Zugriffsrechte nicht rechtzeitig erteilt werden. Wird aufgrund solcher Umstände die in Ziff. 5.5.3 vorgesehene Frist von 60 Tagen überschritten, entfällt die Verpflichtung der Firma zur Vornahme der Meldung nach Massgabe von Ziff. 5.5.3.
Die Firma haftet ferner nicht für Verzögerungen oder Fehlfunktionen von EasyGov, des Transparenzregisters oder anderer behördlicher Systeme sowie für Bearbeitungszeiten, Handlungen oder Unterlassungen der zuständigen Behörden oder sonstiger Dritter, soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs der Firma liegen.
Die Firma übernimmt insbesondere keine Haftung für die materielle Richtigkeit der Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, soweit sie die Meldung entsprechend den ihr vom Kunden bzw. von der Gesellschaft vollständig und richtig übermittelten Informationen vorgenommen hat. Die Firma ist nicht verpflichtet, nicht offengelegte Eigentums- oder Kontrollverhältnisse eigenständig zu untersuchen oder die vom Kunden gemachten Angaben unabhängig zu überprüfen, soweit eine solche Überprüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen gemäss Ziff. 12 dieser AGB. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
5.5.6. Abschluss der Dienstleistung und spätere Änderungen
Nach erfolgter erstmaliger Meldung an das Transparenzregister und Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten wird die Firma die für diese Dienstleistung eingerichtete Verbindung bzw. Berechtigung des betreffenden Mitarbeiters oder der betreffenden Mitarbeiterin mit der Gesellschaft auf EasyGov wieder aufheben.
Mit der erstmaligen Meldung und dem Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten ist die gebuchte Dienstleistung vollständig erbracht.
Die laufende Überwachung der Eigentums- oder Kontrollverhältnisse sowie spätere Änderungs-, Berichtigungs- oder Aktualisierungsmeldungen an das Transparenzregister sind nicht Bestandteil der Dienstleistung, sofern diese nicht ausdrücklich separat vereinbart oder gebucht wurden. Für die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Pflichten nach Abschluss der Dienstleistung ist die Gesellschaft selbst verantwortlich.
5.5.7. Bearbeitung von Personendaten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Vornahme der Meldung die Bearbeitung und Übermittlung von Personendaten der wirtschaftlich berechtigten Personen und gegebenenfalls weiterer Personen an EasyGov, die registerführende Behörde und weitere zuständige Stellen erfordert.
Der Kunde verpflichtet sich, der Firma die hierfür erforderlichen Personendaten vollständig und rechtmässig zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von Personendaten nach Ziff. 14 dieser AGB und der Datenschutzerklärung der Firma.
6. Lizenz
6.1. Nutzung
Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Dokumente der entsprechenden Vertragsboxen zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Kunden beschränkt.
Die einzelnen Dokumente dienen als Vorlagen und dürfen vom Kunden lediglich als Vorlagen und für eigene Zwecke genutzt werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder anderer Natur ist untersagt.
6.2. Formatierung
Sind die Dokumente in einem Format erstellt, welche die Nutzungsrechte des Kunden beschränken, so entspricht dies dem Willen der Firma und eine Umformatierung ist nicht zulässig.
6.3. Befristung
Der Inhalt steht dem Kunden für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf den Inhalt der Vertragsboxen.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Ausübung der Nutzungsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.
7.2. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen.
Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und das Zurverfügungstellen von Unterlagen für die Firma.
Des Weiteren ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Firma jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben.
Die Firma darf davon ausgehen, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der Firma nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
Besondere Mitwirkungs-, Informations- und Offenlegungspflichten für einzelne Dienstleistungen bleiben vorbehalten.
7.3. Weitere Pflichten
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Firma ist berechtigt, das Verhalten der Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform zu kontrollieren. Die Firma ist insbesondere berechtigt vom Kunden auf der Online-Plattform erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist.
Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.
8. Rücktritt
8.1. Dienstleistungen
Beendet der Kunde den Auftrag nach Abschluss der Bestellung von sich aus oder teilt er der Firma mit, dass er die bestellte Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, schuldet er der Firma die für die konkrete Bestellung vereinbarte pauschale Bearbeitungsentschädigung.
Die Höhe der pauschalen Bearbeitungsentschädigung richtet sich nach der jeweils bestellten Dienstleistung und wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung im Bestellprozess ausdrücklich angezeigt. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellabschlusses ausdrücklich, dass er die für seine Bestellung geltende pauschale Bearbeitungsentschädigung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Die pauschale Bearbeitungsentschädigung dient der Abgeltung der mit Auftragseingang, Auftragseröffnung, Prüfung, Vorbereitung und Bearbeitung der jeweiligen Dienstleistung typischerweise verbundenen administrativen und fachlichen Aufwendungen. Sie wird unabhängig vom im konkreten Einzelfall tatsächlich angefallenen Aufwand erhoben; ein gesonderter Nachweis des konkreten Aufwands durch die Firma ist nicht erforderlich.
Bereits angefallene oder nicht mehr vermeidbare Kosten von Notariaten, Handelsregisterämtern, Banken, Behörden oder sonstigen Dritten bleiben zusätzlich geschuldet, soweit diese nicht ausdrücklich in der pauschalen Bearbeitungsentschädigung enthalten sind.
Ein allfälliger gesetzlicher Anspruch wegen einer Beendigung des Auftrags zur Unzeit bleibt vorbehalten.
8.2. Produkte
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
8.3. Lizenz
Der Kunde erhält von der Firma das Recht, die Dokumente der Vertragsbox für die vereinbarte Dauer zu nutzen.
Ein Rücktritt nach Abschluss der Bestellung, jedoch vor der Nutzung ist kostenlos möglich.
Ein Rücktritt nach Nutzung ist nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt ist für die vertragliche Dauer geschuldet.
9. Upgrade / Add-on
Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Paket ist jederzeit möglich. Ein Downgrade ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht nicht alle in diesem Paket enthaltenen Dienstleistungen, hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der nicht genutzten Dienstleistungen.
Zum Paket dazu gewählte Add-on's können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung eines Add-on's erbracht, wird es voll verrechnet, jede Rückvergütung von nicht genutzten Add-on‘s wird ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der Firma. Bis dahin darf der Kunde nicht über die Produkte verfügen, insbesondere weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden.
11. Gewährleistung
Die Firma bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.startups.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen um www.startups.ch vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.startups.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind.
Die Firma leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen.
Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht - Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
Die Firma kann keinen Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist der Firma umgehend anzuzeigen.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma frei, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises.
Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt.
Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
Bei automatisiert oder KI-gestützt generierten Inhalten übernimmt die Firma keine Gewähr dafür, dass diese jederzeit vollständig, fehlerfrei, aktuell oder für den konkreten Einzelfall geeignet sind, soweit nicht ausdrücklich eine individuell geprüfte Leistung geschuldet ist.
12. Haftung
12.1. Allgemein
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Sämtliche in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Die Haftung der Firma für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt vorbehalten.
12.2. Mehrwertsteueranmeldung
Die Firma bietet als Dienstleistung die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Unterstellung unter die Mehrwertsteuer an.
Diese Dienstleistung kann bereits im gewählten Paket des Kunden inbegriffen sein oder als Zusatzdienstleistung zum Paket hinzugebucht werden.Sofern vom Kunden gewünscht, nimmt die Firma die Anmeldung bei der ESTV vor, wobei sie sich an die Anweisungen des Kunden hinsichtlich MwSt.-Methode hält.
Die Entscheidung, mit welcher Methode und per welchem Datum die Anmeldung erfolgt, liegt vollumfänglich beim Kunden. Die Firma haftet nicht für die gewählte Abrechnungsmethode sowie das gewählte Anmeldedatum. Eine finanzielle Einbusse durch die gewählte Methode und/oder Zeitpunkt ist durch den Kunden zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, sich spätestens innert 7 Tagen mit der Firma in Verbindung zu setzen, sofern er trotz gewünschter Anmeldung von der ESTV keine entsprechende Anmeldebestätigung erhalten hat.
Die Firma haftet nicht für eine nicht erfolgte Anmeldung bei der MwSt., sofern sich der Kunde nicht innert der oben genannten Frist mit der Firma in Verbindung gesetzt und über diese über die nicht erhaltene Bestätigung der ESTV informiert hat.
12.3. Markenschutz
Die Firma bietet als Dienstleistung die Eintragung von Marken in der Schweiz an. Die Firma prüft vor Anmeldung kursorisch, ob die einzutragende Marke mit bereits eingetragenen Marken in der Schweiz in Konflikt steht.
Die Firma haftet nicht für Konflikte mit Dritten im Zusammenhang im markenrechtlichen Kontext.
12.4. Verträge
Die Firma bietet die Erstellung Verträgen (Aktionärbindungsverträge, Gesellschafterverträge, Arbeitsverträge etc.) an. Die Firma haftet nicht für im Kontext mit den erstellten Verträgen entstandene Forderungen.
13. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
14. Datenschutz
L'entreprise peut traiter et utiliser les données enregistrées dans le cadre de la conclusion du contrat pour remplir les obligations découlant du contrat. L'entreprise prend les mesures nécessaires pour assurer la sécurité des données conformément aux prescriptions légales. Le client se déclare entièrement d'accord avec l'enregistrement et l'utilisation conforme au contrat de ses données par l'entreprise et est conscient que l'entreprise est obligée et autorisée, sur ordre des tribunaux ou des autorités, à communiquer des informations du client à ces derniers ou à des tiers. Si le client ne l'a pas expressément interdit, l'entreprise peut utiliser les données à des fins de marketing et les transmettre à ses partenaires à des fins publicitaires. Les données nécessaires à l'exécution des prestations peuvent également être transmises à des partenaires de services mandatés ou à d'autres tiers.
La déclaration de protection des données de la société s’applique.
Dans la mesure où le client choisit l'une de nos banques partenaires lors du processus de commande, les informations nécessaires à cet effet sont transmises à la banque concernée. La banque partenaire est en outre autorisée à fournir à la société des informations sur l'ouverture de la relation bancaire entre le client et la banque, dans la mesure où cela est nécessaire pour le décompte des frais d'intermédiation convenus entre la société et la banque.
La société traite les données personnelles du client conformément aux dispositions applicables en matière de protection des données. La société est notamment autorisée à traiter des données personnelles dans le cadre de l’initiation, de la conclusion, de l’exécution et de la documentation des contrats ainsi que dans le cadre de l’utilisation de son site web, de ses plateformes, de ses canaux de communication et de ses systèmes basés sur l’IA. Cela peut également inclure le traitement des enregistrements de conversations, des fichiers audio, des transcriptions, des protocoles de chat, des entrées dans des formulaires ainsi que des données d’utilisation et de communication. La société peut communiquer des données personnelles à des prestataires de services, des sous-traitants et d’autres destinataires impliqués dans la mesure où cela est nécessaire à la fourniture des prestations, au fonctionnement des systèmes, à la communication avec le client, à l’assurance qualité, à la garantie de la sécurité ou au respect des obligations légales.Les détails relatifs au traitement des données, notamment les finalités du traitement, les catégories de données traitées, les destinataires, les éventuelles communications à l’étranger, les durées de conservation ainsi que les droits des personnes concernées, sont régis par la déclaration de protection des données.
Le Client reconnaît que la fourniture de certaines prestations peut nécessiter le traitement de données personnelles de tiers, notamment d'associés, d'actionnaires, de membres d'organes et de personnes économiquement ayants droit.
Le Client est tenu de mettre licitement à la disposition de l’entreprise les données personnelles nécessaires à la prestation concernée et, si nécessaire, d'informer les personnes concernées du traitement correspondant de leurs données.
Dans la mesure où cela est nécessaire à la fourniture de la prestation commandée ou à l'exécution d'obligations légales, l’entreprise peut notamment transmettre ces données aux autorités, aux registres, à EasyGov et aux organismes chargés de la tenue du registre concerné.
15. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
16. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
18. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
19. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
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Wir verstehen, dass viele angehende Firmengründer:innen sicherstellen möchten, dass sie bei der Firmengründung nichts übersehen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren bevor Sie Ihre Firma gründen.
