Braucht man für die Gründung einer Firma einen Notar?
Ob ein Notar bei der Firmengründung nötig ist, hängt von der Rechtsform ab. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG ist er Pflicht, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht notwendig.
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Notarpflicht bei der Gründung nach Unternehmensform
Grundsätzlich gilt:
- Personengesellschaften (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft): Kein Notar erforderlich
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Notar ist zwingend erforderlich
Warum bei Kapitalgesellschaften ein Notar notwendig ist
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Gründungsdokumente gelten als besonders schutzwürdig, da sie Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar definieren und für die Öffentlichkeit verbindlich sind.
Daher schreibt das Gesetz vor:
- Die Gründungsurkunde muss öffentlich beurkundet werden.
- Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden.
- Kapitalnachweise müssen geprüft und bestätigt werden.
Der Notar sorgt also dafür, dass alles korrekt abläuft und dass die Gesellschaft rechtlich gültig entsteht.
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Wenn Sie die Gründung über uns machen, müssen Sie keinen Notar selbständig aufsuchen. In unseren Paketen ist die notarielle Beglaubigung im Gründungspreis mitenthalten. Sie können einfach und bequem online Ihre Bestellung eingeben mit der gewünschten Rechtsform und wir bereiten die Gründungsdokumente für Sie vor. Nachdem Sie uns die Dokumente unterzeichnet retourniert haben, machen wir die öffentliche Beurkundung für Sie mit unserem Partnernotar.
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