Eine AG in der Schweiz gründen als Grenzgänger
Sie sind Grenzgänger und erwägen die Gründung einer AG in der Schweiz? Kapital, Verwaltungsräte, gesetzliche Pflichten: hier ist der vollständige Leitfaden für eine erfolgreiche Gründung.
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Wie gründet man als Grenzgänger eine AG in der Schweiz?
Ein Grenzgänger kann als Gründungsaktionär eine AG in der Schweiz gründen. Das Verfahren erfordert ein Kapital von CHF 100'000 (wovon CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden), einen notariellen Gründungsakt und die Ernennung eines Verwaltungsrats, von dem mindestens ein in der Schweiz domiziliertes Mitglied über Einzelzeichnungsberechtigung verfügt. Die Aktionäre können natürliche oder juristische Personen, Schweizer oder Ausländer sein. Die AG muss zwingend im Handelsregister eingetragen werden.
Aktienkapital der AG: Einbringung und Einzahlung
Das Mindestaktienkapital einer Schweizer AG beträgt CHF 100'000, aufgeteilt in Aktien mit einem Mindestnennwert von CHF 0.01. Bei der Gründung müssen mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden (auf einem Sperrkonto hinterlegt). Der Restbetrag kann gemäss den Beschlüssen der Generalversammlung später eingefordert werden. Die Aktien können Namenaktien oder in bestimmten Fällen Inhaberaktien sein (jedoch mit strengen Bedingungen seit den Anti-Geldwäsche-Reformen). Für einen Grenzgänger ist eine Bareinlage aus dem Ausland per Banküberweisung problemlos möglich.
Der Verwaltungsrat: Regeln für einen Grenzgänger
Der Verwaltungsrat (VR) einer Schweizer AG muss mindestens ein Mitglied umfassen. Das Gesetz verlangt, dass mindestens ein Verwaltungsrat, der das Recht hat, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, in der Schweiz domiziliert ist. Ein Grenzgänger kann Mitglied des VR sein, aber wenn er das einzige Mitglied ist, wird die Wohnsitzbedingung nicht erfüllt. Die Lösung besteht entweder darin, einen in der Schweiz domizilierten Verwaltungsrat (Treuhänder, Anwalt oder Partner) zu ernennen, oder eine kollektive Vertretung vorzusehen, an der mindestens ein Schweizer Mitglied beteiligt ist. Der VR trifft sich mindestens einmal jährlich zur Abnahme der Jahresrechnung.
Unterschiede zwischen AG und GmbH für einen Grenzgänger
AG und GmbH teilen das Merkmal, die Haftung der Gesellschafter/Aktionäre auf ihre Einlagen zu beschränken. Die wichtigsten praktischen Unterschiede: Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000 für die AG gegenüber CHF 20'000 für die GmbH. Die Aktionäre der AG sind nicht im Handelsregister eingetragen (relative Vertraulichkeit), im Gegensatz zu den Gesellschaftern der GmbH. Die AG ist besser geeignet, um Drittinvestoren aufzunehmen und Obligationen auszugeben. Die AG profitiert von einem institutionelleren und internationaleren Image.
Schritte zur Gründung einer AG in der Schweiz
- Statuten und Aktionärsbindungsvertrag: Die Statuten der AG definieren die Firma, den Sitz, den Zweck, das Aktienkapital und die Rechte der Aktionäre. Ein Aktionärsbindungsvertrag kann die Statuten ergänzen, um die Governance-Regeln zwischen den Gründern zu definieren.
- Eröffnung des Sperrkontos: Das einbezahlte Kapital (mindestens CHF 50'000) wird auf einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt. Die Bank stellt dem Notar eine Einlagenbescheinigung aus.
- Notarieller Gründungsakt: Die Gründung der AG muss durch eine öffentliche Urkunde (Schweizer Notar) festgestellt werden. Die Gründer nehmen die Statuten an, ernennen den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle (falls erforderlich) und fassen die ersten Beschlüsse der konstituierenden Generalversammlung.
- Eintragung im Handelsregister: Unterlagen werden vom Notar übermittelt. Veröffentlichung im SHAB. Erhalt der UID-Nummer. Die AG erhält ihre Rechtspersönlichkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung.
- Freigabe des Kontos und laufende Verwaltung: Sobald die AG im HR eingetragen ist, wird das Sperrkonto freigegeben und die Gelder auf das Girokonto der Gesellschaft überwiesen. Die AG kann ihre Tätigkeit aufnehmen.
Gründungskosten einer AG in der Schweiz
Die Gründung einer AG kostet mehr als die einer GmbH. Die Kosten umfassen Notargebühren (CHF 1'500 bis 4'000), Handelsregistergebühren (ca. CHF 800), Bankgebühren (CHF 200 bis 500) und Treuhändergebühren für den domizilierten Verwaltungsrat (CHF 2'000 bis 5'000 pro Jahr). Planen Sie CHF 4'000 bis 10'000 an Anfangskosten ohne Kapital ein. Die jährlichen Verwaltungskosten sind ebenfalls höher als bei einer GmbH, insbesondere wenn eine ordentliche Revision obligatorisch ist.
AG-Besteuerung für den Grenzgänger-Aktionär
Die AG unterliegt wie die GmbH der Gewinnsteuer (Bund + Kanton). Dividenden an einen französischen Grenzgänger-Aktionär unterliegen der Schweizer Verrechnungssteuer von 35 %, aber das französisch-schweizerische Steuerabkommen sieht je nach Bedingungen eine Reduktion oder teilweise Rückerstattung vor. Die Vergütung des Aktionär-Geschäftsführers (Gehalt) ist vom Gewinn der AG abzugsfähig. Eine angepasste Steuerplanung ermöglicht die Optimierung der Gesamtsteuerbelastung.
FAQ - Eine AG in der Schweiz gründen als Grenzgänger
Was kostet die Gründung einer AG bei startups.ch?
Die Gründung einer AG beginnt ab CHF 390 bei startups.ch (ohne Mindestaktienkapital von CHF 100'000, wovon CHF 50'000 einbezahlt). Dieses Paket umfasst die Erstellung der Statuten, die notarielle Gründungsurkunde und die Eintragung im Handelsregister. Zusätzliche Gebühren fallen für die Benennung eines domizilierten Verwaltungsrats, die ordentliche Revision falls erforderlich und jährliche Treuhänderdienstleistungen an.
Was ist wirtschaftliche Doppelbesteuerung bei einer AG? Wie kann man sie vermeiden?
Die «wirtschaftliche Doppelbesteuerung» bei einer AG bezeichnet den Umstand, dass Gewinne zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert werden (Gewinnsteuer) und dann ausgeschüttete Dividenden erneut als persönliches Einkommen der Aktionäre besteuert werden. In der Schweiz gilt ein Milderungsmechanismus für bedeutende Beteiligungen (>10 % des Kapitals). Eine sorgfältige Steuerplanung (Lohn-/Dividendenverhältnis) ermöglicht eine Optimierung dieser Belastung.
Mein Geschäftspartner lebt in Italien. Kann er Aktionär einer Schweizer AG sein?
Ja, Aktionäre einer Schweizer AG können Ausländer sein und im Ausland wohnen. Es gelten keine Nationalitäts- oder Wohnsitzbeschränkungen für Aktionäre. Allerdings muss mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung in der Schweiz domiziliert sein. Aktienübertragungen können statutarischen Beschränkungen unterliegen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Namenaktie und einer Inhaberaktie in der Schweiz?
Seit den Anti-Geldwäsche-Reformen von 2019 sind Inhaberaktien nur noch für börsenkotierte Gesellschaften oder solche zugelassen, deren Papiere bei einem zugelassenen Finanzintermediär hinterlegt sind. Für die meisten KMU werden nur Namenaktien verwendet (der Name des Aktionärs ist im Aktienbuch eingetragen). Dies verbessert die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Aktionärsstruktur.
Wie lange dauert die Gründung einer AG in der Schweiz?
Die Gründung einer AG dauert bei startups.ch in der Regel 10 bis 20 Werktage. Die Komplexität des Dossiers (Sacheinlagen, mehrere ausländische Aktionäre, Holdingstruktur) kann diesen Zeitrahmen verlängern. Express-Optionen ermöglichen eine Beschleunigung des Verfahrens für dringende Fälle. Die Eintragung im Handelsregister im Kanton Zug gehört zu den schnellsten der Schweiz.
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