HR-Eintragfristen für das aktuelle Jahr
In diesem Beitrag erfahren Sie, bis wann die Handelsregistereinträge in den einzelnen Kantonen eingereicht werden müssen, damit sie noch rechtzeitig verarbeitet werden können.

Gegen Jahresende nimmt die Zahl der Handelsregisteranmeldungen traditionell deutlich zu. Die kantonalen Handelsregisterämter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Gesuche fristgerecht zu bearbeiten. Dennoch kann es aufgrund des erhöhten Aufkommens sowie der Feiertage rund um Weihnachten und Neujahr zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Je nach Kanton gilt ein bestimmter Stichtag, bis zu dem eine Bearbeitung im laufenden Geschäftsjahr garantiert werden kann. Im Kanton Zürich beispielsweise ist dies der 1. Dezember 2025. Werden alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht, erfolgt die Eintragung in der Regel noch vor Jahresende.
Nach Ablauf dieser kantonalen Fristen werden Gesuche zwar weiterhin entgegengenommen und – soweit es die Kapazitäten zulassen – auch bearbeitet. Eine Eintragung bis zum Jahresabschluss kann jedoch nicht mehr gewährleistet werden.

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