Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz eröffnen: Der komplette Leitfaden für Gründer:innen (mit Praxis-Checkliste)

Erfahren Sie, wie Sie das Kapitaleinzahlungskonto effizient eröffnen, welche Dokumente nötig sind und welche Banken empfohlen werden.

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2025
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Startups.ch-Team
Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz eröffnen: Der komplette Leitfaden für Gründer:innen (mit Praxis-Checkliste)
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Ein Unternehmen gründet man nicht mit Bauchgefühl, sondern mit einer sauberen Vorbereitung – so war es schon immer, und so ist es auch heute. Das Herzstück jeder Gründung einer GmbH oder AG ist das Kapitaleinzahlungskonto.

In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie dieses Konto korrekt eröffnen, welche Unterlagen erforderlich sind, wie lange der Prozess dauert, welche Kosten anfallen – und am Ende erhalten Sie klare Bankempfehlungen.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Kapitaleinzahlungskonto (auch „Sperrkonto“ genannt) ist ein temporäres Bankkonto, auf das Sie das Stamm- bzw. Aktienkapital einzahlen, bevor Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.

Die Bank stellt Ihnen nach dem Geldeingang eine Einzahlungsbestätigung aus. Mit dieser Bestätigung kann die Gründung (öffentliche Beurkundung und HR-Eintrag) vollzogen werden.

Erst nach dem Handelsregistereintrag wird das Geld freigegeben und das Konto in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.

Rechtlicher Rahmen:

  • GmbH: CHF 20’000 Stammkapital (mindestens CHF 10’000 einzahlbar/liberiert)
  • AG: CHF 100’000 Aktienkapital (mindestens CHF 50’000 liberiert)

Merke: Ohne Einzahlungsbestätigung keine HR-Eintragung – und ohne HR-Eintragung kein Zugriff auf das Kapital. Ordnung ist Pflicht.

Wer benötigt ein Kapitaleinzahlungskonto?

  • Bei der Neugründung einer GmbH oder AG
  • Bei einer Kapitalerhöhung bestehender Gesellschaften (analoger Ablauf mit Sperrkonto und Bestätigung)

Für Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften ist ein Kapitaleinzahlungskonto nicht erforderlich, da dort kein liberiertes Grundkapital besteht.

Welche Unterlagen verlangt die Bank? (KYC-Pflichten)

Die Anforderungen variieren je nach Bank. Typischerweise benötigen Sie:

  • Identitätsnachweise aller Gründer:innen bzw. Organmitglieder (Pass/ID, ggf. Wohnsitznachweis)
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Deklaration)
  • Nachweis der Herkunft der Mittel (Source of Funds/Wealth) – eine kurze, plausible Erklärung genügt meist
  • Kontakt- und Korrespondenzangaben

Schritt für Schritt: So eröffnen Sie das Kapitaleinzahlungskonto

  1. Firmennamen prüfen und reservierenÜberprüfen Sie im Handelsregister oder über Startups.ch, ob Ihr Firmenname verfügbar ist. Kollisionen kosten Zeit.
  2. Bank auswählenAchten Sie auf: Geschwindigkeit der Kontoeröffnung, digitale Prozesse (Video-Identifikation), Gebühren, spätere Konditionen für das Geschäftskonto, Karten und E-Banking.
  3. Unterlagen zusammenstellenJe vollständiger Ihr Dossier, desto schneller der Prozess. Banken bevorzugen vollständige Dokumente ohne Lücken.
  4. Kapitaleinzahlungskonto eröffnenOnline oder in der Filiale – je nach Bank. Bei ausländischen Gründer:innen ist häufig ein kurzer Identifikations-Call erforderlich.
  5. Kapital einzahlen
  • GmbH: mindestens CHF 10’000 (oder gleich CHF 20’000)
  • AG: mindestens CHF 50’000 (oder gleich CHF 100’000)

Beachten Sie: Die Einzahlung muss stets von den zukünftigen Gesellschafter:innen oder Aktionär:innen erfolgen.

  1. Einzahlungsbestätigung erhaltenDiese Bestätigung übermitteln Sie an Startups.ch oder an das Notariat, falls Sie nicht mit Startups.ch gründen.
  2. Freigabe des Kapitals und Umwandlung des KontosNach der Eintragung im Handelsregister informiert Sie die Bank über die Freigabe und wandelt das Sperrkonto in Ihr Geschäftskonto um. Ab diesem Zeitpunkt steht das Kapital für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Zeitbedarf:

Bankseitig meist nur wenige Tage bis zur Bestätigung; der Handelsregistereintrag dauert – je nach Kanton – einige Tage bis wenige Wochen. Planen Sie lieber mit einem Puffer als mit Wunschdenken.

Kosten und Gebühren (realistisch eingeordnet)

  • Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos und Ausstellung der Einzahlungsbestätigung: häufig pauschal bepreist (CHF 0 – CHF 1’000)
  • Kontoführung während der Sperrphase: teilweise kostenlos, teilweise kleine Monatsgebühren
  • Umwandlung in Geschäftskonto: meist kostenfrei (Gebühren entstehen später im Rahmen des gewählten KMU-Pakets)

Die Konditionen variieren je nach Bank, Region und Paket. Kalkulieren Sie daher konservativ – die Gesamtkosten rund um die Sperrphase bleiben in der Regel im vernünftigen Rahmen. Der eigentliche Kostenfaktor sind später die laufenden Geschäftskonto-Gebühren.

Häufige Stolpersteine (und wie Sie sie vermeiden)

  • Unklare Mittelherkunft: Bereiten Sie eine kurze, nachvollziehbare Erklärung und Nachweise vor.
  • Abweichende Namen/Adressen: Achten Sie auf identische Schreibweisen in allen Dokumenten.
  • Ausländische Gründer:innen: Planen Sie zusätzliche Formulare und Video-Identifikation ein.
  • Zeitdruck: Fixieren Sie den Gründungstermin erst, wenn die Einzahlungsbestätigung realistisch vorliegt.
  • Fehlerhafte Einzahlung: Kapital darf nur von den vorgesehenen Personen bzw. Konten überwiesen werden.

Praxis-Checkliste (zum Abhaken)

  • Firmenname geprüft und reserviert
  • Bank ausgewählt (digitale Prozesse, Konditionen, Geschwindigkeit)
  • Identitäts- und Wohnsitznachweise aller Beteiligten vorhanden
  • Einzahlung korrekt veranlasst (richtiger Absender!)
  • Einzahlungsbestätigung erhalten
  • Kapital freigegeben, Geschäftskonto aktiv

FAQ – kurz & kompakt

Wie lange ist die Einzahlungsbestätigung gültig?

Je nach Bank und Kanton in der Regel einige Monate. Warten Sie nicht zu lange – beurkunden und eintragen Sie zügig.

Kann ich mehr als das Minimum einzahlen?

Ja. Viele Gründer:innen zahlen das volle Kapital (GmbH: CHF 20’000 / AG: CHF 100’000) ein, um späteren Aufwand zu vermeiden.

Was passiert, wenn die Gründung nicht zustande kommt?

Die Bank überweist das Kapital an die Einzahlenden zurück. Bereits angefallene Bankgebühren bleiben in der Regel geschuldet.

Geht das alles digital?

In vielen Fällen ja – Online-Antrag, Video-Identifikation und E-Banking sind heute Standard.

Best Practice: So sparen Sie Zeit und Nerven

  • Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein.
  • Halten Sie den Kontakt zu einer festen Ansprechperson bei der Bank.
  • Denken Sie frühzeitig an die Zukunft: Wählen Sie eine Bank, die Ihnen nach der Gründung mit KMU-Paketen, Karten, E-Banking, Fremdwährungen und Finanzierungslösungen einen echten Mehrwert bietet.

Traditionell zuverlässig und zugleich digital modern – das ist die Kombination, die zählt.

Unsere Bankempfehlungen für das Kapitaleinzahlungskonto

Wenn Sie Ihre Firma mit Startups.ch gründen und Wert auf Stabilität, flächendeckende Präsenz und pragmatische Prozesse legen (und das sollten Sie), dann sind folgende Partnerbanken erfahrungsgemäss eine ausgezeichnete Wahl:

1) UBS

  • Schnelle und professionelle Abwicklung von Kapitaleinzahlungskonten
  • Breites Filialnetz und starke digitale Prozesse
  • Nahtlose Überführung vom Sperrkonto ins KMU-Geschäftskonto

2) Valiant Bank

  • Persönliche Betreuung mit Fokus auf KMU
  • Klare, strukturierte Gründungsprozesse
  • Gute Erreichbarkeit und transparente Konditionen

Klare Empfehlung: UBS und Valiant Bank – bewährt, zuverlässig, zukunftsorientiert. Genau das, was Sie für einen gelungenen Start benötigen.

Nächste Schritte mit Startups.ch – Wir übernehmen für Sie:

  • Vorbereitung des Kapitaleinzahlungskontos: Wir informieren Sie genau, welche Unterlagen Ihre gewählte Bank benötigt.
  • Erstellung der Gründungsunterlagen: Statuten, Zeichnungsregelungen, öffentliche Urkunde – alles sauber und handelsregistertauglich.
  • Koordination mit Notariat und Handelsregister: Wir sorgen für eine reibungslose Abfolge ohne Leerlauf.
  • Aktivierung des Geschäftskontos und Zahlungsverkehrs: Damit Sie nach dem Handelsregistereintrag sofort geschäftsfähig sind.

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