Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister: Das sollten Sie in der Schweiz beachten

Die Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister beendet offiziell die Geschäftstätigkeit. Dieser Prozess erfordert klare rechtliche und steuerliche Schritte.

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2025
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Startups.ch-Team
Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister: Das sollten Sie in der Schweiz beachten
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Die Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister markiert das offizielle Ende einer unternehmerischen Tätigkeit. Ob Einzelfirma, GmbH oder AG – die Löschung ist rechtlich und organisatorisch an klare Regeln gebunden. Dieser Artikel zeigt auf, welche Schritte notwendig sind, welche Unterlagen erforderlich sind und worauf Unternehmer achten sollten, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Warum eine Löschung notwendig ist

Der Handelsregistereintrag dokumentiert die Existenz eines Unternehmens. Wird die Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt, muss die Firma offiziell gelöscht werden – sonst bleibt sie formell weiter bestehen, inklusive Pflichten wie Buchführung, Steuererklärungen und Eintrag im Handelsregister.

Voraussetzungen für die Löschung

a) Einzelfirma

Eine Einzelfirma kann gelöscht werden, wenn:

  • die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde,
  • keine offenen Schulden bestehen,
  • der Inhaber die Löschung beantragt (Formular oder schriftlicher Antrag).

Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen war, erfolgt die Löschung durch das zuständige Kantonale Handelsregisteramt.

b) GmbH oder AG

Hier sind zusätzliche Voraussetzungen erforderlich:

  • Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter- oder Generalversammlung
  • Durchführung der Liquidation und Publikation im Handelsregister (Gesellschaft in Liquidation)
  • Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt)
  • Verteilung des Liquidationserlöses
  • Erstellung der Liquidationsschlussbilanz
  • Einreichung des Löschungsantrags beim Handelsregister

Erst nach Ablauf eines Jahres oder im Falle eines beschleunigten Verfahrens nach drei Monaten nach dem letzten Schuldenruf darf die definitive Löschung beim Handelsregister beantragt werden.

Steuerliche Aspekte

  • Steuerabmeldung: Die Firma muss bei der kantonalen Steuerverwaltung, MWST-Abteilung der ESTV (falls MWST-pflichtig), sowie bei der AHV-Ausgleichskasse abgemeldet werden.
  • Für juristische Personen: Die Steuern bis zur Löschung sind vollständig zu deklarieren und zu begleichen.
  • Abschlussbuchhaltung und Liquidationsschlussbilanz müssen dem Steueramt eingereicht werden.

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine ordnungsgemäße Liquidation (bei GmbH/AG)
  • Versäumnis der Schuldenrufe im SHAB
  • Steuerliche Abmeldungen vergessen
  • Offene Sozialversicherungsabgaben
  • Unvollständige Buchhaltungsunterlagen

Tipp: Klären Sie im Vorfeld alle Verbindlichkeiten und holen Sie, wenn nötig, rechtliche oder steuerliche Beratung ein.

Fazit

Die Löschung eines Unternehmens aus dem Handelsregister ist mehr als nur ein Verwaltungsakt – sie ist ein rechtlicher und buchhalterischer Abschluss. Während Einzelfirmen relativ einfach gelöscht werden können, erfordert die Auflösung einer GmbH oder AG eine sorgfältige Liquidation mit gesetzlich geregelten Fristen und Publikationen.

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